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BMF-010221/0101-IV/4/2006Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf steuerabzugspflichtige Einkünfte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0101-IV/4/200610.03.2006

…nachträgliche Zusendung der ordnungsgemäß ausgefüllten und bestätigten Formblätter, wird der Vergütungsschuldner zur Haftung heranzuziehen sein. 2.3. Erkennen fehlender Entlastungsberechtigung (23) Ist für den Abfuhrpflichtigen erkennbar oder zu vermuten, dass falsche Angaben gemacht werden oder dass eine Steuerumgehung angestrebt wird, dann entfällt für ihn gemäß …

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 2/2

…pflichtwidrig unterlassen wurde. Die Haftung für die vorenthaltenen Abgabenbeträge besteht nur dann, wenn der Vertreter den erkannten Verstoß nicht binnen drei Monaten (vom Zeitpunkt der Kenntnis an gerechnet) dem Finanzamt anzeigt. Haftungsrelevant sind nur Erklärungen, für die eine Verpflichtung zur Einreichung bestand, somit beispielsweise Einkommensteuererklärungen…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…zB VwGH 29.7.2004, 2003/16/0137; VwGH 21.2.2005, 2001/17/0075). 2.4 Uneinbringlichkeit 2.4.1 Ausfallshaftung Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung (zB VwGH 29.5.2001, 99/14/0277; VwGH 24.2.2004, 99/14/0278…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…durch die Bank von der Haftung zur Gänze entlassen. Fragestellung Die Haftungsübernahme der X-GmbH zugunsten ihres Gesellschafters A wird als Vorteilsgewährung an den Gesellschafter als verdeckte Ausschüttung gewürdigt, da die diese Transaktion nur den Zweck hatte, für Herrn A eine Haftungsfreistellung durch die Bank…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…zur Haftung heranzuziehenden) Geschäftsführer tatsächlich und rechtlich Bevollmächtigte wäre ein nach § 83 BAO potenziell haftungspflichtiger Vertreter der Gesellschaft. Der Oberste Gerichtshof hat in seine Entscheidung des OGH 17.12.2007, 8 Ob 124/07d, ausgesprochen, dass auch ein de-facto-Geschäftsführer verpflichtet ist, auf eine…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

Eine eingetragene Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die im Falle der OG persönlich, unbeschränkt und solidarisch haften. Bei der KG haftet zumindest ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär), während die Haftung zumindest eines anderen Gesellschafters gemäß § 171 UGB auf seine Haftsumme eingeschränkt ist (Kommanditist). Da bei…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

… 1 Abs. 2 WiEReG die folgenden Gesellschaften und sonstige juristische Personen mit Sitz im Inland sowie Trusts, trustähnliche Vereinbarungen und meldepflichtige ausländische Rechtsträger: offene Gesellschaften; Kommanditgesellschaften; Aktiengesellschaften; Gesellschaften mit beschränkter Haftung; Flexible Kapitalgesellschaften Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; kleine Versicherungsvereine; Sparkassen; Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…9 BAO besteht für die den vertretenen Abgabepflichtigen treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Die Haftung des § 9 BAO setzt voraus: Stellung als Vertreter, Bestehen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…BAO besteht die Haftung lediglich insoweit, als der Erwerber die in Betracht kommenden Abgabenschulden im Zeitpunkt der Übereignung kannte oder kennen musste. Hinsichtlich des Kennens oder Kennenmüssens ist die Literatur und Judikatur zu § 1409 ABGB heranziehbar. Danach steht die Unkenntnis der Schuldigkeiten einer Haftungsinanspruchnahme insbesondere…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…Gemeiner Wert 1.1.1. Haftung und Prüfpflichten des Parteienvertreters Ist im Falle der Kaufvertragserrichtung und Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch den Rechtsanwalt/Notar von einer Verpflichtung des Rechtsanwalts/Notars auszugehen, den Kaufpreis auf eine allfällige Diskrepanz zum gemeinen Wert des Grundstücks zu überprüfen? Wenn ja…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…Abgabenbehörde "in einem allfälligen Abgabenverfahren zu beurteilen" ist (siehe dazu OGH 5.8.2021, 2 Ob 65/21d). Zur Rückzahlung bereits bestehender Guthaben im Fall der Einzelrechtsnachfolge siehe unten Punkt 5.4.. [Grafik]   [Grafik]   5. Abgabeneinhebung bzw. Rückzahlung 5.1. Zur Haftung für…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…stellen diese Forderungen der Abgabenbehörde weder Masseforderungen noch Insolvenzforderungen im Konkurs des Vertreters dar. Die Haftung nach § 9 BAO setzt nämlich eine schuldhafte, rechtswidrige Verletzung der Vertreterpflichten voraus und ist daher ebenso zu behandeln wie andere Ersatzansprüche gegen den Schuldner aus seinen persönlichen rechtswidrigen Handlungen…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…eine Gutschrift ergeben würde. Dies spricht auch im vorliegenden Fall für die Anwendung des § 209a Abs. 4 BAO, wenn sich auf Grund des nach Einreichung der Steuererklärung durch das Finanzamt durchgeführten Erklärungsprüfungsverfahrens (Vorhalt) zwar Korrekturen, schlussendlich aber eine Einkommensteuergutschrift für den Abgabepflichtigen ergeben. 26. Haftung…

BMF-010216/0155-VI/6/2008Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0155-VI/6/200805.12.2008

… 10 UmgrStG, § 92 BAO, § 1 Abs. 1 LVO, KStR 2001 Rz 333 Sachverhalt: Bei einer GmbH haben sich hohe Verlustvorträge angesammelt. Die GmbH wird auf den Alleingesellschafter umgewandelt. Die gesetzlichen Voraussetzungen des § 10 UmgrStG iVm § 4 Z 1 lit. a, c und d UmgrStG sind…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

… 15 Abs. 1 Z 11 ErbStG), gemeinnützig (§ 35 BAO). 2.2 Haftung Der Grundsatz von Treu und Glauben ist unter anderem bei der Ermessensübung für die Inanspruchnahme persönlich Haftender bedeutsam. Haftungsinanspruchnahmen liegen nämlich im Ermessen (§ 20 BAO) der Abgabenbehörde (vgl. zB VwGH 30.3.2000…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…Sachverhalt Ein Geschäftsführer wird zur Haftung nach § 9 BAO herangezogen. Das Haftungsverfahren befindet sich im Berufungsverfahren. Zwischenzeitig wird der Geschäftsführer rechtskräftig wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung verurteilt. 17.2. Fragestellung Darf nun zusätzlich ein Haftungsbescheid nach § 11 BAO erlassen werden? 17.3. Lösung Die Geltendmachung einer Vertreterhaftung (…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…Bescheid ist der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftung gemäß § 224 Abs. 1 Satz 2 BAO begründet, aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten. Nach § 248 BAO kann der Haftungspflichtige nicht nur den…

BMF-010203/0438-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0438-VI/6/201221.09.2012

…Gesellschaft. Den Gesellschaftsgläubigern gegenüber wird kein (zusätzliches) Kapital oder eine zusätzliche Haftung verschafft. Solcherart besteht aber auch keine (zusätzliche) vermögensmäßige Betroffenheit für den Kommanditisten, die es rechtfertigen würde, das negative Kapital durch die Maßnahme mit der Wirkung als aufgefüllt anzusehen, dass eine Nachversteuerungspflicht nicht bestünde…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…Abs. 1 BAO unwirksam und unbeachtlich. Zustellungen sind unmittelbar an den Abgabepflichtigen vorzunehmen. Einzelne eingebrachte Eingaben von einem solchen nicht befugten Vertreter (sofern noch nicht seine bescheidmäßige Ablehnung iSd § 84 BAO erfolgte) sind nach der Rechtsprechung als vom Machthaber selbst (als Einschreiter) eingebracht anzusehen. Mangels…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

Es bestehen keine Bedenken, wenn der Verpflichtung gemäß § 3 Abs. 2 WiEReG dadurch entsprochen wird, dass sich die meldepflichtigen Rechtsträger zum Zwecke der Aufbewahrung der Unterlagen eines in § 5a Abs. 3 WiEReG genannten geeigneten Dritten bedienen, welcher die in § 3 Abs. 2 WiEReG genannten Kopien…