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BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…weil die Vereinigung von Baurecht und Eigentum an der Stammliegenschaft in einer Hand nicht zum Untergang des Baurechtes führt. In diesem Fall unterliegt nur der Erwerb des Grund und Bodens der Grunderwerbsteuer. Die in der Information vom 13.5.2016 enthaltene Tabelle wird wie folgt…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

…von Wohnobjekten durch andere Unternehmer und verkauft die errichteten Gebäude an die Grundstückseigentümer. Die Tätigkeit der GmbH fällt nicht unter Abschnitt F "Bauwesen" der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten (ÖNACE 1995). Bei allen ihren Projekten verpflichtet sich die Bauträger GmbH, auf fremdem Grund und Boden Gebäude bzw…

BMF-010203/0563-VI/6/2006Salzburger Steuerdialog 2006, Protokoll Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0563-VI/6/200630.11.2006

…und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen, sind Entgelte aus der Einräumung eines Quellnutzungsrechtes land- und forstwirtschaftliche Einkünfte, die auch im Falle einer Vollpauschalierung gesondert zu erfassen sind. Gleiches gilt, wenn die zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörende Quelle selbst veräußert wird, da diese ein von Grund und Boden…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…Aufgrund des Missverhältnisses zwischen Wert der Liegenschaft und übernommenem Darlehen ist ein unentgeltlicher Erwerb gegeben. Die AfA kann daher auf Basis der fiktiven Anschaffungskosten geltend gemacht werden (2 Millionen Euro minus Anteil Grund und Boden). Die Zinsen sind nicht als Werbungskosten abziehbar: Für den betrieblichen…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…zu berücksichtigen und der gemäß §§ 16 und 17 BewG 1955 ermittelte Wert um diese Rücklage zu erhöhen. Ist die Rücklagenbildung gerichtlich bekämpfbar, wird bei einem entgeltlichen Erwerb des Fruchtgenussrechtes durch eine dritte Person dieser Umstand bei der Preisfindung Berücksichtigung erfahren. Aus diesem Grunde ist für…

BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…eines Baurechts beträgt zum Stichtag 1.1.2005 weniger als 50 Jahre. Aufgrund der Bestimmung des § 56 BewG 1955 ist der Gesamtwert auf den Grund und Boden und auf die Gebäude nach dem Verhältnis der gemeinen Werte zu verteilen. Die Zurechnung erfolgt gem. § 56 Abs…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…zu einem späteren Zeitpunkt ein gewerblich genutztes Gebäude (Geschäftsgrundstück) errichtet. Bewertungsrechtlich liegen zwei wirtschaftliche Einheiten vor, wobei der Grund und Boden entsprechend der Nutzung den wirtschaftlichen Einheiten zuzuordnen ist. Die Flächenminderung führt jedoch bei der wirtschaftlichen Einheit "Einfamilienhaus" zu keiner Wertfortschreibung, da die Wertgrenzen des …

BMF-010203/0286-VI/6/2012Information zur Behandlung von "Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen" bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (§ 4 Abs. 3 EStG 1988 idF des 1. Stabilitätsgesetzes 2012)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0286-VI/6/201220.06.2012

…Betriebsvermögen abzusetzen. Grund und Boden ist in die Anlagekartei gemäß § 7 Abs. 3 aufzunehmen. Im Folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu Auslegung dieser Bestimmung bekannt. Über die gesetzlichen Rechte und Pflichten hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. Der Inhalt…

BMF-010203/0438-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0438-VI/6/201221.09.2012

…Kosten als Einmalbetrag zu leisten sind. 2.3. Fragestellung 1. Stehen die gegenständlichen Aufwendungen iZm Grund und Boden mit dem Baurecht oder stellen sie ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar? 2. Wenn die Aufwendungen dem Grund und Boden zuzuordnen sind, führen sie überhaupt nicht zu Werbungskosten? 3…

BMF-010203/0542-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Einkommensteuer - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0542-VI/6/200905.10.2009

…a EStG 1988 regelt, dass beim Übergang auf die Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 der Grund und Boden steuerneutral auf den Teilwert im Zeitpunkt des Wechsels auf- oder abzuwerten ist. Es wurde festgestellt, dass ein Abgabepflichtiger einen überhöhten Teilwert ansetzt. Fragestellung Wie ist mit diesem…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…wird, grundsteuerbefreit? Lösung: Im konkreten Fall ergibt sich nach den vorliegenden Plänen folgende Würdigung: 1. Grund und Boden sind als Grundvermögen, in der Grundstückshauptgruppe Geschäftsgrundstück (gewerblich- industrielle Nutzung) zu bewerten. 2. Bei den Behältern handelt es sich in diesem konkreten Fall um Betriebsvorrichtungen. 3. Sind…

BMF-010216/0071-VI/6/2010Salzburger Steuerdialog 2010, Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und Umgründungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0071-VI/6/201022.10.2010

…bilden. Das investierte Kapital umfasst auch den Grund und Boden. Diese Überlegungen gelten gleichermaßen für andere Luxuswirtschaftsgüter (zB Yachten). Eine entsprechende Überarbeitung der StiftR 2009 Rz 252 wird in Aussicht genommen. Alternativer Fall 1: Es ist neben dem Stifter als Begünstigten ein weiterer Nutzungsberechtigter vorhanden…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 3/3

…Fahrzeuge dienen, gehören nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und sind somit nicht im LuF-Einheitswert erfasst; für diese ist der Gebäudewert gesondert zu errechnen. 4.17.6. Grundanteil Bauernhaus Ist der Anteil am Grund und Boden bei einem Wohntrakt eines Bauernhauses separat anzusetzen, oder…

BMF-010200/0018-VI/1/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010200/0018-VI/1/201403.10.2014

…Grundstücks durch OG unmittelbar nach Zusammenschluss um 400, davon für Grund und Boden 200 und für Gebäude ebenfalls 200 Verteilung Veräußerungserlös G+B bei Splitten der E-Ermittlung | | | A | B | gesamt | 200 | | | davon nach § 30 Abs…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…1 Z 9 lit. a und § 12 Abs. 14 UStG 1994 - Rechtslage vor 19. 6. 1998 Unecht steuerfreie Grundstückslieferungen (Rz 801 UStR 2000) Es liegen Fälle vor, in denen jeweils Anteile am reinen Grund und Boden von Immobilien- firmen verkauft wurden. In diesen Fällen war…

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…Berg- und Talstation, Zu- und Abgangsbereich einschließlich der Liftstützen einer Liftanlage zu einer wirtschaftlichen Einheit ergäbe sich zumindest in einigen Fällen ein Einheitswert über der gesetzlichen Bagatellgrenze. Bilden die räumlich getrennten, nicht landwirtschaftlich genutzten Grundflächen, die zu Liftanlagen gehören, sofern Eigentümeridentität an Grund und Boden…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

… 3 Abs. 1 Z 7 und Z 7a GrEStG 1987 stellen bei der Ermittlung des steuerfreien Anteils der Bemessungsgrundlage ("Sachverhalts-Freibetrag") auf die Wohnnutzfläche ab. Die Befreiungsbestimmungen beziehen sich auf den Grundstückswert des ganzen Grundstückes (also Gebäude plus Grund und Boden), wobei die Wohnnutzfläche als…

BMF-010102/0004-IV/2/2006Durchführungserlass zur Barbewegungsverordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0004-IV/2/200627.12.2006

…Kriterium der öffentlichen Zugängigkeit. 2.3.3. In und in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten Unter fest umschlossenen Räumlichkeiten sind nicht nur Räume im eigentlichen Sinn zu verstehen, weshalb unter diesem Begriff nicht nur mit Grund und Boden fest verbundene Räumlichkeiten (z.B. Geschäftslokale, Werkstätten…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…Motorboote, Reitpferde und Jagdgewehre. Superädifikate (selbständige, nicht auf Dauer konzipierte, Bauwerke auf fremdem Grund und Boden) sind unter die beweglichen körperlichen Gegenstände zu subsumieren, nicht jedoch Baurechte, und können daher Gegenstand einer Anzeigepflicht sein. 2.8 Immaterielle Vermögensgegenstände Zu den immateriellen Vermögensgegenständen (im Sinn der …

BMF-010216/0001-VI/6/2016BMF-Info zum Wechsel von Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts zur Gemeinnützigkeit
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0001-VI/6/201603.02.2016

…den Gewinn gemäß § 4 EStG 1988 ermitteln von Bedeutung, weil bei Gewinnermittlern nach § 5 EStG 1988 aufgrund der Steuerverfangenheit kein Altvermögen gegeben sein kann. Bei Altvermögen werden dem gemeinen Wert des Grund und Bodens iSd § 18 KStG 1988 die gemäß § 30 Abs. 4 EStG 1988…