…mit Stiftungseingangssteuer vermieden. Voraussetzung für die Befreiung ist aber, dass der Grundstückserwerb unter § 1 Stiftungseingangssteuergesetz fällt; die Grunderwerbsteuerbefreiung steht auch dann zu, wenn der Grundstückserwerb gemäß § 1 Abs. 6 von der Stiftungseingangssteuer befreit ist. Ob ein Rechtsvorgang dem Stiftungseingangssteuergesetz unterliegt, beurteilt das Finanzamt mit erweitertem…
…Flexibilität der Gesamtorganisation. Infolge dieser Neuausrichtung werden ab dem oben genannten Zeitpunkt im Organisationsbereich des FAÖ 22 Dienststellen mit allgemeinem Aufgabenbereich sowie eine bundesweit zuständige Dienststelle für Sonderzuständigkeiten bestehen. Dienststellenstruktur FAÖ ab dem 1.1.2027 Der Wirkungsbereich des Finanzamtes Österreich erstreckt sich gemäß § 56…
…gemäß § 1 Abs. 6 Stiftungseingangssteuergesetz von der Stiftungseingangssteuer befreit ist. Entgeltliche Grundstückserwerbe von Stiftungen unterliegen - weil sie nicht nach dem Stiftungseingangssteuergesetz steuerbar sind - der Grunderwerbsteuer. Ob ein Rechtsvorgang dem Stiftungseingangssteuergesetz unterliegt, beurteilt das Finanzamt mit erweitertem Aufgabenkreis gemäß § 8 AVOG. 2.2.4. § 3 Abs…
…des § 8 Abs. 1 Z 1 bis 6 des AVOG aller in einer Unternehmensgruppe vereinigten Körperschaften jenes Finanzamt mit erweitertem Aufgabenkreis zuständig ist, in dessen Amtsbereich sich der Sitz des Gruppenträgers oder bei Vorliegen einer Beteiligungsgemeinschaft als Gruppenträger der Sitz des Hauptbeteiligten befindet, bei zwei…
…2003 mit Wirkung ab 1.3.2004 angefügte letzte Satz nicht anwendbar. Demnach bliebe auch die Abwicklung eines Rückzahlungsverfahrens gemäß § 240 Abs. 3 BAO beim FAG Wien (Finanzamt mit besonderem Aufgabenkreis gemäß § 4 AVOG) oder bei den jeweiligen in § 9 AVOG genannten Finanzämtern mit erweitertem…
…bei Unternehmensgruppen 1. Fall: Im Bereich eines anderen Finanzamtes (FA) befindet sich der Gruppenträger, in dessen Gruppe eine (kleine) GmbH ab 2005 einbezogen werden soll. Der Veranlagungsakt ist an das Gruppenträgerfinanzamt abzutreten. 2. Fall: Beim FA mit erweitertem Aufgabenkreis ist nach der Organkreis-VO (BGBl…
Aufgrund einer österreichisch-deutschen Verständigung wird mitgeteilt, dass der territoriale Anwendungsbereich der österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Einkommens- und Vermögensbesteuerung (BGBl. Nr. 221/1955, AÖF Nr. 280/1955) und auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung (BGBl. Nr. 220/1955, AÖF Nr. 281/1955) sowie…
…Amtshilfeersuchen) nach dem Nachrichtenartikel eines Doppelbesteuerungsabkommens oder nach den Bestimmungen des EG-Amtshilfegesetzes (EG-AHG) sind ab sofort seitens des das Verfahren anstrebenden Finanzamtes bzw. der Großbetriebsprüfung direkt an die zuständige Behörde im Sinne der jeweils anzuwendenden Rechtsvorschriften über die Leistung zwischenstaatlicher Amtshilfe (UID-Büro)…
…stellen können. Da die erweiterte Antragsmöglichkeit auf Katastrophenfälle eingeschränkt ist, ist der Antrag nur mit den konkreten Umständen, die das Einkommen des Antragstellers im Zusammenhang mit Katastrophenschäden berühren, zu begründen. Andere Gründe rechtfertigen im Rahmen der erweiterten Antragstellung nicht die Anpassung der Vorauszahlungen. 3. Steuerfreiheit…
…gilt nicht, wenn er offenkundig Kenntnis hat, dass die Angaben des Steuerschuldners nicht den Tatsachen entsprechen. 1.1.2. Schwankungsbreiten Ist bei einem Kauf immer ein Vergleich mit dem gemeinen Wert anzustellen? Wenn der gemeine Wert vom Kaufpreis abweicht, gibt es einen (prozentuellen) Rahmen, innerhalb…
…derselben erforderlich sind. Besondere Anforderungen an das Design oder das Layout des Organigramms bestehen nicht. Wenn sich die relevante Eigentums- und Kontrollstruktur bereits aus dem erweiterten Auszug ergibt, ist auch eine Kopie des Auszugs mit der Darstellung der relevanten Beteiligungsstruktur ausreichend. Da gemäß § 5a Abs…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…99/2020, grundlegend reformiert. Aufgrund dieser neuen Organisationsstruktur ergibt sich auch ein Anpassungsbedarf der in Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht stehenden Erlässe, dem durch die Veröffentlichung dieses Sammelerlasses Rechnung getragen werden soll. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. (1…
…Abgabe vom Einkommen und Vermögen der natürlichen oder juristischen Person zuständige Finanzamt zu erfolgen. Sollte ein DBA-Vertragsstaat eine Überbeglaubigung von finanzamtlich ausgestellten Ansässigkeitsbestätigungen verlangen (wie zB die Russische Föderation), wäre die vom Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung von der oder dem Abgabepflichtigen dem Bundesministerium für Finanzen…
…Normverbrauchsabgabe nach § 12a NoVAG 1991 an einen befugten Fahrzeughändler auf die Umsatzbesteuerung Mit der Neuregelung des § 12a NoVAG 1991 durch BGBl. I Nr. 143/2006 wurde mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2007 der anspruchsberechtigte Kreis für eine Vergütung der Normverbrauchsabgabe ua. dahingehend erweitert, dass auch…
…19-Pandemie fordert derzeit jede und jeden Einzelnen heraus. Von dem Anliegen geleitet, mit Umsicht und Bedacht entschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um das Ausmaß der persönlichen Belastungen für alle grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer möglichst gering zu halten, haben die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der…
…verdeckte Ausschüttung durch eine nachträgliche Anmeldung gemäß § 96 Abs. 3 EStG 1988 an das zuständige Finanzamt der Gesellschaft zu korrigieren, in der das Unterbleiben eines KESt-Abzuges mit der Behandlung als steuerliche Einlagenrückzahlung begründet wird. Dies setzt jedoch voraus, dass die Körperschaft über disponible Einlagen…
Bei Umgründungen kann im Hinblick auf die lohnsteuerliche Nahebeziehung des KommStG 1993 der Übergang der Dienstverhältnisse iSd § 2 KommStG 1993 auf die Rechtsnachfolger im Gleichklang mit dem lohnsteuerlichen Übergang (der Teile) des Unternehmens angenommen werden; siehe UmgrStR 2002 Rz 304, 595 ff, 1216 ff, 1467…
…9.2001, 2001/16/0253), nicht mit Haftungsbescheid in Anspruch genommene Haftungspflichtige (zB VwGH 27.4.1994, 92/13/0016), lediglich zivilrechtlich gegenüber dem Abgabepflichtigen regresspflichtige Personen (vgl. VwGH 15.2.1985, 85/17/0006). Über den Personenkreis des § 246 Abs. 1 BAO hinaus erweitert §…
…in diesem Fall mit dem Jahresabschluss des Erfassungssystems zusammenfallen. 4.6. Mindestanforderungen an den Beleg Neben den Beleganforderungen des § 132a Abs. 3 BAO (Mindestanforderungen) ist § 132a Abs. 8 BAO iVm § 11 RKSV ab 1. April 2017 beachtlich, weil die Belegangaben durch die RKSV erweitert werden…