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BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

1. Anwendungsbereich des § 188 BAO 1. Anwendungsbereich des § 188 BAO Die Feststellung von Einkünften setzt (nach § 188 Abs. 1 BAO) voraus, dass mehrere Personen beteiligt sind an Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens. Ob eine solche Einkunftsart vorliegt…

06 0101/3-IV/6/02Körperschaftsteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/3-IV/6/0226.11.2002

…KStG 1988 ermitteln. Es ist allerdings auch bei diesen Körperschaften der Begriff der verdeckten Ausschüttung nur für den steuerwirksamen Bereich denkbar, nicht im Bereich von Liebhaberei bzw. nicht zum Betriebsvermögen zählenden Vermögensteilen (dies gilt allerdings nicht für die steuerliche Behandlung der Anteilsinhaber). Bei den anderen…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…ein Bescheid von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, die nachträgliche Abänderung, Aufhebung oder Erlassung eines solchen Feststellungsbescheides, dass sich die Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides auf den Spruch des abgeleiteten Bescheides auswirkt. Feststellungsbescheide sind vor allem Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften…

BMF-010216/0155-VI/6/2008Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0155-VI/6/200805.12.2008

…positiven Einkünften ausgleichen. Fraglich ist, wie bei der einheitlich und gesonderten Feststellung (§ 188 BAO) der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorgegangen werden soll? Weiters, ob eine Prüfung auf Basis und nach Vorgabe der ergangenen Liebhabereiverordnung (LVO) durchzuführen ist und eine Einkunftsquelle vorliegt? Wie ist vorzugehen…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…BAO hinaus) Nichtigkeitsgründe vorliegen (vgl. § 96 BAO; etwa fehlende Behördenbezeichnung oder fehlende Unterschrift, wenn es sich nicht um eine ADV-Ausfertigung handelt). Auch die einheitliche und gesonderte Nichtfeststellung von Einkünften (wegen Liebhaberei) ist eine solche nach § 188 BAO (vgl. § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO).…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…Ende der Zuständigkeit (§ 6 AVOG 2010) 2.1. Sachverhalt Der Abgabepflichtige A hat vor drei Jahren seinen Wohnsitz von X nach Y gewechselt. Er hat dies dem Finanzamt Y schriftlich mitgeteilt und in seinen Einkommensteuererklärungen immer die neue Adresse bekannt gegeben. Das Finanzamt Y beachtet…

BMF-010219/0431-VI/4/2007Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0431-VI/4/200715.10.2007

…und Verpachtung und somit keine Liebhaberei im steuerlichen Sinne vorliegt. Die von der Ehegattengemeinschaft vereinnahmten Mietentgelte werden zur Gänze gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 steuerpflichtig behandelt. Eine Vermietung eines Gebäudeteiles an fremde Dritte erfolgt nicht. Die Ehegattengemeinschaft macht von den Anschaffungskosten des Gebäudes die…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…vorliegt, oder hat sowohl ein Feststellungs- und ein Nichtfeststellungsbescheid zu ergehen? 8.3 Lösung Soll eine atypisch stille Gesellschaft nicht anerkannt werden (somit keine Einkünftezurechnung an die stillen Gesellschafter erfolgen), so kommt in Anlehnung an Abschnitt 31.1 der Richtlinien zur Liebhabereibeurteilung (LRL 1997, AÖF…

BMF-010219/0027-VI/4/2012Ausschluss der Liebhaberei bei Körperschaften öffentlichen Rechts
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0027-VI/4/201216.02.2012

…Einrichtungen von Körperschaften öffentlichen Rechts Liebhaberei im Sinne von § 1 Abs. 2 LVO von vornherein nicht anzunehmen. Dies gilt auch für Betätigungen von juristischen Personen des privaten Rechts, an denen unmittelbar oder mittelbar ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Damit kann - abweichend von Abschnitt…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…sich kein Mittelpunkt feststellen lässt? Von welchem Finanzamt wären diese Fälle gegebenenfalls zu prüfen? 5.3. Lösung Allgemeine Grundsätze siehe Abschn. 4.3. Sofern das erste zuständig gewordene Finanzamt (bzw. jenes Finanzamt, bei dem der Akt gerade aufrecht ist) anhand der vorhandenen Unterlagen feststellen kann…

BMF-010203/0411-VI/6/2015Ertragsteuerliche Behandlung von Einnahmen aus dem Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen von gemeinnützigen Vereinen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0411-VI/6/201509.08.2016

…ist dann nicht gegeben, wenn die Tätigkeit eines Vereins nur darin besteht, die von anderen Rechtsträgern unmittelbar geförderten begünstigten Zwecke zu finanzieren oder Spendengelder zu sammeln und weiterzuleiten, auch wenn diese Mittel letztlich für begünstigte Zwecke verwendet werden (VwGH 30.04.1999, 98/16/0317…

BMF-010216/0071-VI/6/2010Salzburger Steuerdialog 2010, Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und Umgründungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0071-VI/6/201022.10.2010

…1 Z 7 EStG 1988; StiftR 2009 Rz 77 ff und Rz 252 Sachverhalt Von der R. Privatstiftung wurde in den Jahren 2007 und 2008 eine Villa auf Mallorca errichtet. Die Anschaffungskosten betrugen insgesamt EUR 8.821.281,58 (Grund und Boden + Gebäude). Bisher wurde…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…wenn dieser über die bloße Kooperation bei der Stimmrechtsausübung, bei Uneinigkeit ein Schlichtungsverfahren oder eine vorgesehene Entscheidung eines Dritten hinausgeht. Bei der Feststellung von wirtschaftlichem Eigentum bedeutet dies, dass ein Syndizierungsvertrag nur dann wirtschaftliches Eigentum begründet, wenn dieser das Recht auf die Mehrheit der Stimmrechte…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Bei der Feststellung von wirtschaftlichen Eigentümern von Inhaberaktien kann es somit erforderlich sein, die entsprechenden Depotbestätigungen einzuholen und darauf zu achten, dass diese die formalen Erfordernisse gemäß § 10a Absatz 1 bis 4 AktG erfüllen. In diesen Fällen sind diese Depotbestätigungen zur Feststellung und Überprüfung der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…übersteigt, dann gelten für die Meldung dieser Einmalbegünstigten bei Trusts dieselben Bestimmungen wie für jene bei Privatstiftungen. Bei der Feststellung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern eines Trusts oder einer trustähnlichen Vereinbarung sollte wie folgt vorgegangen werden: Schritt 1: In einem ersten Schritt ist festzustellen, ob…

BMF-010203/0542-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Einkommensteuer - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0542-VI/6/200905.10.2009

…Feststellungsbescheid getroffene Feststellungen entfalten gemäß § 192 BAO Bindungswirkung für davon abgeleitete Abgabenbescheide. Kommen im Abgabenverfahren des Jahres des Überganges auf die Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 Zweifel an der Richtigkeit des vom Steuerpflichtigen angesetzten Teilwertes hervor, kann über die Höhe des Teilwertes von Amts wegen…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

…Deutschland) amtliche Ermittlung des Gemeinen Wertes kann als Grundlage herangezogen werden.   5. Verfahren Das Schätzungsverfahren ist im Rahmen noch nicht rechtskräftig abgeschlossener Bemessungsfälle für Steuertatbestände, die ab 1. Jänner 1994 verwirklicht wurden, anzuwenden. Eine gesonderte Feststellung von gemeinen Werten erfolgt ab 1994 nicht mehr.

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…weiterzuleiten. Gemäß § 4 AVOG 2010 berührt der Übergang der Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde erster Instanz nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde erster Instanz im Berufungsverfahren betreffend von ihr erlassene Bescheide. 15. Feststellung der Einkünfte - Bindungswirkung vom Feststellungsverfahren 15.1. Sachverhalt Nach einer…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

… 295a BAO abänderbar sind nur Bescheide, die über den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches absprechen. Dies sind insbesondere Abgabenbescheide (§ 198 BAO), Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO), gemäß § 202 BAO ergehende Haftungsbescheide (zB bei Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers für Lohnsteuer gemäß…

BMF-010106/0031-IV/2/2012Erlass über Auskünfte zu sachverhaltsbezogenen Anfragen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010106/0031-IV/2/201217.12.2012

…der die Besorgung der übrigen Aufgaben der Verwaltung nicht wesentlich beeinträchtigt. Es besteht keine Verpflichtung zu umfangreichen Ausarbeitungen (zB durch Auskünfte betreffend Feststellung von Unternehmenswerten) oder zur Erstellung von (Rechts-)Gutachten. Auskünfte sind auch über Erlässe zu geben, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht…