…für die Behörde hervor, dass ein Feststellungsverfahren nicht mehr zulässig ist, da die Voraussetzungen für eine Feststellung gemäß § 188 BAO nicht mehr vorliegen (hier: mehrere Beteiligte sind nicht mehr gegeben), so hat der Wiederaufnahmsbescheid und der neue Feststellungsbescheid die frühere Adressierung (An A & B, zH …
…1 BAO durch das FVwGG 2012). Das Erkenntnis des VwGH vom 5.9.2012, 2011/15/0024 , ändert daran nichts. Es spricht nicht darüber ab, wann eine Feststellung gemäß § 188 BAO durchzuführen ist, sondern wie sie durchzuführen ist (einheitlich), sofern die Voraussetzungen des § 188 BAO…
1. Abgabenerklärung Gemäß § 293b BAO sind nur Bescheide berichtigbar, die als Folge der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen rechtswidrig sind. Abgabenerklärungen in diesem Sinn sind insbesondere: Einkommensteuererklärungen (§ 42 EStG 1988), Steuererklärungen bei Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO (§ 43 EStG 1988), Körperschaftsteuererklärungen (§ 24 Abs. 3…
…die Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO und für die Umsatzsteuer) sowie Jahresabgabenerklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer, die Elektrizitätsabgabe, die Erdgasabgabe und die Kohleabgabe in Anspruch genommen werden. § 134a Abs. 2 BAO schließt bloße "Arbeitnehmerveranlagungen" von der automationsunterstützten Quotenregelung aus: § 134a Abs. 1 BAO ist auf…
…natürliche Person Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Eine Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO setzt voraus, dass die Beteiligten (mindestens zwei) dieselbe Einkunftsart erzielen (vgl. dazu Ritz, BAO5, § 188 Tz 5, mwN; sowie Klarstellung in § 188 Abs. 1 BAO durch das FVwGG 2012). Erzielen aus…
… 295 BAO gestützten Bescheides, SWK 2005, S 926). Mit Bescheid vom 5. Juni 2007 hat das Finanzamt A den Bescheid vom 14. Dezember 2006 über die Nichtdurchführung der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte gemäß § 299 Abs. 1 BAO aufgehoben und gleichzeitig einen Bescheid nach…
…richtet sich gegen einen aufhebenden Bescheid gemäß § 299 Abs. 1 BAO. Abhängigkeit von einem Grundlagenbescheid Die Beschwerde richtet sich gegen einen Grundlagenbescheid. Zum Beispiel, wenn von der Erledigung einer gegen einen Bescheid über die Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO gerichteten Beschwerde die Höhe von…
…Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO (Feststellung von Einkünften) wirken grundsätzlich allen Beteiligten gegenüber. Daher kann beispielsweise ein Kommanditist auch dann einen Vorlageantrag stellen, wenn der Komplementär die Bescheidbeschwerde eingebracht hat. Der Vorlageantrag ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinn des § 85 Abs. 1 BAO…
… 209 Abs. 1 BAO) sind beispielsweise Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO (zB VwGH 28.02.1995, 95/14/0021; VwGH 04.07.1995, 95/14/0036), abgabenbehördliche Prüfungen (§ 147 BAO) bezüglich Feststellungen von Einkünften (zB VwGH 22.11.2001, 98/15/0056), sonstige derartige Feststellungsverfahren betreffende…
…des Feststellungsbescheides (§ 188 BAO) nicht über die Vortragsfähigkeit des Verlustes abgesprochen, so ist hierüber in jenen Abgabenverfahren zu entscheiden, in denen über die Sonderausgabe "Verlustabzug" (§ 18 Abs. 6 EStG 1988) abzusprechen ist. Wird ein Grundlagenbescheid gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erlassen, so besteht hinsichtlich…
…und gesonderte Feststellung der Einkünfte einer Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit wirkt (§§ 101 Abs. 3 und 191 BAO) gegenüber denjenigen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind (und die im Bescheidspruch namentlich genannt sind). Diese Personen sind zur Stellung eines Antrages auf Aufhebung des Feststellungsbescheides (§ 188 BAO) befugt…
…02.2008, 2006/15/0339). Der Jahresbescheid, durch den der Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid aus dem Rechtsbestand ausscheidet, tritt gemäß § 274 BAO an seine Stelle (siehe VwGH 04.06.2008, 2004/13/0124). Wurde die Haftung bereits vor Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides geltend gemacht, wird sie bloß deshalb, weil…
…sind: Abgabepflichtige (§ 77 BAO), somit natürliche und juristische Personen (zB AG, GmbH, Verein, Stiftung), die nach Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommen, Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB OG, KG) für Feststellungen (Feststellungen der Einkünfte gemäß § 188 BAO), Personen (zB Gründer), die ein eigenes berechtigtes…
…Aufhebung von Bescheiden über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) ist nicht durch die Bemessungsverjährung betroffen (vgl. zB VwGH 22.4.1998, 93/13/0277). Allerdings werden im Ermessen liegende Maßnahmen (zB Abänderungen gemäß § 295a BAO) im Allgemeinen aus Ermessensüberlegungen zu unterbleiben…
…E 61) Bis zur Feststellung für das Jahr 2005 gab es im Feststellungsverfahren (§ 188 BAO) folgende Formulare: E 6 - Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) E 106 - Beilage zur Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) E 107 - Beilage zur Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/Personen…
…die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Feststellung dieser Art nicht ausschließen (vgl. zB VwGH 14.08.1991, 89/17/0174 ; VwGH 22.11.1996, 92/17/0207 ; VwGH 25.03.1998, 98/12/0007 ). In einem derartigen Feststellungsbescheid getroffene Feststellungen entfalten gemäß § 192 BAO Bindungswirkung für davon…
…der Feststellung der Verlust(nicht)vortragsfähigkeit im Verlustabzugsjahr. In Einkünftefeststellungsbescheiden wird gegebenenfalls (insbesondere nach Durchführung einer Außenprüfung) bereits im Verlustentstehungsjahr auch über die Nichtvortragsfähigkeit des Verlustes mangels Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (§ 18 Abs. 6 EStG 1988) im gemäß § 188 BAO ergangenen Bescheid abgesprochen. Diese Feststellung entfaltet…
…lange? 26.4. Lösung Gemäß § 134 Abs. 2 BAO kann im Einzelfall auf begründeten Antrag die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung (auch mehrmals) verlängert werden. Wenn die Wahrung der Frist aus persönlichen oder sachlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, liegt ein begründeter Antrag vor, wobei…
… 188 BAO feststellende Bescheid gemäß § 191 Abs. 2 BAO an diejenigen Personen gerichtet werden, denen im Feststellungszeitraum die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte zugeflossen sind. (Dies gilt wegen der ausdrücklichen und speziellen Anordnung des § 191 Abs. 2 BAO selbst im Fall des Eintritts der Gesamtrechtsnachfolge bei Verbleiben…
…Anteilsvereinigung gemäß § 142 HGB. Erst danach wurde die seinerzeitige Nichtberücksichtigung eines Gesellschafters entdeckt. 9.2 Fragestellung Ist der ursprüngliche Feststellungsbescheid rechtswirksam ergangen? Ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich? Wie hat die Adressierung des Wiederaufnahmsbescheides zu lauten? 9.3 Lösung Die Rechtswirksamkeit eines Feststellungsbescheides (§ 188 BAO…