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EStR 2000 Rz 6526–653421.9 Feststellung gemäß § 188 BAO, Vermietung an Miteigentümer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

21.9 Feststellung gemäß § 188 BAO, Vermietung an Miteigentümer Rz 6526: Jeder Miteigentümer kann insbesondere folgende Wahlrechte getrennt ausüben: Fünfzehntel-(Zehntel)absetzung oder Sofortabzug von nicht regelmäßig wiederkehrenden Instandhaltungsaufwendungen, Verteilung des Herstellungsaufwandes auf fünfzehn Jahre oder auf die Restnutzungsdauer, Inanspruchnahme der Verteilung von § 10 MRG…

BFG RV/3100227/2015Feststellung gemäß § 188 BAO, Bindungswirkung für die ESt- Veranlagung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.10.2017

…ESt- Veranlagung von den im Feststellungsverfahren getroffenen Feststellungen abzugehen. Hierzu wurde erwogen: Hinsichtlich des nicht strittigen Sachverhaltes wird auf die Veranlagungsakten der Bf. und der X. GesmbH & Co KG (StNr.83-123/4567) verwiesen. Gemäß § 188 Abs 1 BAO werden die Einkünfte (der Gewinn oder…

UFSG RV/0258-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. September 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2007 entschieden: Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe An der x GmbH waren bis 2007 mehrere Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Diese nahmen dort auf Grund ihrer Mitunternehmerstellung…

UFSG RV/0407-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. September 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2007 entschieden: Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe An der x GmbH waren bis 2007 mehrere Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Diese nahmen dort auf Grund ihrer Mitunternehmerstellung…

UFSG RV/0406-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. September 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2007 entschieden: Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe An der x GmbH waren bis 2007 mehrere Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Diese nahmen dort auf Grund ihrer Mitunternehmerstellung…

UFSG RV/0405-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. September 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2007 entschieden: Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe An der x GmbH waren bis 2007 mehrere Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Diese nahmen dort auf Grund ihrer Mitunternehmerstellung…

UFSG RV/0404-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. September 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2007 entschieden: Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe An der x GmbH waren bis 2007 mehrere Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Diese nahmen dort auf Grund ihrer Mitunternehmerstellung…

UFSG RV/0403-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. September 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2007 entschieden: Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe An der x GmbH waren bis 2007 mehrere Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Diese nahmen dort auf Grund ihrer Mitunternehmerstellung…

UFSG RV/0402-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. September 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2007 entschieden: Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe An der x GmbH waren bis 2007 mehrere Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Diese nahmen dort auf Grund ihrer Mitunternehmerstellung…

UFSG RV/0401-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. September 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2007 entschieden: Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe An der x GmbH waren bis 2007 mehrere Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Diese nahmen dort auf Grund ihrer Mitunternehmerstellung…

UFSG RV/0099-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. September 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2007 entschieden: Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe An der x GmbH waren bis 2007 mehrere Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Diese nahmen dort auf Grund ihrer Mitunternehmerstellung…

BFG RV/5101641/2017Bindungswirkung an den Grundlagenbescheid (Feststellung gemäß § 188 BAO)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.04.2018

…wurden, ist nicht Sache dieses Verfahrens. C) Rechtliche Würdigung: Gemäß § 188 Abs. 1 BAO werden die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) … b) aus Gewerbebetrieb … festgestellt. Gemäß Abs. 3 leg.cit. ist Gegenstand der Feststellung gemäß Abs. 1…

UFSW RV/1532-W/05Keine Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO mangels Vorliegen einer atypischen stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2010Teil 2/2

…Es werden damit auch keine gemeinschaftlichen Einkünfte erzielt, weshalb eine Feststellung gemäß § 188 BAO von Einkünften aus Gewerbebetrieb zu unterbleiben hat. Selbst wenn man davon ausginge, dass ein mit 102% der Einlage begrenztes Auseinadersetzungsguthaben auch einen Anteil an den stillen Reserven und am Firmenwert beinhaltet…

UFSW RV/0168-W/10Keine Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO mangels Vorliegen einer atypischen stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.02.2010Teil 2/2

…Es werden damit auch keine gemeinschaftlichen Einkünfte erzielt, weshalb eine Feststellung gemäß § 188 BAO von Einkünften aus Gewerbebetrieb zu unterbleiben hat. Selbst wenn man davon ausginge, dass ein mit 102% der Einlage begrenztes Auseinadersetzungsguthaben auch einen Anteil an den stillen Reserven und am Firmenwert beinhaltet…

UFSW RV/2939-W/09Gebot der Einheitlichkeit der einheitlichen und gesonderten Feststellung gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2013

…maximal jedoch bis zu 300% der Kommanditeinlage. Mit 5. Dezember 2006 erließ das für die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO dieser Gesellschaft zuständige Finanzamt einen Bescheid, mit dem das Feststellungsverfahren 1997 wiederaufgenommen wurde sowie Feststellungsbescheide betreffend die Jahre 1997 bis 2001…

UFSW RV/4425-W/021. Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden für abgeleitete Bescheide (hier: Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO im Einkommen­steuerverfahren). 2. Nichtausgleichsfähigkeit eines Verlustanteils im Bereich der Personengesellschaften insoweit, als darin ein anteiliger IFB enthalten ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.11.2005

…Mitgesellschafter); desgleichen der auf Grund dieser Erklärung gemäß § 188 BAO ergangene Feststellungsbescheid vom 1. Juli 2002 (S 8 ff/2001 Gewinnfeststellungsakt der B GmbH und Mitgesellschafter). - In Entsprechung dazu ist im F-Akt der Bw. eine Gewinntangente ("Mitteilung über die gesonderte Feststellung") - ebenfalls vom 1…

UFSI RV/0261-I/04Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens, Kursgewinn, Erfassung bei GmbH & CoKG im Rahmen der Feststellung gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2004

…März 2003 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich der Feststellung von Einkünften und Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt Innsbruck erließ am 26.3.2003…

UFSL RV/0993-L/02Nachträgliche Sonderbetriebsausgaben in Zusammenhang mit einer als Liebhaberei eingestuften Tätigkeit einer GesbR; Bindungswirkung des Feststellungsverfahrens (einheitlich und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2005

…iSd. § 116 BAO für die Beurteilung, ob nachträgliche im Zusammenhang mit den Gewinn- oder Verlustanteilen an dieser GesbR stehende Sonderbetriebsausgaben abzugsfähig sind. Diese Rechtsfrage wurde bereits vom Finanzamt, das für die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO zuständig ist, geklärt (vgl. Feststellungsbescheid…

UFSW RV/2556-W/06Nichtfeststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO, da keine gemeinschaftlichen Einkünfte erzielt werden, weil die Verträge mangels Fremdüblichkeit nicht anerkannt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.04.2008Teil 2/2

…Randnummer 69)." Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO Gemäß § 188 Abs. 1 lit. d BAO werden einheitlich und gesondert die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) aus der Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens…

BFG RV/7100501/2020Aufhebung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO, weil entweder nur ein Beteiligter oder keiner der tatsächlichen Beteiligten angeführt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.10.2024

…den Feststellungen im Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO betroffenen Teilhaber durch das Verwaltungsgericht im Rechtsmittelverfahren zulässig ist oder nicht liegt soweit ersichtlich keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor. Dieser Rechtsfrage kommt daher grundsätzliche Bedeutung zu. Die ordentliche Revision ist daher zuzulassen. Der angefochtene Bescheid ist daher gemäß…