Findok · Erlässe & Informationen
BMF-010200/0000-IV/2/2007
Information zu den Änderungen im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO (Formular E 6)
geltende FassungInfoBMF-010200/0000-IV/2/2007vom 22.02.2007
Wortlaut laut Findok
1. Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der
Feststellungserklärung
Ab der Einkünftefeststellung für 2006 besteht
- wie schon für die Einkommen- und
Körperschaftsteuererklärung - die grundsätzliche Verpflichtung,
die Feststellungserklärung elektronisch über FinanzOnline zu
übermitteln (§ 43 Abs. 2 EStG 1988).
Die Verpflichtung zur elektronischen
Erklärungsübermittlung entspricht der bei der Einkommen- und
Körperschaftsteuererklärung:
1.1. Die Einreichung erfolgt durch eine
berufsmäßige Parteienvertreterin/einen berufsmäßigen
Parteienvertreter:
Die Erklärung ist elektronisch zu übermitteln,
wenn der/die Parteienvertreter/in über einen Internet-Anschluss
verfügt und wegen Überschreitens der Umsatzgrenze von 100.000 €
(Vorjahresumsätze) zur Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen
verpflichtet ist.
1.2. Die Einreichung erfolgt nicht durch eine
berufsmäßige Parteienvertreterin/einen berufsmäßigen
Parteienvertreter:
Die Erklärung ist elektronisch zu übermitteln,
wenn die zur Geschäftsführung oder Vertretung der Gemeinschaft befugte
Person über einen Internet-Anschluss verfügt und die Gemeinschaft
wegen Überschreitens der Umsatzgrenze von 100.000 €
(Vorjahresumsätze) zur Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen
verpflichtet ist.
Details siehe FinanzOnline Erklärungsverordnung 2006
BGBl II 512/2006 v. 27.12.2006
2. Neuanmeldung (Formular Verf 16)
Zur Neuanmeldung der Personengesellschaft
(Personengemeinschaft) in FinanzOnline ist jede/r einzelne Beteiligte (mit
aufrechter Steuernummer) und bevollmächtigte berufsmäßige
Parteienvertreter/innen befugt.
Dazu wird in FinanzOnline eine neue Funktion zur
Verfügung gestellt. Nach dem Ausfüllen der Eingabemaske, der
Übermittlung der Daten, der erforderlichen Anhänge
(Gesellschaftsvertrag, Unterschriftsprobenblatt) und sonstiger Anhänge (wie
etwa Eröffnungsbilanz) wird der Antrag automatisch an das zuständige
Finanzamt zur Bearbeitung und Vergabe der Steuernummer
weitergeleitet.
Eine Neuanmeldung per Datenstromübermittlung (XML) ist
nicht möglich. Falls mehr als 50 Beteiligte vorliegen, sind diese nach der
Neuanmeldung mittels Datenstrom (siehe auch Pkt 3) bekannt zu
geben.
Sollte die Neuanmeldung nicht in FinanzOnline erfolgen,
verwenden Sie bitte das Formular Verf 16.
3. Bekanntgabe der Beteiligten und Beteiligungs-wartung
(Formular Verf 60)
Die Beteiligtenwartung ist nur bei Änderung der
angemerkten Beteiligungen erforderlich. Über FinanzOnline hat diese Wartung
grundsätzlich durch den/die FinanzOnline-Teilnehmer/in bzw. dessen/deren
berufsmäßigen Parteienvertreter/in zu erfolgen.
Folgende Datenfelder - bezogen auf das jeweilige
Veranlagungsjahr - stehen zur Eingabe zur Verfügung:
FA/StNr
des Beteiligten
Beteiligungsausmaß
in %,
beteiligt
von / bis ,
Gültigkeit
für Folgejahre,
Die Bekanntgabe der
Beteiligten und die Beteiligungswartung kann sowohl im Dialog- als auch im
Datenstromverfahren (XML) erfolgen. Liegen mehr als 50 Beteiligte vor, ist die
Übermittlung nur im Datenstromverfahren (XML) möglich.
Vor Übermittlung der Jahreserklärungen (E 6, E6a,
E6a1, E6b) ist es zweckmäßig die Daten der Beteiligten auf ihre
Richtigkeit zu überprüfen, jedenfalls ist sicherzustellen, dass der
Beteiligtenprozentsatz der Personengesellschaft/-gemeinschaft 100%
beträgt.
Die auf der BMF-Homepage veröffentlichten Dokumente
betreffend die Datenstromübermittlung sind zu beachten.
Sollte die Beteiligungswartung nicht in FinanzOnline
erfolgen, verwenden Sie bitte das Formular Verf 60.
4. Geänderte bzw. neue Formulare (E 6, E6a, E6a-1,
E6b, E 61)
Bis zur Feststellung für das Jahr 2005 gab es im
Feststellungsverfahren (§ 188 BAO) folgende Formulare:
E
6 - Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften
(Gemeinschaften)
E
106 - Beilage zur Erklärung der Einkünfte von
Personengesellschaften (Gemeinschaften)
E
107 - Beilage zur Erklärung der Einkünfte von
Personengesellschaften/Personen-gemeinschaften (Beilage zu E 106)
E
106b-F - Beilage zur Feststellungserklärung (bei Beteiligung an einer
weiteren Gemeinschaft)
Ab der Feststellung
für das Jahr 2006 gibt es im Feststellungsverfahren (§ 188 BAO)
folgende Formulare:
E
6 - Feststellungserklärung
E
6a - Beilage zur Feststellungserklärung für betriebliche
Einkünfte
E
6a-1 - Beilage zum Formular E 6a
E
6b - Beilage zur Feststellungserklärung für Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung
E
61 - Beilage zur Feststellungserklärung (bei Beteiligung an einer
weiteren Gemeinschaft)
Die Steuererklärung
zur einheitlichen und gesonderten Feststellung umfasst die
Feststellungserklärung (E 6) samt den jeweils erforderlichen Beilagen. Es
müssen somit stets das Formular E 6 und sämtliche der jeweils
erforderlichen Beilagen eingereicht werden.
4.1. Personengesellschaft mit betrieblichen
Einkünften (Mitunternehmerschaft)
Es sind jedenfalls die Feststellungserklärung (E 6)
und grundsätzlich eine Beilage E 6a einzureichen (Ausnahme:
vollpauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - hier ist
für 2006 weiterhin das Formular E 25 zu übermitteln). Gegebenenfalls
sind noch die Beilage E 6a-1 und die Beilage E 61 einzureichen. Zur
Erklärung und den Beilagen im Einzelnen:
4.1.1. Feststellungserklärung (E 6)
Die Erklärung entspricht von ihrem Aufbau und Inhalt
im Wesentlichen der bisherigen Erklärung E 6.
4.1.2. Beilage E 6a
Die Beilage entspricht im Wesentlichen der Beilage E 1a
(Beilage zur Einkommensteuererklärung für betriebliche
Einkünfte). Sie umfasst u.a. Informationen zur Gewinnermittlung und (bei
Bilanzierern) zu bestimmten Bilanzposten. Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
stellt sie die standardisierte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dar, es bedarf keiner
weiteren Übermittlung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Bilanzierer haben
daneben den Jahresabschluss (Bilanz, GuV-Rechnung) einzureichen.
Punkt 4 der Beilage ist für bestimmte, die Beteiligten
betreffende Feststellungen vorgesehen (zB Antrag gemäß
§ 24 Abs.
6 EStG 1988, Informationen zu § 11a EStG 1988). Hier sind für jede/n
Beteiligte/n Eintragungen nur dann vorzunehmen, wenn keine Beilage E 6a-1
anzuschließen ist. Sollte bei Papierabgabe mit der vorgesehenen Anzahl von
zwölf Beteiligten nicht das Auslangen gefunden werden, ist (ausnahmsweise)
eine weitere Beilage E 6a abzugeben, in der aber nur im Punkt 4 die restlichen
Beteiligten anzuführen sind.
Da eine Mitunternehmerschaft, selbst wenn sie verschiedene
Tätigkeiten ausüben sollte, immer nur einen einzigen Betrieb hat,
dürfen die Punkte 1, 2 und 3 der Beilage E 6a immer nur einmal
ausgefüllt werden.
Entspricht der auf die Beteiligten entfallende
Gewinn/Verlust dem sich aus dem Punkt 1 (gegebenenfalls nach Vornahme von
Korrekturen im Punkt 2) bei Verteilung nach dem angemerkten
Beteiligungsverhältnis ergebenden Gewinn/Verlust, ist die Abgabe einer
(weiteren) Beilage E 6a-1 nicht erforderlich. In diesem Fall ist der
Gewinn/Verlust in den Punkt 1a, 2a oder 3a des Formulars E 6 einzutragen und in
die Kennzahlen 310, 320 oder 330 zu übernehmen. Die Verteilung nach dem
angemerkten Beteiligungsverhältnis erfolgt sodann automatisch.
Beispiel:
An der gewerblichen ABC-KG sind A, B zu jeweils 30% und C
zu 40% beteiligt. Die ABC-KG erzielt 2006 einen steuerlichen Gewinn von 20.000
€ (Punkt 1 der Beilage E 6a), der auf die Beteiligten nach dem angemerkten
Beteiligungsverhältnis zu verteilen ist.
Es ist eine Feststellungserklärung (E 6) und eine
Beilage (E 6a) zu übermitteln.
Das Ergebnis aus Punkt 1 der Beilage E 6a ist in den
Punkt 3a und die Kennzahl 330 der Feststellungserklärung zu
übernehmen. Der Gewinn wird im erklärungsgemäß erlassenen
Feststellungsbescheid auf die Beteiligten (entsprechend dem angemerkten
Beteiligungsverhältnis) wie folgt verteilt:
A: 6.000 €
B: 6.000 €
C: 8.000 €
4.1.3. Beilage E 6a-1
Diese Beilage stellt eine weitere Beilage zur Beilage E 6a
dar. Sie ist dann einzureichen, wenn sich der auf die Beteiligten entfallende
Gewinn/Verlust nicht durch bloße Verteilung des gesamten
Gewinnes/Verlustes nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis ermitteln
lässt. Dies ist insbesondere bei Vorliegen von Sonderbetriebseinnahmen
und/oder -ausgaben oder bei einem Wechsel der Gesellschafter der
Fall.
In diesem Fall ist für jeden Beteiligten zunächst
in der Zeile vor der Kennzahl 9900 der Anteil am Gewinn/Verlust vor
Berücksichtigung von Sonderbetriebseinnahmen, Sonderbetriebsausgaben und
individuellen Übergangsgewinnen/Veräußerungsgewinnen
einzutragen. Sodann sind in den Kennzahlen 9900 bis 9940 Zu- und Abrechnungen
vorzunehmen, sodass sich daraus der steuerliche Ergebnisanteil der/des
jeweiligen Beteiligten ergibt. Die Gesamtsumme der steuerlichen Ergebnisanteile
aller Beteiligten ergibt die Einkünfte der Mitunternehmerschaft, die im
Formular E 6 in die Punkte 1a, 2a oder 3a einzutragen und in die Kennzahlen 310,
320 und 330 zu übernehmen sind.
Beispiel:
An der gewerblichen DEF-KG sind D, E zu jeweils 40% und F
zu 20% beteiligt. Die DEF-KG erzielt 2006 einen Gewinn (Punkt 1 der Beilage E
6a) von 40.000 €. D hat der KG ein Gebäude vermietet, wofür ihm
von der KG 6.000 € an Miete bezahlt wurde und eine AfA iHv 150 € auf
2006 entfiel. F hat der KG ein Privatdarlehen gegeben und dafür 2006 von
der KG 120 € an Zinsen erhalten.
Es ist ein Feststellungserklärung (E 6), eine
Beilage E 6a und eine weitere Beilage E 6a-1 zu übermitteln.
Das Ergebnis aus Punkt 1 der Beilage E 6a (40.000 €,
darin als Ausgaben 6.000 € an Miete und 120 € an Zinsen) ist in der
Beilage E 6a-1 auf die Beteiligten zu verteilen, sodann sind bei D und F die
Sonderbetriebseinnahmen (Miete, Zinsen) und bei D die Sonderbetriebsausgabe AfA
zu erfassen:
|
Beteiligter:
|
D
|
E
|
F
|
Anteil am
Gewinn
|
16.000
|
16.000
|
8.000
|
|
|
|
|
Miete (Kennzahl
9905)
|
+
6.000
|
|
|
Zinsen
(Kennzahl 9910)
|
|
|
+
120
|
AfA (Kennzahl
9920)
|
-
150
|
|
|
Steuerlicher
Ergebnisanteil
|
21.850
|
16.000
|
8.120
|
Einkünfte
der DEF-KG
|
45.970
Der Betrag von 45.970 ist in den Punkt 3a des Formulars
E 6 einzutragen und in die Kennzahl 330 zu übernehmen. Dieser Gewinn wird
im erklärungsgemäß erlassenen Feststellungsbescheid auf die
Beteiligten wie folgt verteilt:
D: 21.850 €
E: 16.000 €
F: 8.120 €
4.1.4. Beilage E 61
Diese Beilage entspricht im Wesentlichen der bisherigen
Beilage E 106b-F. In dieser Beilage ist der auf die Mitunternehmerschaft
(Gemeinschaft) entfallende Ergebnisanteil aus der Beteiligung an einer
(mehreren) weiteren Mitunternehmerschaft(en) oder Gemeinschaft(en)
einzutragen.
4.2. Gemeinschaften mit Einkünften aus Vermietung
und Verpachtung
Es sind jedenfalls die Feststellungserklärung (E 6)
und für jede Einkunftsquelle eine Beilage E 6b einzureichen. Gegebenenfalls
ist noch die Beilage E 61 einzureichen. Zu den Beilagen im
Einzelnen.
4.2.1. Beilage E6b
Die Beilage entspricht hinsichtlich der
Eintragungsmöglichkeiten im Wesentlichen der Beilage E 1b (Beilage zur
Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung). Darüber hinaus enthält sie eine
"Summenspalte" und Spalten für die jeweiligen Beteiligten. Die
Beilage E6b stellt die standardisierte Überschussrechnung dar, es bedarf
keiner weiteren Übermittlung einer Überschussrechnung.
Punkt A
(Allgemeines)
In der Summenspalte sind Eintragungen dann vorzunehmen,
wenn sie sämtliche Beteiligte gleichermaßen betreffen, sodass sich
der auf die/den einzelne/n Beteiligte/n entfallende Wert aus dem angemerkten
Beteiligungsverhältnis ermitteln lässt. Anträge, die von allen
Beteiligten gestellt werden, sind nur in der Summenspalte zu
stellen.
Beispiel 1:
G, H und I erben 2006 zu je einem Drittel das vermietete
Haus und stellen jeweils den Antrag auf AfA-Bemessung von den fiktiven
Anschaffungskosten (350.000 €). In der Summenspalte sind in der Kennzahl
9415 die fiktiven Anschaffungskosten einzutragen; der Antrag auf AfA-Bemessung
von den fiktiven Anschaffungskosten ist durch Ankreuzen in der Summenspalte
(für alle Beteiligten) zu stellen. Weitere Eintragungen sind im Punkt A
nicht erforderlich.
Anträge, die nicht sämtliche Beteiligte
gleichermaßen betreffen, sind in der Summenspalte, und zusätzlich in
der jeweiligen Spalte der/des betroffenen Beteiligten vorzunehmen.
Beispiel 2:
J, K und L sind Dritteleigentümer eines Hauses, das
sie gemeinsam vermieten. 2006 fallen Instandhaltungskosten (§ 28 Abs. 2
EStG 1988) iHv 18.000 € an, die J im Jahr 2006 voll absetzt, K und L
hingegen auf 10 Jahre verteilen.
Eintragungen unter Punkt A:
K und L haben in ihrer Beteiligtenspalte in der Kennzahl
9430 den auf sie jeweils entfallenden Wert (6.000 €) einzutragen und den
Antrag auf Verteilung durch Ankreuzen in der Beteiligtenspalte zu stellen. In
der Beteiligtenspalte von J sind keine Eintragungen vorzunehmen. In der
Summenspalte ist die Summe der Instandhaltungskosten, die auf 10 Jahre verteilt
werden (12.000 €) einzutragen.
Punkt B
(Einkünfteermittlung)
In der Summenspalte sind die Summen der bei den einzelnen
Kennzahlen auf die Beteiligten entfallenden Werte einzutragen. Beachten Sie,
dass nur die Summenspalte ausgefüllt werden muss und die Spalten für
die Beteiligten nicht auszufüllen sind, wenn bei den entsprechenden
Kennzahlen der Wert für sämtliche Beteiligte gleich ist. In diesem
Fall wird aus dem Summenwert der auf die/den einzelne/n Beteiligte/n entfallende
Wert aus dem angemerkten Beteiligungsverhältnis ermittelt. Die Aufteilung
des Wertes aus der Summenspalte auf die Beteiligten nach dem angemerkten
Beteiligungsverhältnis erfolgt zur Ermittlung des Einkünfteanteils
der/des jeweiligen Beteiligten automatisch.
Liegen bei einzelnen Kennzahlen für die Beteiligten
unterschiedliche Werte vor (zB unterschiedliche AfA), sind in den Spalten der
Beteiligten die auf sie entfallenden Werte einzutragen und diese Werte summiert
in die Summenspalte zu übernehmen.
Beispiel (Fortsetzung zum obigen Beispiel
2):
J, K und L sind Dritteleigentümer eines Hauses, das
sie gemeinsam vermieten. 2006 fallen Instandhaltungskosten (§ 28 Abs. 2
EStG 1988) iHv 18.000 € an, die J im Jahr 2006 voll absetzt, K und L
hingegen auf 10 Jahre verteilen. Die Mieteinnahmen (33.000 €), AfA (2.400
€), Finanzierungskosten (600 €) und übrige Werbungskosten (3.600
€) sind nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis zu
verteilen.
Eintragungen unter Punkt B:
|
|
Summenspalte
|
J
|
K
|
L
|
Einnahmen
(9460)
|
33.000
|
|
|
|
§ 28 Abs.
2 (9470)
|
1.200
|
|
600
|
600
|
AfA
(9500)
|
2.400
|
|
|
|
Finanzierungskosten
(9510)
|
600
|
|
|
|
Sofort
abgesetzte Instandhaltungskosten (9520)
|
6.000
|
6.000
|
|
|
Übrige
Werbungskosten (9530)
|
3.600
|
|
|
|
Gesamtsumme
|
19.200
|
|
|
Der Betrag von 19.200 ist in den Punkt 4a der
Feststellungserklärung einzutragen und die Kennzahl 370 zu übernehmen.
Zur Ermittlung der Anteile der Beteiligten wird der Überschuss aus der
Summenspalte (automatisch) wie folgt verteilt:
|
|
J
|
K
|
L
|
Einnahmen
(9460)
|
11.000
|
11.000
|
11.000
|
§ 28 Abs.
2 (9470)
|
|
600
|
600
|
AfA
(9500)
|
800
|
800
|
800
|
Finanzierungskosten
(9510)
|
200
|
200
|
200
|
Sofort
abgesetzte Instandhaltungskosten (9520)
|
6.000
|
|
|
Übrige
Werbungskosten (9530)
|
1.200
|
1.200
|
1.200
|
Anteilige
Einkünfte
|
2.800
|
8.200
|
8.200
|
Gesamteinkünfte
|
19.200
|
|
Im erklärungsgemäß erlassenen
Feststellungsbescheid werden den Beteiligten folgende Einkünfte
zugewiesen:
J: 2.800 €
K: 8.200 €
L: 8.200 €
4.2.2. Beilage E 61
Diese Beilage entspricht im Wesentlichen der bisherigen
Beilage E 106b-F. In dieser Beilage ist der auf die Gemeinschaft entfallende
Ergebnisanteil aus der Beteiligung an einer (mehreren) weiteren
Vermietungsgemeinschaft(en) einzutragen.
Bundesministerium für Finanzen, 22. Februar
2007
Normen und Schlagworte
- § 188 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Info
- Geschäftszahl
- BMF-010200/0000-IV/2/2007
- Stammnummer
- 26919
- Gültig
- 22.02.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF