…Zeitpunkt der Erlangung des zivilrechtlichen Eigentums des Einbringenden (vgl. UmgrStR 2002 Rz 1228 ). 5.4 § 22 UmgrStG - Einbringung einer GmbH & Co KG und deren Sonderbetriebsvermögen in die Komplementär-GmbH gemäß Art. III UmgrStG - Gesellschaftsteuer- und Grunderwerbsteuerpflicht für das eingebrachte Sonderbetriebsvermögen? Sachverhalt: Es besteht eine GmbH…
…gv.at. 2. Aufspaltung einer einheitlichen Gegenleistung In allen Fällen, in denen für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage eine einheitliche Gegenleistung aufzuspalten ist, ist diese Berechnung im Verhältnis der gemeinen Werte der diesbezüglichen Wirtschaftsgüter vorzunehmen. Lediglich bei land- und forstwirtschaftlichen Übergabsverträgen, welche die Voraussetzungen des…
…die auf Basis eines einvernehmlich zwischen den Parteien festgelegten Verkehrswertes (ermittelt durch Verkehrswertgutachten) der Unternehmerin per Zusammenschlussstichtag festgelegt wurde. Ergänzend ist im Gesellschafts- bzw. Zusammenschlussvertrag vereinbart, dass ein neu eintretender atypisch stiller Gesellschafter im Jahr seines Beitrittes einen über seine Beteiligungsquote hinaus gehenden Verlust zu…
…die Verständigungsvereinbarung vom 1. 6. 1994 im Grundsatz auch unter dem DBA-2000 mit der Ergänzung fortgilt, dass im Fall der Ferngeschäftsführung eines Einzelgeschäftsführers zu prüfen ist, in welchem Vertragsstaat sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Anmerkung: Die Verständigungsvereinbarung vom 1. 6…
1. Umfang der wesentlichen Grundlagen eines (Teil)Betriebes bei freiberuflichen Zusammenschlüssen 1.1. Bezughabende Norm und Richtlinien § 23 Abs. 2 UmgrStG iVm § 12 Abs. 2 Z 1 UmgrStG; UmgrStR 2002 Rz 1355 ff; EStR 2000 Rz 5507 ff, 5594, 5605 1.2. Zurückbehaltung der Hausapotheke…
…vgl. UmgrStR 2002 Rz 1047), kein Verlust eines Besteuerungsrechts ein, wenn durch die Einbringung eine Betriebsstätte der Z Limited erhalten bleibt. Ergänzend ist in einem weiteren Schritt zu untersuchen, ob das selbst geschaffene Markenrecht aus zwischenstaatlicher Sicht von der inländischen Betriebsstätte zur Z Ltd. nach…
…bei grundsätzlicher Unanwendbarkeit des UmgrStG liegt darin, dass im Fall der "verunglückten Umgründung" (wenn also Anwendungsvoraussetzungen des Art. III UmgrStG nicht erfüllt sind) es bei rechtzeitiger Anmeldung/Meldung zu einer rückwirkenden Gewinnverwirklichung auf den Einbringungsstichtag kommt, sofern begünstigtes Vermögen iSd § 12 Abs 2 UmgrStG vorliegt…
…für die Erlangung der Begünstigung ist ein Antrag beim Finanzamt am Sitz der investierenden Körperschaft. Die XY d.o.o. hat die entsprechenden Voraussetzungen erstmals im Wirtschaftsjahr 2007 erfüllt. In Serbien wird vom zuständigen Finanzamt bzw. einer anderen Behörde kein Bescheid oder eine ähnliche Bestätigung…
…Wert der verschobenen Anteile heranzuziehen. Bei Verschiebungen um maximal 15% der gesamten Wohnungseigentumsanteile bestehen keine Bedenken davon auszugehen, dass für die verschobenen Anteile der gemeine Wert mit Null anzusetzen ist, wenn ein (vertraglicher) Anspruch auf eine unentgeltliche Anteilsberichtigung besteht. Bundesministerium für Finanzen, 11. November 2014
…Antrag ist unter Angabe der genau bezeichneten Bankverbindung bis Ende März 2007 einzureichen. 1.2. Lösung Grundsätzlich kann auf Grund des Methodenartikels eines Doppelbesteuerungsabkommens nur jene ausländische Steuer angerechnet werden, die ein Abgabepflichtiger unter Ausnutzung aller Begünstigungen in dem ausländischen Staat zu zahlen hatte (EAS…
…tatsächlicher Veräußerung besteuert werden (§ 98 Abs 1 Z 8 EStG 1988). DBA Schweiz neu; Anrechnungshöchstbetrag Sachverhalt Die Schweiz wendet bei der Besteuerung einen Monatssteuersatz an, der je nach Betragshöhe progressiv ansteigt und auf die Familien- und Konfessionsverhältnisse Rücksicht nimmt. Bei Sonderzahlungen erhöht sich der Steuersatz…
…betreffenden Zahlungen als Entgelt für die im Arbeitsausübungsstaat erbrachten Arbeitsleistungen anzusehen sind. Gehaltsfortzahlung nach vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses durch einen Arbeitgeber: Verlegt ein in einem Vertragsstaat ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstverhältnisses seinen Wohnsitz in den anderen Vertragsstaat und werden ihm die…
…endfällig, ist der volle Differenzbetrag (30.000.000) als Einlagenrückzahlung zu behandeln. Aktienrückerwerb und anschließende Veräußerung Sachverhalt Im Zeitraum Februar 2000 bis Mai 2001 wurden eigene Aktien im Rahmen eines von der Hauptversammlung genehmigten Aktienrückkaufprogrammes über die Börse zu Anschaffungskosten von rund Euro 23 Mio…
…granting") und der Erlangung des Ausübungsrechts (Ende der Sperrfrist "vesting") gearbeitet hat (siehe insbes. Z 12.7 des OECD-Kommentars zu Art. 15 OECD-MA). Eine Steuerfreistellung in Österreich setzt jedoch ein korrespondierendes Abkommensverständnis im DBA-Partnerstaat voraus, das zB durch Beibringung eines Besteuerungsnachweises dokumentiert…
…Rechtsträgern oder Änderung der über diese gespeicherten Daten und Hinzufügen oder Entfernen von Verweisen auf die Compliance-Packages übergeordneter Rechtsträger Bei einer Ergänzung eines bestehenden Compliance-Packages wird die Einhaltung der Frist von sechs Wochen bei Existenz- und Eigentumsnachweisen von ausländischen relevanten übergeordneten Rechtsträgern nur…
…neu hinzugefügten Nachweise überprüft (zu begründeten Ausnahmefällen im Hinblick auf die Frist von sechs Wochen siehe Abschnitt 7.2 (Anforderungen an die Dokumente)). Eine Ergänzung eines bestehenden Compliance-Packages führt nicht zu einer Verlängerung der Gültigkeit. Wenn abweichende Stimmrechte oder Kontrollverhältnisse vorliegen, so ist gemäß …
…2003 (Anlage 1) stellen Ergänzungen und Klarstellungen zu den EStR 2000 und den bestehenden Erlässen zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar. Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen FLD Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2003…
…andere Vorteile (zB unternehmensrechtliche, arbeitsrechtliche) nach sich zieht und die Erlangung eines Steuervorteils zumindest einer der Hauptvorteile ist. Der Main Benefit-Test setzt weder voraus, dass die Gestaltung gegen Rechtsvorschriften verstößt, noch, dass es durch die Gestaltung zu einer Steuervermeidung kommt. b) § 6 Z 1…
…von seinem Verrechnungskonto und überweist diesen an den (die) Kommanditisten (meist Kinder) zur Abdeckung der aufgelaufenen Verlustbeträge. In der Praxis wird dies idR nicht mehr als eine Umbuchung zwischen Komplementär- und Kommanditkonten bedeuten. Mit dem solcherart aufgefüllten Kommanditanteil sollte in der Folge entsprechend disponiert werden…
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Artikel 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts…