…Abgabenerklärungen und Erklärungen zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO), weiters Selbstberechnungen von Abgaben (§ 201 BAO) und sonstige, der Entscheidungspflicht gemäß § 85a BAO unterliegende Anbringen zu verstehen. 2.5.2. Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt Bescheide, welchen kein Anbringen zugrunde liegt sind von Amts wegen…
…Mangelnde Beschwer bzw. Mutwilligkeit des Antrages könnte allerdings bei der Übung des Ermessens (siehe Abschnitt 6) als gegen die Aufhebung sprechender Umstand berücksichtigt werden. 4.2 Erledigung des Antrages Der Antrag auf Aufhebung unterliegt der Entscheidungspflicht. Daher ist über ihn stets mit Bescheid abzusprechen. Solche…
…ab 1. Jänner 2014 die Bescheidbeschwerden. Die Beschwerdevorentscheidungen (= bescheidmäßige Erledigungen von Bescheidbeschwerden durch die Abgabenbehörde) ersetzen die bisherigen Berufungsvorentscheidungen. Wesentliche Änderungen sind die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung ist idR zwingend (kein Ermessen); sie unterliegt daher der Entscheidungspflicht (§ 85a BAO), bei deren Verletzung eine Säumnisbeschwerde (§ 284…
…der Antragstellung befinden. 6.2. Verweigerung der Akteneinsicht Über einen wirksam gestellten Antrag auf Akteneinsicht besteht gemäß § 85a BAO Entscheidungspflicht, auch wenn die Entscheidung - wie im Fall der Verweigerung der Akteneinsicht in einem laufenden Verfahren - nicht abgesondert anfechtbar ist. Dabei hat die Abgabenbehörde über die…
…gemeinsam mit der Beschwerde wurde daher zulässig eingebracht. Es besteht Entscheidungspflicht über diesen Antrag. Die im Wiederaufnahmsantrag vorgebrachten Gründe sind - weil ident mit den Beschwerdegründen - in der Beschwerdevorentscheidung zu würdigen. Wird der Beschwerde vollinhaltlich mit Beschwerdevorentscheidung stattgegeben, so ist danach der Wiederaufnahmeantrag abzuweisen mit der…
…eine einem Formgebrechen unterliegende, der Mängelbehebung zugängliche Eingabe handelt (vgl. VwGH 25.01.2006, 2005/14/0126). Dementsprechend löst ein mit einem E-Mail eingebrachtes Anbringen weder eine Entscheidungspflicht der Behörde aus, noch berechtigt es die Behörde, eine bescheidmäßige Entscheidung zu fällen, die von einem…
…wenn die Frist (lit. b) noch nicht abgelaufen ist. Die Zustimmungserklärung (§ 300 Abs. 1 lit. a BAO) unterliegt nicht der Entscheidungspflicht. Sie begründet keinen Rechtsanspruch des Beschwerdeführers auf Weiterleitung durch das Verwaltungsgericht bzw. auf Aufhebung durch die Abgabenbehörde. Die Frist des § 300 Abs. 1 lit…
…gibt es? 9.4. Lösung Anträge unterliegen keinen Formvorschriften, sofern diese nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Für die genannten Anträge existiert keine gesetzliche Formvorschrift. Die L1- und E5-Anträge unterliegen der Entscheidungspflicht (vgl. § 311 Abs. 1 BAO bzw ab 1.1.2014: § 85a BAO ). Solche Anträge…
…im Gesetz so bezeichnet wird (vgl. § 42 Abs. 1 EStG 1988). Auch ein Antrag nach § 41 Abs. 2 EStG 1988 unterläge der (gleichen) Entscheidungspflicht (§ 311 Abs. 1 BAO) zur Erlassung eines Einkommensteuerbescheides. § 209a Abs. 2 und 4 BAO sind nach ihrem Normzweck Parteischutzbestimmungen. § 209a Abs…
…strittige Rechtsfrage im Rahmen eines anderen, vorgesehenen gesetzlichen Verwaltungsverfahrens entschieden werden kann. Der gegenständliche Antrag ist rechtsgültig eingebracht und unterliegt der Entscheidungspflicht. Nicht zu folgen ist dem UFS in seiner Berufungsentscheidung vom 23.09.2010 (RV/0058-G/10), in der die Einbringung von Vorlagenanträgen…
…gemeinschaftlich erzielten Einkünfte (zB keine Mitunternehmerschaft, nur Einkünfte aus Kapitalvermögen) vorliegen, so ist über eine Steuererklärung (§ 43 EStG 1988) in Entsprechung der diesbezüglichen Entscheidungspflicht (§ 311 Abs. 1 BAO) mit "Nichtfeststellungsbescheid" abzusprechen. Der Spruch solcher Bescheide enthält die Aussage, dass eine Feststellung der Einkünfte zu unterbleiben…
…im Ermessen liegende Festsetzung setzt weiters die Einbringung des Antrages innerhalb der für die Wiederaufnahme des Verfahrens maßgebenden Frist des § 304 BAO voraus). Der Antrag auf Festsetzung unterliegt der Entscheidungspflicht; daher ist über den Antrag stets mit Bescheid abzusprechen. Der Antrag ist insbesondere dann zurückzuweisen…
…daher beispielsweise zulässig, neben einer Berufung (als Primärantrag) einen Antrag auf Berichtigung nach § 293b BAO (als Eventualantrag) zu stellen. Das Antragsrecht ist nicht befristet (außer de facto durch die Verjährung). 4.3. Erledigung des Antrages Der Antrag unterliegt der Entscheidungspflicht (vgl. § 311 Abs. 1 BAO…
…derartiger Anregungen sind insbesondere die Teams der Allgemeinveranlagung großer Arbeitsbelastung ausgesetzt. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme auf Antrag sind praktisch in keinem der Fälle erfüllt. Derartige Anregungen unterliegen nach der Judikatur des VwGH keiner Entscheidungspflicht, sodass die Partei einen Anspruch auf Durchführung der Wiederaufnahme nicht…
…eingebracht ist. Die genannten Antragsfristen sind nicht erstreckbar. Bei nicht grob verschuldeter Versäumnis einer Antragsfrist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. Zu diesen Fristen siehe ergänzend Abschnitt 6. 3.4. Erledigung der Anträge Berichtigungsanträge unterliegen der Entscheidungspflicht (vgl. § 311 Abs…
…Sinn des § 85 Abs. 1 BAO. Er ist daher grundsätzlich schriftlich einzubringen. Der Antrag ist bis zur Rechtskraft des über ihn absprechenden Bescheides zurücknehmbar. Der Antrag unterliegt der Entscheidungspflicht (§ 311 Abs. 1 BAO). Als bescheidmäßige Erledigungen kommen vor allem in Betracht Zurücknahmebescheide gemäß § 85 Abs…
…nicht in Betracht, weil Anzeigen "Pflichteingaben" sind. Nach § 120 BAO erfolgte Anzeigen unterliegen nicht der Entscheidungspflicht (VwGH 21.7.1998, 94/14/0089). Hingegen sind auf Endgültigerklärung (§ 200 Abs. 2 BAO) gerichtete Anbringen ebenso entscheidungspflichtig wie Anträge auf Abänderung gemäß § 295a BAO. 3. Anzeigepflicht des…
…den Wiedereinsetzungsantrag Zuständig für die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag ist die Abgabenbehörde, bei der die versäumte Handlung nachzuholen war. Bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Vorlageantragsfrist obliegt der Abgabenbehörde erster Instanz die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag. Der Wiedereinsetzungsantrag unterliegt der Entscheidungspflicht (§ 311 Abs. 1 BAO)…
…Zinsenlaufes maßgebenden Termin (zB 1. Oktober 2001 für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 2000) hat daher Zinsen unabhängig von einem Verschulden des Abgabepflichtigen (zB an einer verspäteten Einreichung der Abgabenerklärung) oder der Abgabenbehörde (zB bei schuldhafter Verletzung der Entscheidungspflicht) zur Folge. Ob die Abgabenerklärung innerhalb bescheidmäßig verlängerter…
…ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, in dem das Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Manipulationssicherheit des geschlossenen Gesamtsystems bescheinigt wird, anzuschließen. Der Antrag unterliegt der Entscheidungspflicht nach § 85a BAO. Anträge unter Vorlage des Gutachtens können bereits ab 1. Jänner 2016 gestellt werden.…