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BMF-010103/0020-VI/2006Erlass zu den Anzeigepflichten nach den §§ 120 und 139 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0020-VI/200609.03.2006

… 121 BAO binnen einen Monat, gerechnet vom Eintritt des anmeldungspflichtigen Ereignisses, zu erstatten. 2.3 § 120 Abs. 3 BAO 2.3.1 Einleitung Der durch das AbgÄG 2005 (BGBl. I Nr. 161/2005) angefügte § 120 Abs. 3 BAO lautet: "(3) Weiters ist die Beseitigung einer…

BMF-010102/0004-IV/2/2006Durchführungserlass zur Barbewegungsverordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0004-IV/2/200627.12.2006

…die Berechtigung zur vereinfachten Losungsermittlung auf die Dauer von maximal drei Jahren widerrufen. Die Erlassung derartiger Bescheide obliegt dem jeweils für die Erhebung der Einkommensteuer(Körperschaftsteuer) bzw. gegebenenfalls dem für die einheitliche und gesonderte Feststellung des betreffenden Betriebes zuständigen Finanzamt. Dabei handelt es sich um…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

1. Einleitung Unter dem Grundsatz von Treu und Glauben wird verstanden, dass jeder, der am Rechtsleben teilnimmt, zu seinem Wort und zu seinem Verhalten zu stehen hat und sich nicht ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und…

BMF-010221/0636-VI/8/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0636-VI/8/201307.10.2013

… 33 Abs. 1 EStG 1988 65.195,00 Euro ([149.920,00 - 60.000] x 0,5 + 20.235) an Einkommensteuer. Abzüglich der Absetzbeträge beträgt die Tarifsteuer 64.850,00 Euro (65.195,00 - 345,00). 2. Die Steuer für die sonstigen Bezüge beträgt nach…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…EINLEITUNG Die Einleitung soll lediglich einen ersten groben Überblick über die Anspruchszinsen vermitteln. Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen, Gutschriftszinsen) gelten für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2000. Anspruchszinsen gleichen die Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile aus, die für den Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der Abgabenanspruch…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…bei der Einkommensteuerprüfung zu berücksichtigen. Wenn Grund zur Annahme besteht, dass geschäftliche Transaktionen, die dem geprüften Unternehmer zuzurechnen sind, über Fremdkonten abgewickelt wurden, ist analog nach Punkt 2.3.2. vorzugehen. Daher ist der Konteninhaber zur Herausgabe der Belege aufzufordern. Über die Anforderung der Belege…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

1. Einleitung Nach § 295a BAO kann ein Bescheid auf Antrag der Partei (§ 78 BAO) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Auf rückwirkende Ereignisse im Sinn des…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…76 des Einkommensteuergesetzes 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Beispiel: Beschäftigung von Dienstnehmern ohne entsprechende Anmeldung und Führung von Lohnkonten, wobei der Dienstgeber…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…dann, wenn im Zeitpunkt der Erlassung des Änderungsbescheides (§ 295 Abs. 1 BAO) die Bescheidbeschwerde vorübergehend (durch eine Beschwerdevorentscheidung) als erledigt gilt. Durch einen rechtzeitigen Vorlageantrag wird sie wieder unerledigt. Damit gilt die gegen den geänderten Bescheid (zB Einkommensteuerbescheid) gerichtete Bescheidbeschwerde als auch gegen den Änderungsbescheid (…

02 2261/4-IV/2/90Durchführungserlaß zu den §§ 126 ff der Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass02 2261/4-IV/2/9022.05.1990

…Allfällige Unterlagen über die Summenbildung sind aufzubewahren. Die Möglichkeit einer gruppenweisen Zusammenfassung ist sowohl bei baren als auch bei unbaren Geschäftsvorfällen gegeben. 3.2 Zeitpunkt der Erfassung (1) Eintragungen in die für Zwecke der Erhebung der Umsatzsteuer, Alkoholabgabe, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zu führenden Bücher…

BMF-010000/0010-IV/2005Abgabenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Flutwellenkatastrophe Asien
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010000/0010-IV/200519.01.2005

…keine Einleitung von Vollstreckungshandlungen) gesetzt werden. Bei Personen, die aus dem Katastrophengebiet bereits zurückgekehrt sind oder noch zurückkehren (einschließlich der Helfer und Angehörigen, die in das Katastrophengebiet gereist sind), sind die Konsequenzen von Fristversäumnissen (Verspätungszuschlag, Säumniszuschlag, Ablauf verfahrensrechtlicher Fristen usw.) unter Ausnützung der rechtlichen Möglichkeiten…

BMF-010203/0108-VI/6/2015Zweifelsfragen iZm der Umqualifikation von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0108-VI/6/201507.05.2015

…Deutschland die Einkünfte der gewerblichen Personengesellschaft zurechnet und in der Folge basierend auf Artikel 7 bzw. 13 Abs. 3 DBA Deutschland-Österreich die österreichischen Investoren mit ihren anteiligen Betriebstätteneinkünften besteuern möchte. Diese potentielle Doppelbesteuerung kann auf zwei Arten gelöst werden: entweder durch Einleitung eines Verständigungsverfahrens…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…auch § 78 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016, LGBl. Nr. 101/2016) vor Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens lediglich die Zustimmung der Eigentümer eingeholt, ändert dies nichts am behördlichen Charakter des Verfahrens, womit die Befreiungsbestimmung gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 dem Grunde nach zur Anwendung kommt. 2…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 2/2

…es mit einer nichtamtlichen Bestätigung nur dann bewenden lassen, wenn es zur gefestigten Konzeption des Einkommensteuerrechtes dieses Landes gehört, den Gestellungsnehmer als steuerlichen Arbeitgeber zu werten. Bei Doppelbesteuerungsabkommen, die das Steuerfreistellungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorsehen, kann bei kurzfristiger Auslandsentsendung sonach vom Lohnsteuerabzug nicht allein…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 1/2

…erfolgen." Hat es der Steuerpflichtige daher aus eigenem Verschulden unterlassen, sich um die Verlustverwertung in Deutschland zu bemühen, so bestünde zunächst keine Veranlassung, die Verwertung des Verlustes in Österreich zuzulassen. Es bliebe dem Steuerpflichtigen unbenommen, von Deutschland (Ansässigkeitsstaat) aus die Einleitung eines Verständigungsverfahrens zu beantragen…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…Todes gegebenen zivilrechtlichen Umstände, sondern darauf abzustellen ist, wem im Zeitpunkt des Todes einkommensteuerlich die Kapitalerträge zuzurechnen sind (vgl. VfGH 22.06.2005, B 1349/04). Hinweis: Liegen hinsichtlich der Erträge aus dem Kapitalvermögen einer OG betriebliche Einkünfte vor, ist die Befreiung gemäß § 15 Abs…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

1. Einleitung Die Stammfassung des § 14 BAO wurde vom VfGH mit Erkenntnis vom 20. Juni 1991, G 3/91, G 127/91, G 173/91, als verfassungswidrig aufgehoben, weil sie keine Einschränkung der Haftung auf für den Erwerber vorhersehbare Abgabenschuldigkeiten normiert und weil die Abgabenbehörde…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 2/2

…Steuer des Quellenstaates insoweit von der Anrechnung ausgeschlossen, als sie auf diesen besonderen Einkommensteil entfällt. Beim Anrechnungsverfahren ist sodann die österreichische Einkommensteuer auf die Einkünfte, die im anderen Staat besteuert werden durften, und auf das restliche Einkommen verhältnismäßig aufzuteilen. Der auf die im anderen Staat…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 2/2

Abschnitt 97 Abs. 10 EStR 1984 wurde bewusst nicht in die EStR 2000 übernommen. § 37 Abs. 6 EStG 1988 bestimmt nämlich ausdrücklich, dass für das Vorliegen von Einkünften aus besonderen Waldnutzungen die Betriebsart unmaßgeblich ist. Dies bedeutet, dass die Begünstigung des halben Steuersatzes für Nachhaltsbetriebe…

BMF-010222/0127-VI/7/2013Information zur neuen Lohnzettelart 24
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0127-VI/7/201305.12.2013

…260   2.5. Lohnverrechnung - Kausalitätsprinzip Grundsätzlich gilt im Bereich des Einkommensteuergesetzes für außerbetriebliche Einkünfte das Zu- und Abflussprinzip (§ 19 EStG 1988). Findet allerdings aufgrund eines DBA das Kausalitätsprinzip (Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) Anwendung, hat dieses hinsichtlich des Besteuerungsrechts Vorrang vor dem Zuflussprinzip (vgl. EAS…