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SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…Berechnung der Dauer des Baurechtes Sachverhalt: Berechnung der Dauer eines Baurechtes Frage: Ist der Tag der Eintragung des Baurechtes ins Grundbuch der für die Berechnung der Dauer maßgebliche Zeitpunkt oder der aus dem Beschluss ersichtliche Tag des Vertragsabschlusses (Baurechtsvertrag vom...)? Lösung: Die wirtschaftliche Einheit "Baurecht"…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…sind auch Baurechte an Grundstücken mit einer Betriebsvorrichtung wie ein unbebautes Grundstück zu bewerten. Zur Berücksichtigung der Dauer des Baurechtes bei Ermittlung des gemeinen Wertes kann § 56 Abs. 2 und 3 Z 1 BewG 1955 entsprechend angewendet werden (dh. anteilsmäßige Berücksichtigung des Wertes des bloßen…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechtes zu verstehen. Nach Abs. 2 stehen unter anderem Baurechte den Grundstücken gleich. Auch nach § 51 Abs. 2 BewG 1955 gilt das Baurecht als Grundstück und zählt daher zum Grundvermögen. Nach § 56 Abs. 1 BewG 1955 sind Baurechte wie bebaute…

BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…15 bis 25 Jahre eine umfassende Großreparatur erforderlich sein. Es kann sich daher ohne weiteres für den einzelnen (Haupt-)Feststellungszeitpunkt, in dem eine solche Großreparatur nicht anfällt, ein Überschuss an Einnahmen gegenüber den Erhaltungskosten ergeben, ohne dass die Begünstigung des § 28 BewG 1955 abzuerkennen ist. …

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…die das Baurecht umfasst, festzustellen. Der Gesamtwert des Baurechtes umfasst daher alle Gebäude auf dem Grundstück x. Die Verteilung des Gesamtwertes auf Baurechtsgeber und Baurechtsnehmer hat gemäß § 56 BewG 1955 nach der Dauer (Restdauer) des Baurechtes zu erfolgen. Zu 2: Im gegenständlichen Fall kann keine…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…Bauführung im Namen und auf Rechnung des Bauberechtigten. Somit trägt der Bauberechtigte das Baurisiko und das finanzielle Risiko, weshalb dieser nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als Bauherr anzusehen ist. Baurechts- und Mietkaufvertrag bilden eine Einheit. Gegenstand des Rückerwerbes ist daher das Baurecht mitsamt dem Gebäude…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…Recht angehörende Rechtsvorschrift bestehen, die eine entsprechende Tätigkeit der Gebietskörperschaft vorsieht. Die Dienstbarkeit ist daher gebührenpflichtig, es sei denn, im Gesetz über die Errichtung des Nationalparks ist eine Gebührenbefreiung für die Einräumung der Dienstbarkeit normiert oder es wird die Gemeinde verpflichtet, eine Dienstbarkeit vertraglich einzuräumen…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…2003, Rs C-275/01). Bei der Überlassung von Grundstücken für das Aufstellen von Handymasten wird grundsätzlich von Vermietung und Verpachtung auszugehen sein. Die Leistung des pauschalierten Landwirtes ist daher (falls nicht zur Steuerpflicht optiert wird) unecht steuerfrei. Der Landwirt braucht keine Umsatzsteuer entrichten, wenn…

BMF-010203/0438-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0438-VI/6/201221.09.2012

… 6 Baurechtsgesetz zivilrechtlich als Zubehör des Baurechts und ist dem Baurechtsnehmer wirtschaftlich zuzurechnen. Für den Grundstückseigentümer liegt daher ein eigenständiges grundsätzlich abnutzbares Wirtschaftsgut vor. Dieses ist entsprechend der Nutzungsdauer des Gebäudes abzuschreiben. Der Ersatz der Erschließungskosten durch den Bauberechtigten führt beim Grundstückseigentümer im Zuflusszeitpunkt zu…

BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

…die Auslagerung der Straßenbeleuchtung. Das Mietverhältnis zwischen dem ausgegliederten Rechtsträger und der Gemeinde ist daher umsatzsteuerrechtlich nicht anzuerkennen. § 2 Abs. 3 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 274) Vermietung von Grundstücken durch ausgegliederte Rechtsträger von Körperschaften öffentlichen Rechts - Ermittlung des fremdüblichen Mietentgelts 1. Die Gemeinde gliedert…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

… 4 Abs. 1 EStG 1988 kommt daher nicht zur Anwendung (vgl Baurecht Rz 487 EStR 2000). 14.4 Veräußerungserlöse Die Veräußerung des Fischereirechtes kann insb. betreffen: a) Erlöse aus der Veräußerung eines Fischteiches auf eigenem Grund und Boden b) Erlöse aus der Veräußerung eines Fischereirechtes…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…Tatbestand verwirklicht, sind mangels Bezugnahme auf konkrete Grundstücke die Grundstückswerte jener Grundstücke, die im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung zum Vermögen der Personengesellschaft gehören, der Besteuerung zu unterziehen. Im Beispiel ist daher nur vom Grundstückswert des Grundstückes X Grunderwerbsteuer zu entrichten. 1.3. § 1 Abs. 3 GrEStG…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

… 1 Abs. 2a GrEStG 1987 zu besteuern war; es fällt daher keine weitere Grunderwerbsteuer an. 1.6. Vorbehaltsfruchtgenuss und Substanzabgeltung iVm GrEStG 1987 und GebG Eine Liegenschaft wird unter Vorbehalt des Fruchtgenusses übergeben, dem Fruchtgenussbesteller steht eine Substanzabgeltung zu. Unterliegt dies nur der Grunderwerbsteuer oder…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…Es ist daher gemäß § 10 Abs. 3 Z 1 GrEStG 1987 eine Abgabenerklärung vorzulegen oder gemäß § 11 GrEStG 1987 eine Selbstberechnung durch einen Parteienvertreter durchzuführen. 3.4. Bewertung einer Bauzinsverpflichtung Die natürliche Person A räumt der X-GmbH an ihrem unbebauten Privatgrundstück ein Baurecht ein…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 3/3

…zusammen (siehe Punkt 1.4. der Information zur "Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014", BMF 11.11.2014, BMF-010206/0101-VI/5/2014). Es besteht daher keine Optionsmöglichkeit gemäß § 18 Abs…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…II Nr. 528/2003) gilt lediglich für die Frage der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Aus ihr ergibt sich daher keine Befreiung von der Anzeigepflicht des § 121a BAO. 3.3 Gewöhnlicher Aufenthalt Den gewöhnlichen Aufenthalt (im Sinn der Abgabenvorschriften) hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält…

BMF-010220/0133-III/11/2019Information zur Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erkenntnis des VwGH vom 27. März 2019, Ro 2019/13/0006
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0133-III/11/201917.07.2019

…an deren Stelle sie trat, eine ohne sie nicht bestehende Beitragspflicht in Fällen, für deren Behandlung "als Ablagern" das Gesetz die Überschreitung einer bestimmten Dauer des "Lagerns" verlangt. […] (vgl. Rn 29) Ordnet der Gesetzgeber eine Beitragspflicht an und nimmt er bestimmte Tätigkeiten davon aus…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…die Zinsen waren daher bei ihm nicht abzugsfähig. Kann der Erwerber der Liegenschaft die auf das Darlehen entfallenden Zinsen nunmehr als Werbungskosten geltend machen? Es liegt eine gemischte Schenkung vor. Aufgrund des Missverhältnisses zwischen Wert der Liegenschaft und übernommenem Darlehen ist ein unentgeltlicher Erwerb gegeben…

04 0610/169-IV/4/91Auslegung der 183-Tage-Klausel in Doppelbesteuerungsabkommen; Fristenberechnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0610/169-IV/4/9118.11.1991

…Staat" innerhalb des jeweiligen Steuerjahres abzustellen. Bei Entsendung in Staaten, deren Steuerjahr vom Kalenderjahr abweicht, ist das Steuerjahr des "anderen Staates" (des Tätigkeitsstaates) maßgebend. Für die Fristenberechnung ist unerheblich, ob die Aufenthaltszeiten in dem Staatsgebiet des "anderen Staates" dem Arbeitseinsatz gewidmet sind. Daher sind auch…

BMF-010221/0789-IV/4/2005Steuerliche Behandlung von international tätigen Gastlehrern
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0789-IV/4/200521.12.2005

…der Lage sind, einen ausländischen Besteuerungsnachweis vorzulegen, müssen daher nachweisen, dass die Besteuerung im anderen Staat aus vom Abkommen unbeeinflussten Gründen unterblieben ist (zB wegen Nichterreichens der im ausländischen Recht vorgesehenen Besteuerungsschwellen). 4 Schlussbestimmungen 16. Der Erlass des BMF vom 5. Oktober 1998, AÖF Nr…