…zuständigen Behörden); b)gegebenenfalls Kontaktdaten des steuerlichen Vertreters und eine Kopie der Vollmacht; c)detaillierte Angaben zu den für den Fall relevanten Sachverhalten und Umständen (ua. Angaben zu den Beziehungen zwischen den betroffenen Personen, zB Beteiligungsstruktur und -verhältnisse). Dazu gehören auch Informationen, die eine Überprüfung…
…Einzelfall danach zu entscheiden, ob derjenige, der das Entgelt leistet, selbst Leistungsempfänger ist oder lediglich die einem Anderen geschuldete oder erbrachte Leistung finanziert. Dabei erfolgt die Bestimmung des Leistungsempfängers grundsätzlich nach den schuldrechtlichen Beziehungen (vgl. Ruppe/Achatz , UStG 4 , § 4 Tz 112). Im vorliegenden Fall…
…ist nach den Umständen des Einzelfalles (nach dem Herkommen, der Verkehrsanschauung im gesellschaftlichen Kreise des Verfügenden, nach den persönlichen Beziehungen zwischen Geschenkgeber und Geschenknehmer, ihrem Vermögen und ihrer Lebensstellung) zu beurteilen (VwGH 17.09.1992, 91/16/0086). Der Bereicherungswille für eine Schenkung im bürgerlichrechtlichen…
…Einzelfällen sachverhaltsabhängig auch von einem Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Ort ausgegangen werden, an dem die engeren wirtschaftlichen Interessen bestehen (siehe auch EAS 1608 und EAS 1712). Sind daher die engeren persönlichen Beziehungen in Österreich belegen, kann von einer abkommensrechtlichen Ansässigkeit in Österreich ausgegangen werden…
…Kontrollierenden getroffen werden. Bloße Zustimmungs- oder Vetorechte begründen für sich allein daher noch keine wirksame Kontrolle auf andere Weise. Auch persönliche Beziehungen zu der obersten Führungsebene oder zu Gesellschaftern oder Aktionären können Kontrolle auf andere Weise begründen, wenn diese derart gestaltet sind, dass diese Person…
…rechtswirksamen Verzicht dennoch auf andere Weise Kontrolle ausgeübt werden kann, beispielsweise durch faktische Umstände ua. Personenidentität oder enge verwandtschaftliche Beziehungen (siehe auch Abschnitt 2.3.9 (Ausübung von Kontrolle auf "andere Weise")). Zudem ist zu beachten, dass die gegenständlichen Ausführungen im Hinblick auf das Vorliegen…
…ausländischen Arbeitskräfteüberlassers, dem Unternehmen von einer Körperschaft öffentlichen Rechts dienstzugeteilte Dienstnehmer - sind jener Betriebsstätte des Unternehmens zuzurechnen, mit der sie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten überwiegend unternehmerisch verbunden sind bzw. zu der die engeren ständigen Beziehungen bestehen (vgl. VwGH 26.01.2012, 2008/15/0217). Zur Sechsmonatsregelung…
…iSd KommStG 1993 ist derjenigen Betriebsstätte des Unternehmens zuzurechnen, mit der er nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten überwiegend unternehmerisch verbunden ist bzw. zu der die engeren ständigen Beziehungen bestehen. Die unternehmerische Verbundenheit kann im Sinne einer funktionellen Zugehörigkeit, das ist im Sinne der Zugehörigkeit des Dienstnehmers zum…
…E-Mail-Adresse); ggf. Kontaktdaten des steuerlichen Vertreters und eine Kopie der Vollmacht; genaue Sachverhaltsdarstellung inkl. ggf. Informationen über die Beziehungen zwischen den vom Antrag erfassten Abkommensberechtigten (z.B. Beteiligungsstruktur und -verhältnisse); betroffener Besteuerungszeitraum; Steuerbemessungsgrundlage, die nach Auffassung des Abkommensberechtigten nicht abkommenskonform behandelt wird; Darlegung…
…um Räumlichkeiten, die der Empfänger tatsächlich benützt, wo er gewöhnlich zu nächtigen oder sich sonst aufzuhalten pflegt. Die Räumlichkeiten und die persönlichen Beziehungen des Empfängers zu diesen müssen darauf schließen lassen, dass der Empfänger zu ihnen in einem Naheverhältnis steht, von dem anzunehmen ist, dass…
…13 der DVO 282/2011/EU bestimmt sich der gewöhnliche Aufenthaltsort nach den persönlichen Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der natürlichen Person und einem Wohnort erkennen lassen. Der gewöhnliche Aufenthaltsort liegt daher im konkreten Fall (und auch bei der Variante) in Österreich. Sofern der Arbeitgeber…
…Dritten erbracht werden. Schon das Interesse am versprochenen Verhalten des Empfängers genügt, um Schenkung auszuschließen." Es steht jedermann frei, seine Rechtsverhältnisse und wirtschaftlichen Beziehungen so zu gestalten, dass der günstigste Effekt, nämlich der bestmögliche Erfolg bei geringster der gesetzlich vorgesehenen Abgabenbelastung erreicht wird. Die Grenzen…
… wie etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neue Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine…
…tätigen musste. Diese in der Vergangenheit erbrachten Vorleistungen des Beteiligungsgebers (Geschäftsherrn) sollen durch eine überproportionale Übernahme von Verlusten durch den neu eintretenden stillen Gesellschafter abgegolten werden. Es steht jedermann frei, seine Rechtsverhältnisse und wirtschaftlichen Beziehungen so zu gestalten, dass der günstigste Effekt, nämlich der bestmögliche…
…aufzulösen wäre. Somit wäre zu untersuchen, ob die überwiegenden persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen) zu Österreich oder zu Thailand bestehen. Bei der Erörterung des Mittelpunktes der Lebensinteressen ist nicht auf das Verhältnis eines Jahres, sondern auf einen längeren Beobachtungszeitraum abzustellen (vgl. BMF vom…
…mittelbar an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder dem Kapital eines Unternehmens eines Vertragsstaats und eines Unternehmens eines anderen Vertragsstaats beteiligt sind und in diesen Fällen die beiden Unternehmen in ihren kaufmännischen oder finanziellen Beziehungen an vereinbarte oder auferlegte Bedingungen gebunden sind, die von denen abweichen…