1. Abschnitt Betriebe mit mehr als 100 Hektar Forstbetriebsfläche Hektarsätze im Wirtschaftswald-Hochwald § 1. (1) Die Hektarsätze für die Holzbodenfläche im Wirtschaftswald-Hochwald eines Betriebes mit überwiegend regelmäßigen Holznutzungen und mit regelmäßigem Altersklassenverhältnis (Normalwaldbetrieb) sind in der Anlage 1 getrennt nach Baumarten und Ertragsklassen (EKL…
…befinden sich 9 Lagercontainer und 1 Container mit Sanitärräumen (25 m mal 6 m), im Obergeschoß 5 Bürocontainer mit ebenfalls 25 m mal 6 m. Frage: 1. Handelt es sich hierbei um ein Gebäude im Sinne des Bewertungsgesetzes? 2. Wie sind diese Container zu bewerten…
1. Bewertung 1.1 § 13 BewG 1955 - Wiener Verfahren 1996, Heranziehung eines Ertragswertgutachtens zur Berechnung des Ertragswertes Sachverhalt: Die Berechnung des gemeinen Wertes gemäß Wiener Verfahren 1996 erfolgt grundsätzlich nach der Formel: Vermögenswert plus Ertragswert dividiert durch zwei. Der Ertragswert wird aufgrund der Ergebnisse der…
§ 14 Abs. 5 WEG 2002 zu Lebzeiten vor einem Notar oder unter anwaltlicher Mitwirkung schriftlich vereinbaren, dass anstelle des gesetzlichen Eigentumsübergangs an den überlebenden Eigentumspartner eine andere natürliche Person den Anteil des Verstorbenen am Mindestanteil und gemeinsamen Wohnungseigentum erwerben soll. Diese Person (Begünstigte) erwirbt hierbei…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten den neueren Entwicklungen angepasst. Die…
Allgemeines Gemäß § 193 Abs. 4 HGB in Verbindung mit Art. X § 2 Abs. 1 des 1. Euro-Justizbegleitgesetzes müssen Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2001 enden, in Euro aufgestellt werden. Wurde eine Handelsbilanz in Euro erstellt, ist das Wiener Verfahren 1996 (Abschnitt…
I. Allgemeines A. Rechtslage ab 1. Jänner 1994 1. Durch Art. XI des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818/1993, wurde ua. der mit 1. Jänner 1989 begonnene Hauptfeststellungszeitraum der Einheitswerte des Betriebsvermögens mit 31. Dezember 1993 beendet (Z 10) und die §§ 71 bis 75 BewG…
§ 21 BewG 1955 Zurechnungsfortschreibung "Herrenlosigkeit" Für eine Liegenschaft wird auf Grund einer Dereliktionsurkunde das Eigentumsrecht für "Herrenlosigkeit" einverleibt. Die entsprechende Zurechnungsfortschreibung wurde vom Finanzamt erlassen. Da es sich um landwirtschaftliche Grundstücke handelt, kommt es zur Vorschreibung von Beiträgen und der Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen…
…zu gewerblichen oder Wohnzwecken vermietet sind oder sonstigen betriebsfremden Zwecken dienen, nicht als Teile des landwirtschaftlichen Betriebes. Fremdenzimmer und Appartements sind daher aus dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen auszuscheiden und als Grundvermögen zu bewerten (vgl. Kommentar zum Bewertungsgesetz: Twaroch-Wittmann-Frühwald, 2. Auflage - Anmerkung zu …
…einer allgemeinen versicherungsmathematischen Methode und mit einem bestimmten Zinssatz kapitalisiert zu bewerten. Welcher Zinssatz ist maßgebend? Der Zinsfuß des Bewertungsgesetzes von 5,5% ist anzuwenden. Es trifft zwar zu, dass in den zum Versicherungsaufsichtsgesetz ergangenen Verordnungen die Anwendung von niedrigeren Zinssätzen vorgesehen ist. Diese Verordnungen…
…Nr. 59/2001 (Artikel V bis VII), maßgebend. Die Schillingbeträge im Bewertungsgesetz 1955, im Grundsteuergesetz 1955 sowie im Bewertungsänderunggesetz 1987 wurden durch Euro-Beträge für Feststellungsstichtage ab dem 1.1.2002 ersetzt. Im Sinne dieser gesetzlichen Regelungen sind auch die Schillingbeträge in den Bewertungsrichtlinien, die…
Als Folge der Novellierung entfallen daher bisherige Zuschläge gemäß § 40 BewG iVm § 46 Abs. 5 BewG für forstwirtschaftliche Verarbeitungsbetriebe ab dem Stichtag 1. Jänner 2002. Bei den Einheitswerten mit derartigen Zuschlägen sind amtswegig die erforderlichen Wertfortschreibungen nach Rücksprache mit dem zuständigen Forstsachverständigen umgehend vorzunehmen…
Auf Grund des § 46 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 44 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.104/2019, wird nach Beratung in der forstwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates kundgemacht: Die Kundmachung des Bundesministers für Finanzen…
…II Nr. 20/2009 (ErlWS-VO 2009), wurden gemäß § 16 Abs. 2 Bewertungsgesetz 1955 die Erlebenswahrscheinlichkeiten für Bewertungsstichtage ab 1. Jänner 2009 neu festgesetzt. Diese sind, soweit die jeweiligen Abgabenvorschriften keine abweichenden Regelungen treffen, ab 2009 bei allen bundesrechtlich geregelten Abgaben für Zwecke der Bewertung…
…1. Jänner 2001 für Stichtage ab 1. Jänner 2002 (Euroumstellung) (Wertverhältnisse zum 1. Jänner 1988) 1 Einleitung Der allgemein feststellbaren Entwicklung im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung wurde auch durch die Bewertungsgesetznovelle 1971sowie durch die gesetzlichen Anpassungen des § 30 Abs. 5 (Abgabenänderungsgesetz 1998, BGBl. I…
…Nach Abs. 2 stehen unter anderem Baurechte den Grundstücken gleich. Auch nach § 51 Abs. 2 Bewertungsgesetz 1955 gilt das Baurecht als Grundstück und zählt daher zum Grundvermögen. Nach § 56 Abs. 1 BewG 1955 sind Baurechte wie bebaute oder unbebaute Grundstücke zu bewerten. Da Betriebsvorrichtungen (Maschinen…
Wenn ein Parteienvertreter erkennt, dass der Einheitswert nicht mehr aktuell ist, hat er im Falle, dass er die Steuer nicht selbst berechnet, sondern lediglich eine Abgabenerklärung macht, vorher beim Lagefinanzamt zu veranlassen, dass der Einheitswert aktualisiert wird? Lösung: Gemäß § 80 Abs. 1 BewG 1955 muss…
1. Schenkungen 1.1 Allgemeines Schenkungen (im Sinn des § 3 ErbStG 1955) sind Zuwendungen, die unentgeltlich und freigebig erfolgen, zu einer Bereicherung des Erwerbers führen, wenn ein Bereicherungswille vorliegt. Erfolgt die Zuwendung in Erfüllung einer Rechtspflicht, so liegt keine Schenkung vor (zB VwGH 17.09…
…BStBl II 1979, 382), wobei davon ausgegangen werden kann, dass dieser Zinssatz in der Regel nicht niedriger als 5,5% sein wird. Der nach dem so ermittelten Zinssatz errechnete Jahreswert ist nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes (§ 15 BewG 1955; Abschnitt 7 VStRL 1989, AÖF Nr…
Mit Erlass vom 4.10.1996, GZ BMF 10 1001/4-IV/10/96, gab das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu Zweifelsfragen bekannt, die im Zusammenhang mit der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Notare und Rechtsanwälte aufgetreten waren. Auf Grund zahlreicher seither ergangener Gesetzesänderungen und…