…den Bilanzbuchhaltungsberufen die Verwendung der Funktion "Sonstige Anbringen und Anfragen" nicht zur Verfügung. 3. Vollmachtsbekanntgabe 3.1. Allgemeines Eine Bevollmächtigung wirkt jeweils nur für jenes Verfahren, in dem sich der Bevollmächtigte entweder durch eine schriftliche Vollmacht ausgewiesen oder wirksam auf seine Bevollmächtigung berufen hat (vgl…
…BAO hat die Abgabenbehörde solche Personen als Bevollmächtigte abzulehnen, die die Vertretung anderer geschäftsmäßig betreiben, ohne hiezu (berufsrechtlich) befugt zu sein. "Geschäftsmäßig" kann auch bereits eine erstmalige Vertretung wahrgenommen werden, wenn die Umstände dafür sprechen. Die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit unter Vorlage oder Berufung (vgl…
…gemäß Z 6), ist die Vertretungsberechtigung einschließlich Erklärungseinreichung nicht auf einzelne Handlungen eingeschränkt, weshalb die Vertretung durch eine(n) Bilanzbuchhalter(in) auch im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung zulässig ist. Gemäß § 84 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde solche Personen als Bevollmächtigte abzulehnen, die die Vertretung anderer…
…bei fehlendem Nachweis der Vollmacht an den Bevollmächtigten, zu richten (vgl. zB VwGH 22.1.1988, 88/18/0003; VwGH 12.6.1990, 89/14/0085). Ergibt sich aus § 83 Abs. 1 BAO, dass eine nicht von einer eigenberechtigten Person eingebrachte Eingabe mangels Unterschrift unter …
…2 BAO (Rechtsfolgen der Beendigung von Personenvereinigungen) ist daher im Allgemeinen für derartige Gesellschaften nicht anwendbar. 6.1.2. Geschäftsübernahme nach § 142 UGB Die Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (zB VwGH…
…Begriffsbestimmungen samt dazugehöriger Protokollbestimmung (Art. 3) Ansässige Person samt dazugehöriger Protokollbestimmung (Art. 4) Vermeidung der Doppelbesteuerung (Art. 23) Verständigungsverfahren (Art. 25) Informationsaustausch samt dazugehöriger Protokollbestimmung (Art. 26) Da die Kernbestimmungen des DBA suspendiert sind, ist Österreich nicht daran gehindert, im Verhältnis zu Russland uneingeschränkt nach…
…wird. Nur eine Zustellung an ihn persönlich sei rechtsgültig. 1.2 Fragestellung Beinhaltet die Ablehnung als Bevollmächtigter gemäß § 84 BAO auch die Zustellvollmacht oder muss weiterhin an den Steuerberater zugestellt werden? 1.3 Lösung Der Zustellungsbevollmächtigte muss nicht zur berufsmäßige Parteienvertretung befugt sein (h.A.…
…und ihre gesetzlichen Vertreter, sofern nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch eigenberechtigte natürliche Personen, juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften vertreten lassen, die sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen haben. Inhalt und Umfang der Vertretungsbefugnis des Bevollmächtigten richten sich nach der Vollmacht; hierüber sowie…
…Finanzamt einen (neuen) Feststellungsbescheid mit einer nunmehr der Rechtsmeinung der UFS-Entscheidung entsprechenden Adressierung erlassen? Dürfen die Finanzämter der anderen an dem Feststellungsverfahren Beteiligten bei allfälligen Berufungs(vor)entscheidungen betreffend die Einkommensteuer das entsprechende Tangentenergebnis bis zum Ergehen eines (neuen) Feststellungsbescheides nicht berücksichtigen? 3.3…
…vertreten lassen, der sich der Abgabenbehörde gegenüber auf seine Vollmacht berufen kann. Die Vertretung durch nicht berufsmäßige Parteienvertreter ist sowohl durch die BAO als auch durch berufsrechtliche Vorschriften der steuerberatenden Berufe begrenzt: Nach § 84 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde Personen als Bevollmächtigte abzulehnen, die…
…2008). Ihr Erwerb unterliegt der Erbschaftssteuer. Obwohl der Erwerb der Abfindung durch die Ehegattin des Erblassers nicht der Erbschaftssteuer unterliegt, können die Kinder die Abfindung von ihrem Erbe abziehen. Bei Schenkungen unter Lebenden und freigebigen Zuwendungen entstand die Steuerschuld im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung (…
…wird vom Parteienvertreter namens des Bundes bei der Behörde überreicht. Die Behörde stellt dem Bund, vertreten durch den Parteienvertreter, eine das Verfahren abschließende schriftliche Erledigung zu. Da der Bund persönlich gebührenbefreit ist, kann er nicht als Gebührenschuldner gemäß § 13 Abs. 1 GebG herangezogen werden. Fragestellung: …
…übermittelt, wobei die dabei aufscheinende Faxnummer der D-GmbH nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Die Neuwagen werden von verschiedenen Personen, die sich auf eine Beauftragung durch Y berufen, bei der Ö-GmbH abgeholt. Die Ö-GmbH fertigt Kopien der Reisepässe der abholenden Personen an, verlangt…
…von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit siehe §§ 19 Abs. 2, 81 Abs. 6, 101 Abs. 4 und 191 Abs. 2 BAO. 2.1.2.6. Aufgehobene Bescheide Werden mit Bescheidbeschwerde angefochtene Bescheide vor Erledigung ersatzlos aufgehoben (somit nicht im Sinn des § 253 BAO durch an…
…Zeitpunkt zulässig. Die Entscheidung über Berufungen gegen von Finanzämtern erlassene Bescheide obliegt gemäß § 260 BAO dem UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die formelle Rechtskraft einer (zweitinstanzlichen) Berufungsentscheidung tritt mit ihrer Bekanntgabe (idR durch Zustellung) ein, da gegen sie ein ordentliches Rechtsmittel nicht mehr zulässig ist…
…im Zuge der Beschwerdeerledigung nicht zulässig wäre? 11.4. Lösung Dem verfahrensrechtlichen Gebot, dass Feststellungsbescheide nur dann wirksam ergehen, wenn sie in ihrem Spruch den durch die Partei des Feststellungsverfahrens in die Feststellungserklärung aufgenommenen Personenkreis umfassen - das Finanzamt dürfte höchstens zusätzliche Personen in den Bescheid…
…Spendenmeldung kann ausschließlich durch die Spendenorganisation berichtigt werden. Eine Berichtigung im Wege einer Berufung durch den Steuerpflichtigen mit Vorlage einer Spendenbestätigung kann nicht erfolgen. Der Steuerpflichtige muss sich daher an die Spendenorganisation wenden und eine Berichtigung durch diese veranlassen. Danach wird durch das FA eine…
…nach § 274 BAO durch die neu zuständig gewordene Abgabenbehörde erster Instanz zu erfolgen. Nach § 274 BAO gilt die gegen den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid gerichtete Berufung als gegen den Jahresbescheid gerichtet. Diesen Bescheid betreffende Berufungserledigungen obliegen jenem Finanzamt, das ihn erlassen hat. Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus …
…Sinn des § 274 BAO. Ist ein berichtigter Bescheid (in der Fassung vor der Berichtigung) mit Berufung angefochten, so wird diese Berufung durch die Berichtigung nicht gegenstandslos. Die Berufung umfasst nunmehr den Bescheid in seiner berichtigten Fassung. Es bedarf daher keiner neuerlichen Berufung, um die Rechtswidrigkeit…
…2003/17/0002). Es ist daher beispielsweise zulässig, neben einer Berufung (als Primärantrag) einen Antrag auf Berichtigung nach § 293b BAO (als Eventualantrag) zu stellen. Das Antragsrecht ist nicht befristet (außer de facto durch die Verjährung). 4.3. Erledigung des Antrages Der Antrag unterliegt der Entscheidungspflicht …