…212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf, ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29. Rückzahlungssperre 29.1. Sachverhalt Ein Automaten-Service Unternehmen bringt eine Anregung auf Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen (§…
… 115 Tz 12, geführten Nachweise). In einem solchen Fall sollte (bei Anregung auf eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens) eine formlose Mitteilung ergehen, dass für das Finanzamt die Voraussetzungen für eine Bescheidabänderung nicht ersichtlich sind, um der Partei dadurch Gelegenheit zu einer allfälligen Präzisierung ihres Vorbringens…
…wie bei einer ausdrücklichen Anregung auf eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens) eine formlose Mitteilung ergehen, dass für das Finanzamt die Voraussetzungen für eine Bescheidabänderung nicht ersichtlich sind, um der Partei dadurch Gelegenheit zu einer allfälligen Präzisierung ihres Vorbringens zu geben. 21. Wiederaufnahme des Verfahrens - Wiederholte…
…durchführen. Dies betrifft insbesondere den Fall der Zustimmung des Steuerpflichtigen, die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO) gegeben sind, im Beschwerdeverfahren auf Veranlassung des Verwaltungsgerichtes, jedoch nur zur Prüfung der Begründung des Rechtsmittels oder neuer Tatsachen und Beweise. Daneben bestehen…
…den Verfahrensbestimmungen der BAO (es bleiben "Außenprüfungen" oder "Nachschauen" im Sinn des § 144 BAO). Eine Maßnahme nach § 99 Abs. 2 FinStrG ist allerdings immer im Rahmen eines konkret anhängigen Finanzstrafverfahrens zu sehen und zu interpretieren. Eine Anregung nach § 99 FinStrG bezieht sich immer auf die…
…Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen) ist § 250 Abs. 1 lit. b und c BAO inhaltsleer, weil hier die Anfechtung nur die Aufhebung des angefochtenen Bescheides bezwecken kann, es somit nicht mehrere Beschwerdepunkte geben kann. Desgleichen kommt eine Änderung solcher…
…dem Normzweck des § 209a Abs. 2 BAO (Schutz der Partei vor Rechtsnachteilen, die sich daraus ergeben könnten, dass die Abgabenbehörde über Anbringen nicht unverzüglich entscheidet bzw. entscheiden kann) fallen hierunter weiters etwa auf amtswegige Wiederaufnahme (zB des Feststellungsverfahrens nach § 188 BAO) gerichtete Anregungen der Partei…
…Antrag auf Aufhebung gemäß § 299 BAO wird 2013 eingebracht. Es wird nicht angeführt, worin die Rechtswidrigkeit des bekämpften Bescheides liegt. Der Antrag ist noch unerledigt. 35.3. Frage Ist ein Mängelbehebungsauftrag zu erlassen? 35.4. Lösung § 299 BAO ist eine Norm des Verfahrensrechtes. Eine Änderung…
…Erkenntnissen des BFG 17.1. Bezughabende Normen §§ 279 und 303 BAO 17.2. Sachverhalt Nach einem Erkenntnis des BFG wird ein Antrag auf Berichtigung oder auf Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gestellt. 17.3. Frage Wer ist für die Durchführung von Bescheidabänderungen nach beendetem BFG-Verfahren…
…Sinn des § 217 Abs. 7 BAO) treffen. Dies betrifft beispielsweise Umsatzsteuervorauszahlungen, Dienstgeberbeiträge, Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer. Daher können solche Rechtsauslegungen für Anträge auf Herabsetzung oder Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen bedeutsam sein. Erlässen kann für auf § 303 Abs. 1 lit. b BAO gestützte Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
…einer gegen den Feststellungsbescheid (§ 188 BAO) gerichteten Berufung oder eines einen solchen Bescheid betreffenden Antrages (zB Antrag auf Berichtigung gemäß § 293b BAO oder auf Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens). Daher steht der Eintritt der Verjährung der Änderung abgeleiteter Abgabenbescheide etwa nicht entgegen, wenn die Berufung vor Verjährungseintritt…
…die bei Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO oder gemäß § 300 Abs. 1 BAO ergehen, neue Sachbescheide, die bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO) ergehen, Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 letzter Satz BAO herabsetzende Bescheide, Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs. 9 zweiter Satz BAO herabsetzende…
…bei sinngemäßer Anwendung des § 295a BAO die Voraussetzungen für eine Abänderung vorliegen würden. Gemäß § 201 Abs. 3 Z 2 BAO hat eine Festsetzung zu erfolgen, wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 bis 304 BAO die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag einer Partei…
…Bescheides tretenden neuen Sachbescheides in Verbindung mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO, Abänderung des angefochtenen Bescheides gemäß § 295a BAO Berichtigung des angefochtenen Bescheides gemäß § 293 BAO oder gemäß § 293b BAO, Herabsetzung oder Aufhebung eines angefochtenen Säumniszuschlagsbescheides gemäß § 217 Abs. 8 BAO, einem auf …
…ob das Ereignis, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat, im Wege einer Abänderung gemäß § 295a BAO oder eines anderen Verfahrenstitels (zB in einem neuen Sachbescheid bei Wiederaufnahme des Verfahrens) berücksichtigt wird. 8. Anwendungsbereich des § 295a BAO 8…
…zur Bekanntgabe der Entscheidung über die Berufung zurückgenommen werden kann. Lediglich die Wirksamkeit der Berufungsvorentscheidung wird durch die Einbringung des Vorlageantrages nicht berührt, weshalb bis auf Weiteres keine Änderung der Gebarung, die sich auf Grund einer teilweise stattgebenden oder verbösernden Berufungsvorentscheidung ergeben hat, vorzunehmen ist…
…innerhalb der Frist des § 299 BAO aufzuheben. Nach Ablauf dieser Frist wäre eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorzunehmen. Beide Maßnahmen wirken zurück. Der Umstand, dass eine rückwirkende Vergabe bzw. ein rückwirkendes Wiederaufleben-Lassen einer UID-Nummer technisch nicht möglich ist, hat auf die rechtliche Situation keine…
…festgesetzte" Abgabenbetrag ist in Euro auf zwei Nachkommastellen genau umzurechnen (siehe Punkt 1.2) und darzustellen. Werden mit einem Bescheid mehrere Abgaben festgesetzt, ist somit der jeweilige Abgabenbetrag umzurechnen. Die Euro-Information ist auch auf "Folgebescheiden" (zB Berichtigung gemäß § 293 BAO, Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß …
…weiteren möglichen Einkunftsquelle bekannt war, ist ein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid 2006 aufrecht. Die Erlassung eines weiteren Einkommensteuerbescheides ist nicht zulässig (res iudicata). Ein Antragsrecht auf "Verlustveranlagung" ist gesetzlich nicht vorgesehen und wäre zurückzuweisen. Grundsätzlich könnten jedoch die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO) vorliegen…
…der Zweckmäßigkeit, insbesondere zur Vereinfachung oder Beschleunigung des Verfahrens, für die Erhebung einer Abgabe eine andere Abgabenbehörde erster Instanz mit Bescheid bestimmen, sofern nicht überwiegende Interessen der Partei entgegenstehen. Die Delegierung von einem sachlich zuständigen Finanzamt auf ein sachlich unzuständiges Finanzamt ist zulässig, fraglich ist…