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BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…BAO kommen von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabepflichtigen in Betracht. 1.4. Antrag des Abgabepflichtigen Zur Stellung eines Antrages auf Festsetzung der Selbstberechnungsabgabe befugt ist der Abgabepflichtige im Sinn des § 77 BAO. Der Antrag ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinn…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…und gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) ist nicht nur die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB KG, GesBR) antragsbefugt, sondern auch jeder, der als Beteiligter im Feststellungsbescheid genannt ist (somit auch jeder Kommanditist). Der Antrag ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinn…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…1.1. Übermittlung von Anbringen Abgabenrechtliche Anbringen zur Geltendmachung von Rechten und Pflichten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen sind grundsätzlich schriftlich einzubringen (§ 85 Abs. 1 BAO). Das bedeutet, dass sie mit einer eigenhändigen Unterschrift des Einschreiters versehen sein müssen. Von der Unterschrift des Einschreiters gemäß §…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…des aufzuhebenden Bescheides, aber vor Einbringung des Aufhebungsantrages die Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen (zB gemäß § 73 BAO), so ist der Antrag bei der neu zuständigen Abgabenbehörde einzubringen. Der Antrag ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 Abs. 1 BAO. Er ist…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

…bezüglich von der Abgabenbehörde zweiter Instanz erlassener Bescheide (zB Berufungsentscheidungen). 3.2. Form und Inhalt des Antrags Auf Berichtigung gerichtete Anträge sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinn des § 85 Abs. 1 BAO. Solche Anträge sind somit im Allgemeinen schriftlich (auch im Wege von…

BMF-010103/0019-VI/2006Erlass zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0019-VI/200603.03.2006

… 308 Abs. 3 erster Satz BAO). Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen (§ 308 Abs. 3 zweiter Satz BAO). Der Wiedereinsetzungsantrag ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinn des § 85 Abs. 1 BAO. Er ist somit grundsätzlich schriftlich…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…ist die Abgabenbehörde erster Instanz bezüglich von der Abgabenbehörde zweiter Instanz erlassener Bescheide (zB Berufungsentscheidungen). Der Antrag ist bei der für die Berichtigung zuständigen Abgabenbehörde einzubringen. 4.2. Form und Inhalt des Antrages Der Antrag ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinn des …

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten setzt einenAntrag des Abgabepflichtigen voraus. Wegen der Antragsgebundenheit darf die Nachsicht nicht über den Antrag hinausgehen (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Der Antrag auf Nachsicht ist im Allgemeinen schriftlich einzubringen. Er ist nämlich ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…BAO hat eine Beschwerdevorentscheidung zu unterbleiben, wenn dies in der Bescheidbeschwerde beantragt wird und die Abgabenbehörde die Bescheidbeschwerde innerhalb von drei Monaten ab ihrem Einlangen dem Verwaltungsgericht vorlegt. Der Antrag auf Unterlassung einer BVE stellt ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 BAO dar…

BMF-010103/0063-VI/2007Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0063-VI/200709.10.2007

…schriftliche Anbringen zur Geltendmachung von Rechten. Dazu gehören beispielsweise: Berufungen, Vorlageanträge, Wiederaufnahmsanträge, Anträge auf Veranlagung gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988, Ansuchen um Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO, Anträge auf Nachsicht gemäß § 236 BAO. § 85 Abs. 2 BAO ist nicht anwendbar für Anbringen zur Erfüllung von…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…die einen Sachverhalt betreffen, ex lege möglich. Der Antrag ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinn des § 85 Abs. 1 BAO; er ist daher zurücknehmbar. Zur Höhe des Verwaltungskostenbeitrages bei Zurücknahme vor Beginn der Bearbeitung siehe Abschnitt 9.2. 4. Zuständiges Finanzamt Für…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…16/0030). Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO (Feststellung von Einkünften) wirken grundsätzlich allen Beteiligten gegenüber. Daher kann beispielsweise ein Kommanditist auch dann einen Vorlageantrag stellen, wenn der Komplementär die Bescheidbeschwerde eingebracht hat. Der Vorlageantrag ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinn des § 85 Abs…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…eingebracht. Unter Eingaben werden Anbringen zur Geltendmachung von Rechten verstanden. Bei der Art von Mängeln wird zwischen Formgebrechen, inhaltlichen Mängeln und Fehlen einer Unterschrift unterschieden. Formgebrechen sind solche Gestaltungen, die gesetzlich normierten Vorschriften widersprechen, wenn diese Vorschriften die formelle Behandlung eines Anbringens sicherstellen oder die…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…Form des Antrages Der Antrag auf Festsetzung von Beschwerdezinsen ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinn des § 85 Abs. 1 BAO. Er ist daher im Allgemeinen schriftlich zu stellen (zulässig ist auch die Einbringung im Wege von Telefax oder FinanzOnline). Bei Formgebrechen (zB…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…1 Z 27 UStG 1994 befreit sind, bis zur Rechtskraft des Bescheides gegenüber dem Finanzamt erklären, dass er auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Die Erklärung stellt ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten dar. Da der Antrag nach Rechtskraft gestellt wurde, ist dieser betreffend die Jahre 2010…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…85 BAO (zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen), soweit nicht eine genaue Bezeichnung in FON ohnehin zur Verfügung steht, in Betracht kommen. Wobei laut Info des BMF vom 14.07.2005, BMF-280000/0018-IV/2005, unstrukturiert übermittelte Anbringen auch dann beachtlich…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…1 BAO können Berufungen bis zur Bekanntgabe (§ 97 BAO; idR durch Zustellung) der Entscheidung über die Berufung zurückgenommen werden. Der Grundsatz, wonach Anträge (Anbringen iS des § 85 Abs. 1 BAO zur Geltendmachung von Rechten; ua. Rechtsmittel) bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Antrag (Rechtsmittel…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…Nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches (im Sinn des § 209 Abs. 1 BAO) sind beispielsweise Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO (zB VwGH 28.02.1995, 95/14/0021; VwGH 04.07.1995, 95/14/0036), abgabenbehördliche Prüfungen (§ 147 BAO) bezüglich Feststellungen von Einkünften (zB…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…an Zahlungs statt oder Ermächtigungen zur Übernahme geringfügiger Verlassenschaftsaktiven. Diesfalls findet - anders als bei der Einantwortung von Erben - keine Universalsukzession, sondern bloß Einzelrechtsnachfolge statt, an welche die BAO jedoch keine Folgen knüpft. Aufgrund der im Zusammenhang mit der Einreichung von Anbringen bei den Abgabenbehörden erforderlichen…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 2/2

…der Verkauf von Wildabschüssen Jagdpachterlösen gleichzusetzen. Außerdem ist der Verkauf von Rechten durch die Pauschalierung nicht abgegolten (vgl § 1 Abs 4 LuF PauschVO 2001). Es ist daher beabsichtigt, Rz 4185 EStR 2000 wie folgt klarzustellen: Jagdpachterlöse, die für die Zur-Verfügung-Stellung von Grundflächen einer…