…und 12; SWK 2006, S 311). Anbringen zur Geltendmachung von Rechten sind gemäß § 85 Abs. 1 BAO - vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatz 3 leg. cit. - schriftlich einzureichen (Eingaben). Mündliche Anbringen vorgenannter Art hat die Abgabenbehörde gemäß § 85 Abs. 3 BAO dann entgegen zu nehmen, wenn…
… 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Nach § 86a Abs. 1 BAO können Anbringen, für die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen oder gestatten…
…in Höhe von €€€ als auch die Verfahrensart (type of procedure) mit "Criminal proceedings" beschrieben ist, wurde vom Beschwerdeführer vorgelegt. Rechtsgrundlagen § 85 BAO lautet: Verkehr zwischen Abgabenbehörden, Parteien und sonstigen Personen. A. Anbringen. § 85. (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen…
…Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) berechtigen die Abgabenbehörde gemäß § 85 Abs. 2 BAO nicht zur…
…zur rechtlichen Qualität einer Abgabenerklärung „Steuererklären“ heißt, dem Finanzamt die für eine Veranlagung erforderlichen Grundlagen bekanntzugeben (z.B. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 39 Tz 1 und § 42 Tz 1, Doralt, EStG15, § 42 Tz 1). Abgabenerklärungen sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von…
…zur rechtlichen Qualität einer Abgabenerklärung „Steuererklären“ heißt, dem Finanzamt die für eine Veranlagung erforderlichen Grundlagen bekanntzugeben (z.B. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 39 Tz 1 und § 42 Tz 1, Doralt, EStG15, § 42 Tz 1). Abgabenerklärungen sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von…
…FinStrG gelten für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen, Erledigungen, Fristen sowie Zwangs- und Ordnungsstrafen, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere…
…BAO kommen von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabepflichtigen in Betracht. 1.4. Antrag des Abgabepflichtigen Zur Stellung eines Antrages auf Festsetzung der Selbstberechnungsabgabe befugt ist der Abgabepflichtige im Sinn des § 77 BAO. Der Antrag ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinn…
…von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen für die Vergütung zu stellen. Der Antrag gilt als Steuererklärung. Der Antrag ist mit Bescheid zu erledigen und hat den Vergütungsbetrag in einer Summe auszuweisen. § 85 Abs. 1 und 2 BAO lautet: (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten…
…ist einem Steuerberater ein schriftliches Vorbringen wohl zumutbar). Ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten ist gemäß § 85 Abs. 1 BAO grundsätzlich schriftlich zu stellen. Ein Antrag auf Verlängerung der Beschwerdefrist nach § 245 Abs. 3 BAO ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des …
…aufgehoben. Dies wurde damit begründet, dass nach der Aussage des Beschwerdeführers in der gegenständlichen Beschwerde er mit dem Schreiben datiert vom 31. Dezember 2021 keinen keinen Antrag, also kein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO, gestellt habe (sondern bloß…
…Beschwerde gegen einen Bescheid einer Abgabenbehörde ist folglich ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten und damit eine Eingabe im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO. Gemäß § 85 Abs. 2 BAO berechtigen Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) die Abgabenbehörde nicht zur Zurückweisung…
…der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt: "Gemäß § 85 Bundesabgabenordnung (BAO) sind Anträge zur Geltendmachung von Rechten (Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung) schriftlich einzureichen. Gemäß § 86a Abs BAO können Anbringen, für die die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen, soweit es durch Verordnungen des BMF…
…85 Abs 1 BA0 sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Nach Abs 2 dieser gesetzlichen Bestimmung berechtigen Formgebrechen von Eingaben wie auch das Fehlen…
…1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) grundsätzlich (vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3) schriftlich einzureichen. Das gemäß § 85 Abs. 1 BAO für Anbringen normierte Schriftlichkeitserfordernis schließt auch das Vorliegen einer Unterschrift…
…auf diesem Abgabenkonto nur die auf die Lohn- und Gehaltssummen der zugewiesenen Bediensteten entfallenden Dienstgeberabgaben gebucht worden seien. Zudem sei zu berücksichtigen, dass es sich beim Antrag auf Festsetzung gemäß § 201 BAO um ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 Abs. 1 BAO handle…
…bestätigen; insbesondere sind im Sinne des vorhergehenden Satzes unbeachtliche Anbringen kenntlich zu machen." Ein Rechtsmittel (Berufung) ist als Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO grundsätzlich schriftlich einzureichen. Nach der FOnV 2006 wird die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (…
…Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß Abs. 2 leg. cit. berechtigen Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen…
… 245 Abs. 3 BAO ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO (vgl. Ritz, BAO4, § 245 Tz 12). Diese Bestimmung sieht telefonische Anbringen nicht vor, sodass telefonische Mitteilungen auch keine "mündlichen" Anbringen im Sinne des § 85 BAO sind (VwGH…
…2 FinStrG für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen, Erledigungen, Fristen sowie Zwangs- und Ordnungsstrafen, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere…