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UFSL RV/0608-L/05Zurückweisung einer verspäteten Berufung gegen einen Haftungsbescheid (§§ 9, 80 BAO) gemäß § 273 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.06.2006

…und 12; SWK 2006, S 311). Anbringen zur Geltendmachung von Rechten sind gemäß § 85 Abs. 1 BAO - vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatz 3 leg. cit. - schriftlich einzureichen (Eingaben). Mündliche Anbringen vorgenannter Art hat die Abgabenbehörde gemäß § 85 Abs. 3 BAO dann entgegen zu nehmen, wenn…

UFSL RV/0104-L/11Geltendmachung von Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen im Zuge von Anträgen auf Bescheidaufhebung bzw. Wiederaufnahme.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2013Teil 2/2

… 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Nach § 86a Abs. 1 BAO können Anbringen, für die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen oder gestatten…

BFG RV/7100022/2020Anbringen zur Rückzahlung von Abgaben nach einem Freispruch im Strafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.02.2020Teil 2/2

…in Höhe von €€€ als auch die Verfahrensart (type of procedure) mit "Criminal proceedings" beschrieben ist, wurde vom Beschwerdeführer vorgelegt. Rechtsgrundlagen § 85 BAO lautet: Verkehr zwischen Abgabenbehörden, Parteien und sonstigen Personen. A. Anbringen. § 85. (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen…

BFG RV/3100164/2021Unwirksamkeit der Einreichung von Anbringen mittels E-Mail
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss21.03.2022

…Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) berechtigen die Abgabenbehörde gemäß § 85 Abs. 2 BAO nicht zur…

BFG RS/7100024/20141. Strittig ist, ob ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung GrESt elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung ein Anbringen iSd § 85 BAO darstellt, über welches eine „erstinstanzliche“ Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu ergehen hat. (Stattg. der Säumnisbeschwerde + Grunderwerbsteuerbefreiung). 2. Fehlen der Präjudizialität für ein allfälliges Normprüfungsverfahren des § 10 Abs. 2 1.Satz GrEStG 1987, da das BFG über Säumnisbeschwerde die GrESt „erstinstanzlich“ aufgrund des materiellen Abgabenerklärungsbegriffes beurteilte. 3. Das BFG bemerkte als obiter dicta, dass es § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 für verfassungsrechtlich unbedenklich hält. (siehe auch BFG 18.9.2014, RS/7100139/2014 (Festsetzung der GrESt)
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2014Teil 1/2

…zur rechtlichen Qualität einer Abgabenerklärung „Steuererklären“ heißt, dem Finanzamt die für eine Veranlagung erforderlichen Grundlagen bekanntzugeben (z.B. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 39 Tz 1 und § 42 Tz 1, Doralt, EStG15, § 42 Tz 1). Abgabenerklärungen sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von…

BFG RS/7100139/20141. Strittig ist, ob ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung GrESt elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung ein Anbringen iSd § 85 BAO darstellt, über welches eine „erstinstanzliche“ Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu ergehen hat. (Stattg. der Säumnisbeschwerde + GrEStvorschreibung). 2. Fehlen der Präjudizialität für ein allfälliges Normprüfungsverfahren des § 10 Abs. 2 1.Satz GrEStG 1987, da das BFG über Säumnisbeschwerde die GrESt „erstinstanzlich“ aufgrund des materiellen Abgabenerklärungsbegriffes festsetzte. 3. Das BFG bemerkte als obiter dicta, dass es § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 für verfassungsrechtlich unbedenklich hält. (Siehe auch Parallelfall BFG 18.9.2014, RS/7100024/14 mit Grunderwerbsteuerbefreiung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2014Teil 1/2

…zur rechtlichen Qualität einer Abgabenerklärung „Steuererklären“ heißt, dem Finanzamt die für eine Veranlagung erforderlichen Grundlagen bekanntzugeben (z.B. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 39 Tz 1 und § 42 Tz 1, Doralt, EStG15, § 42 Tz 1). Abgabenerklärungen sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von…

UFSW FSRV/0072-W/12Eine im Wege von FinanzOnline eingebrachte Berufung gegen das Erkenntnis des Spruchsenates ist unzulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.01.2013

…FinStrG gelten für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen, Erledigungen, Fristen sowie Zwangs- und Ordnungsstrafen, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…BAO kommen von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabepflichtigen in Betracht. 1.4. Antrag des Abgabepflichtigen Zur Stellung eines Antrages auf Festsetzung der Selbstberechnungsabgabe befugt ist der Abgabepflichtige im Sinn des § 77 BAO. Der Antrag ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinn…

UFSG RV/0351-G/11Vergütung von Energieabgaben: Zur Zurückweisung des Vergütungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2011

…von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen für die Vergütung zu stellen. Der Antrag gilt als Steuererklärung. Der Antrag ist mit Bescheid zu erledigen und hat den Vergütungsbetrag in einer Summe auszuweisen. § 85 Abs. 1 und 2 BAO lautet: (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten…

BFG RV/2100883/2022Keine Wiedereinsetzung bei Irrtum eines Steuerberaters über Schriftlichkeit von Anbringen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2023

…ist einem Steuerberater ein schriftliches Vorbringen wohl zumutbar). Ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten ist gemäß § 85 Abs. 1 BAO grundsätzlich schriftlich zu stellen. Ein Antrag auf Verlängerung der Beschwerdefrist nach § 245 Abs. 3 BAO ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des …

BFG RV/7101724/2022Auslegung von Anbringen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.05.2025

…aufgehoben. Dies wurde damit begründet, dass nach der Aussage des Beschwerdeführers in der gegenständlichen Beschwerde er mit dem Schreiben datiert vom 31. Dezember 2021 keinen keinen Antrag, also kein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO, gestellt habe (sondern bloß…

BFG RV/7100421/2022Änderung des Einkommensteuerbescheides führt zur Anpassung von Bescheiden über den Verspätungszuschlag und die Einkommensteuervorauszahlung der Folgejahre
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.03.2024

…Beschwerde gegen einen Bescheid einer Abgabenbehörde ist folglich ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten und damit eine Eingabe im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO. Gemäß § 85 Abs. 2 BAO berechtigen Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) die Abgabenbehörde nicht zur Zurückweisung…

UFSW RV/1013-W/06Zulässigkeit der Einbringung einer Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung mittels Fax
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2007

…der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt: "Gemäß § 85 Bundesabgabenordnung (BAO) sind Anträge zur Geltendmachung von Rechten (Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung) schriftlich einzureichen. Gemäß § 86a Abs BAO können Anbringen, für die die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen, soweit es durch Verordnungen des BMF…

UFSF RV/0077-F/04Bei Auszahlung von pauschalen Reisevergütungen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer sind entsprechende Grundaufzeichnungen bzw Nachweise vorzulegen. Ein Anbringen einer Partei ist dementsprechend zu interpretieren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2006

…85 Abs 1 BA0 sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Nach Abs 2 dieser gesetzlichen Bestimmung berechtigen Formgebrechen von Eingaben wie auch das Fehlen…

BFG RV/4100131/2025- Beschwerdezurücknahme durch ehemaligen Geschäftsführer - Unterschrift einer nicht zur Vertretung befugten Person auf einem Anbringen; Zurücknahmeerklärung mangels Mängelbehebung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.10.2025

…1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) grundsätzlich (vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3) schriftlich einzureichen. Das gemäß § 85 Abs. 1 BAO für Anbringen normierte Schriftlichkeitserfordernis schließt auch das Vorliegen einer Unterschrift…

BFG RV/7104982/2018Zuweisung von Bediensteten einer Gebietskörperschaft an ausgegliederten Rechtsträger: kein Vorliegen eines Betriebs und keine Verpflichtung der Gebietskörperschaft zur Entrichtung von Dienstgeberbeiträgen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2020Teil 1/2

…auf diesem Abgabenkonto nur die auf die Lohn- und Gehaltssummen der zugewiesenen Bediensteten entfallenden Dienstgeberabgaben gebucht worden seien. Zudem sei zu berücksichtigen, dass es sich beim Antrag auf Festsetzung gemäß § 201 BAO um ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 Abs. 1 BAO handle…

UFSL RV/0736-L/081) Per E-Mail eingebrachte Berufungen und Vorlageanträge 2) Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…bestätigen; insbesondere sind im Sinne des vorhergehenden Satzes unbeachtliche Anbringen kenntlich zu machen." Ein Rechtsmittel (Berufung) ist als Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO grundsätzlich schriftlich einzureichen. Nach der FOnV 2006 wird die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (…

BFG RV/1300003/2017Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens wegen verspäteter Einbringung, sowie Einbringung von Anbringen per FinanzOnline, E-Fax und E-Mail
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.06.2017

…Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß Abs. 2 leg. cit. berechtigen Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen…

UFSG RV/0545-G/10Telefonisches Ansuchen um Verlängerung der Berufungsfrist ist kein wirksames Ansuchen und berechtigt daher zur Zurückweisung der Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid22.03.2013

… 245 Abs. 3 BAO ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO (vgl. Ritz, BAO4, § 245 Tz 12). Diese Bestimmung sieht telefonische Anbringen nicht vor, sodass telefonische Mitteilungen auch keine "mündlichen" Anbringen im Sinne des § 85 BAO sind (VwGH…

UFSI FSRV/0025-I/07Zurückweisung eines mittels e-mail eingebrachten Einspruchs gegen eine Strafverfügung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.07.2007

…2 FinStrG für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen, Erledigungen, Fristen sowie Zwangs- und Ordnungsstrafen, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere…