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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…161 Abs. 1 BAO), Bedenkenvorhalt (§ 161 Abs. 2 BAO), Aufforderung zur genauen Bezeichnung von Gläubigern oder Empfängern gemäß § 162 Abs. 1 BAO, Ablehnung eines Beweisantrages (§ 183 Abs. 3 BAO). Abgesonderte Rechtsmittel gegen verfahrensleitende Verfügungen sind als unzulässig zurückzuweisen (zB VwGH 26.1.1998, 97/17…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

… 94 BAO), wie zB die Ablehnung von Anträgen auf Fristverlängerung (zB gemäß § 134 Abs. 2 BAO), die obengenannten Bescheide ändernde (zB gemäß § 295 Abs. 1 BAO) oder aufhebende (zB gemäß § 299 Abs. 1 BAO) Bescheide, Verfügungen und Bewilligungen von Wiederaufnahmen des Verfahrens (§ 303 BAO). Aufhebbar…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

… 76 Abs. 1 BAO ist eine Verfahrensvorschrift im Interesse eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens, vermittelt dem Abgabepflichtigen jedoch kein subjektives öffentliches Recht auf Ablehnung von einzelnen Organwaltern. Die Befangenheit ist vielmehr vom Organ selbst wahrzunehmen, das sich der Ausübung seines Amtes zu enthalten hat. Es kann nur…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…in einem der beiden Staaten ansässig ist. Die zuständigen Behörden dürfen die ausgewählten Personen aus keinem anderen Grund ablehnen. Die Ablehnung hat innerhalb von 14 Tagen ab der Mitteilung über die ausgewählten Schiedsrichter oder Vorsitzenden durch die zuständige Behörde des Vertragsstaats, welche den Bestellungsantrag stellte…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…anlassgebend für den Ablehnungsbescheid war, rechtsgültig eingebracht und durch das Finanzamt zu bearbeiten. Nicht von der Ablehnung umfasst sein darf eine allenfalls erteilte Zustellungsbevollmächtigung (vgl. BFG 10.10.2016, RV/7400148/2016). Ebenfalls nicht von der Ablehnung umfasst sein dürfen Vertretungshandlungen, die vom berufsrechtlichen Berechtigungsumfang…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Ablehnung insoweit auszusprechen, als er die von ihm geschäftsmäßig wahrgenommene Vertretung in einem nach einschlägigen berufsrechtlichen Befugnissen gemäß § 2 Abs. 1 Z 4, 5 und 6 BibuG hinausgehenden Umfang ausübt. Gemäß § 84 Abs. 1 zweiter Satz BAO ist gleichzeitig der Vollmachtgeber (Abgabepflichtige) von der Ablehnung…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 1/2

…und Weise darzustellen. Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass unvollständige und fehlerhafte Nachweise zur Ablehnung des Förderungsansuchens und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Anstelle der Vorlage von Aufzeichnungen des Förderungswerbers kann die Höhe der Umsatzausfälle durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden. Der Steuerberater…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…Richtlinie vorgesehenen sonstigen Verpflichtungen übernommen. o.Alle Angaben werden wahrheitsgetreu gemacht. p.Es wird zur Kenntnis genommen, dass unvollständige oder falsche Angaben zur Ablehnung und zu strafrechtlichen Folgen führen können. Bei Vorhandensein von steuerpflichtigen Nebeneinkünften Maßgeblich sind nur positive steuerpflichtige Nebeneinkünfte. Werden steuerpflichtige Nebeneinkünfte erzielt…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 1/2

…Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass unvollständige und fehlerhafte Nachweise zur Ablehnung des Förderungsansuchens und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. 10.2. Entscheidung Förderungsansuchen werden von der AMA hinsichtlich der Erfüllung der Fördervoraussetzungen gemäß dieser Richtlinie auf Vollständigkeit, Richtigkeit auf Basis der Angaben des Förderungswerbers…

2021-0.530.816Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 3 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.530.81629.07.2021

…alle in der Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen übernommen. Alle Angaben werden wahrheitsgetreu gemacht. Es wird zur Kenntnis genommen, dass unvollständige oder falsche Angaben zur Ablehnung und zu strafrechtlichen Folgen führen können. Bei Vorhandensein von steuerpflichtigen Nebeneinkünften Maßgeblich sind nur positive steuerpflichtige Nebeneinkünfte. Werden steuerpflichtige Nebeneinkünfte erzielt…

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

…alle in der Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen übernommen. Alle Angaben werden wahrheitsgetreu gemacht. Es wird zur Kenntnis genommen, dass unvollständige oder falsche Angaben zur Ablehnung und zu strafrechtlichen Folgen führen können. Bei Vorhandensein von steuerpflichtigen Nebeneinkünften Maßgeblich sind nur positive steuerpflichtige Nebeneinkünfte. Werden steuerpflichtige Nebeneinkünfte erzielt…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…97 WTBG) oder bei Suspendierung (§ 99 WTBG) als Zustellungsbevollmächtigte tätig sein. Die Ablehnung gemäß § 84 Abs. 1 erster Satz BAO umfasst somit nicht die Zustellungsbevollmächtigung, sondern nur das Recht zu aktiven Vertretungshandlungen (zB zur Stellung von Anträgen). Im Ablehnungsbescheid sowie in der (nach § 84 Abs…

BMF-010221/0463-VI/8/2016Konsultationsvereinbarung vom 23. Juni 2016 zwischen Österreich und Deutschland betreffend die verwaltungsbehördliche Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0463-VI/8/201601.08.2016

…Österreich und der Bundesrepublik Deutschland folgende Konsultationsvereinbarung getroffen: 1. Diese Konsultationsvereinbarung gilt für die Verwaltungszusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland für Zwecke der korrekten Festsetzung der Mehrwertsteuer, der Kontrolle der richtigen Anwendung der Mehrwertsteuer insbesondere auf grenzüberschreitende…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…abverlangt werden? Ist die Ableitung aus dem Immobilienpreisspiegel mit Zu- und Abschlägen anhand eines vom Parteienvertreter entwickelten Formulars zulässig? Lösung: Ist ein gemeiner Wert maßgeblich, kann dieser durch verschiedene Beweismittel, zB Kaufpreis bei nicht lang zurückliegendem Ankauf oder auch Kaufpreis von vergleichbaren Liegenschaften, Immobilienpreisspiegel oder…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…1. Allgemeines Die Einsichtnahme in Akten soll den Parteien ermöglichen, genaue Kenntnis vom Gang des Verfahrens und von den Entscheidungsgrundlagen der Abgabenbehörde in diesem Verfahren zu erlangen. Damit ein Verfahren als behördliches Verfahren qualifiziert werden kann, muss es individuelle Verwaltungsakte der Hoheitsverwaltung zum Gegenstand haben…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…anderen Arten von Depots und Schließfächern. Das Auskunftsverlangen unterbricht nicht den weiteren Prüfungsablauf. Das heißt Prüfungshandlungen, die unabhängig von der Einschau in die Kontendaten durchgeführt werden können, sind ohne Verzug weiterzuführen. 2.4.2. Bewilligung der Konteneinschau Die Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung des…

BMF-010313/0635-III/10/2019Auslegung des Art. 169 Abs. 2 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0635-III/10/201931.10.2019

…bei Verwendung von Ersatzwaren oder bei gemeinsamer Lagerung von Unionswaren und Nicht-Unionswaren, die einer der im Art. 169 Abs. 2 UZK-DA genannten Maßnahmen unterliegen, sichergestellt werden, dass ungerechtfertigte Einfuhrabgabenvorteile nicht entstehen, so besteht für eine Ablehnung der Bewilligung der Verwendung von Ersatzwaren kein…

BMF-010221/0792-VI/8/2013Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen Österreich und Deutschland zur Neugestaltung der verwaltungsbehördlichen Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs in Steuersachen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0792-VI/8/201314.02.2014

…Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 finden daher jene Bestimmungen des AHV 1954, die sich auf die Leistung von Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen beziehen, grundsätzlich keine Anwendung mehr. Der AHV 1954 findet weiterhin auf Amtshilfekontakte zwischen den lokalen Finanzämtern in dringenden Fällen gemäß Artikel…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…berufsrechtlich zur geschäftsmäßigen Vertretung vor Abgabenbehörden befugt (wie dies etwa bei einer Wirtschaftstreuhand-GmbH der Fall wäre), kann ihr auch keine Zustellungsbevollmächtigung zur Empfangnahme von Schriftstücken einer Abgabenbehörde wirksam erteilt werden. § 84 BAO (Ablehnung) kommt hier nicht zur Anwendung, weil die GmbH keine geschäftsmäßige (dh…

BMF-010103/0063-VI/2007Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0063-VI/200709.10.2007

…wonach von der Abgabenbehörde festgesetzte Fristen verlängert werden können. Ein Antrag auf Fristerstreckung hat keine den Fristlauf hemmende Wirkung (zB VwGH 10.3.1994, 93/15/0092). Über Fristverlängerungsanträge ist mit Bescheid abzusprechen. In Betracht kommt insbesondere die Bewilligung der Fristverlängerung sowie die Ablehnung (Zurückweisung…