…ErbStG 1955 festzustellen, da die Voraussetzungen für eine Artfortschreibung gegeben sind (vgl. Twaroch/Wittmann/Frühwald - Kommentar, Seite 139). Anmerkung: Im Abgabenänderungsgesetz 2004 - AbgÄG 2004, BGBl. I Nr. 180 vom 30.12.2004, wurde das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 unter anderem wie folgt geändert: In § 19…
… 3 Abs. 4 KommStG 1993 idF AbgÄG 2004 gelten die ÖBB-Holding AG und ihre im Bundesbahngesetz, BGBl. Nr. 825/1992 idF BGBl. I Nr. 142/2004 namentlich angeführten Tochter- und Enkelgesellschaften als ein Unternehmen (ÖBB-Gesellschaften); diese Gesellschaften werden im Bereich der Kommunalsteuer als…
…dem Basiszinssatz. [2] Infolge Änderung des § 212a Abs. 9 BAO durch das AbgÄG 2004, BGBl. I Nr. 180/2004, liegt mit Wirksamkeit ab 1. Februar 2005 die Höhe der Aussetzungszinsen 2% über dem Basiszinssatz. [3] Durch § 205a BAO idF des AbgÄG 2011, BGBl. I Nr…
…aber das Besteuerungsrecht des nunmehrigen Betriebsstättenstaates geht nicht verloren. Die im Gesetz seit dem AbgÄG 2004 vorgesehene Aufwertung bei Erhalt des Besteuerungsrechts der Republik Österreich aufgrund eines DBA mit Anrechnungsmethode ist vor dem Sinn und Zweck der Regelung dahingehend zu verstehen, dass die stillen Reserven…
… 323 Abs. 16 und 18 BAO (jeweils idF AbgÄG 2004) betreffen Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs. 1 BAO), wenn der Beginn der Amtshandlung vor dem 1. Jänner 2005 gelegen ist. Eine Außenprüfung setzt einen rechtlich existenten Prüfungsauftrag voraus. Weiters muss die…
… 18 Abs. 2p GrEStG 1.4.1. Oszillieren von 95% bis 100% und weitere Übertragungsvorgänge Nach den EB zum AbgÄG 2015 "führen weitere Erwerbe (Aufstockungen) nicht zu einer neuerlichen Tatbestandserfüllung". Gilt der "Grundsatz" der einmaligen Nacherfassung nach den Übergangsbestimmungen auch für das anschließende Abstocken? Beispiel…
…Z 2 EStG 1988 idF AbgÄG 2012 erfüllt, da ein Fehler vorliegt, der nur aufgrund eingetretener Verjährung nicht mehr steuerwirksam berichtigt werden kann, dessen Folgewirkung periodenübergreifend ist und in noch nicht verjährte Veranlagungszeiträume reicht. Konsequenz daraus wäre, dass der im Jahr 2007 vorzunehmende außerbilanzielle Zuschlag …
… 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 111 ff 1.2. Sachverhalt Im Rahmen des ESt-Workshops des Salzburger Steuerdialoges 2015 wurde intensiv über Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einkünftezurechnung bei Fruchtgenussrechten diskutiert. Einleitend wurden die aus der höchstgerichtlichen Judikatur herausgebildeten Kriterien für eine Zurechnung der…
…1988 idF AbgÄG 2012 1.2. Sachverhalt Grundvariante Ein bewegliches Wirtschaftsgut wird im Gewerbebetrieb des A zu 80% betrieblich verwendet, zu 20% dient es privaten Zwecken. Die 20%ige Privatnutzung wurde in der Vergangenheit als Nutzungsentnahme berücksichtigt. Die Anschaffung des WG erfolgte im Jahr 2003 …
…haben, etwa die Durchführung von Aufsichtsmaßnahmen nach § 143 BAO, ist hingegen ein derartiges behördliches Verfahren (vgl. VwGH 24.3.2021, Ra 2018/13/0062, mwN). Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 - AbgÄG 2022, BGBl. I Nr. 108/2022, wurde die Berechtigung zur Akteneinsicht nach § 90 Abs. 1…
…Sind nach dem Vorgesagten die Steuererklärungen 2003 nicht verpflichtend elektronisch einzureichen und erfolgt deren elektronische Einreichung auch nicht freiwillig, so hat deren Einreichung unter Verwendung der amtlichen Vordrucke zu erfolgen. 1.4 Weiters wurde mit dem AbgÄG 2003 auch die allgemeine Frist zur Einreichung der…
… 13 Abs. 1 Z 1 AVOG 2010 obliegt die Erhebung beider Abgaben einem Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 23 AVOG 2010 (in der Fassung des AbgÄG 2010). Danach ist jenes Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bereich sich die Betriebsstätte des…
…14/0103; VwGH 22.2.2000, 94/14/0144; VwGH 2.6.2004, 2003/13/0156). Übrigens ist die Befristung des Antragsrechts auf Nachsicht bereits entrichteter Abgaben durch das AbgÄG 2005 (BGBl. I Nr. 161/2005) beseitigt worden (durch Aufhebung des zweiten Satzes des § 236…
Bei Umgründungen kann im Hinblick auf die lohnsteuerliche Nahebeziehung des KommStG 1993 der Übergang der Dienstverhältnisse iSd § 2 KommStG 1993 auf die Rechtsnachfolger im Gleichklang mit dem lohnsteuerlichen Übergang (der Teile) des Unternehmens angenommen werden; siehe UmgrStR 2002 Rz 304, 595 ff, 1216 ff, 1467…
…KStG 1988 Einbringung eines BgA und Einlage von Hoheitsbetrieben in eine Kommunal-GmbH Sachverhalt: Die Stadtgemeinde A bringt mittels Sacheinlagevertrages zum Stichtag 30.06.2004 folgende Betriebe 1) Betrieb gewerblicher Art städtisches Freibad, 2) sowie die KSt-Hoheitsbetriebe Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung und Wasserversorgung in die von…
…Ergibt sich für Rückzahlungen nach § 240 Abs. 3 BAO eine Zuständigkeit gemäß AVOG, ist der durch das AbgÄG 2003 mit Wirkung ab 1.3.2004 angefügte letzte Satz nicht anwendbar. Demnach bliebe auch die Abwicklung eines Rückzahlungsverfahrens gemäß § 240 Abs. 3 BAO beim FAG Wien…
…des AbgÄG 2003 (somit mit 20. Dezember 2003) in Kraft getreten. § 295a BAO ist eine Verfahrensvorschrift. Sie ist daher ab Inkrafttreten auch dann anwendbar, wenn der betroffene Bescheid vor Inkrafttreten erlassen wurde, wenn das rückwirkende Ereignis vor Inkrafttreten eingetreten ist (zB UFS 28.4.2006…
… 120 Abs. 3 BAO 2.3.1 Einleitung Der durch das AbgÄG 2005 (BGBl. I Nr. 161/2005) angefügte § 120 Abs. 3 BAO lautet: "(3) Weiters ist die Beseitigung einer im vorläufigen Bescheid genannten Ungewissheit (§ 200 Abs. 1) und ein Eintritt eines im Bescheid angeführten…
…Vorhaltsbeantwortungen etc. Wobei schriftlich auch die Verwendung von Telefax (TelefaxVO) und Anbringen über FinanzOnline im Sinne der FOnV 2006 bedeutet. Derartig eingereichte Anbringen sind zulässig und gelten nach den dortigen Vorschriften als eingebracht. Mit der Thematik E-Mail im Anwendungsbereich der BAO hat sich der…
…aufgrund der Rechnung gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 (vgl. UStR 2000 Rz 1733 ). Nach § 11 Abs. 1 Z 3 lit. i UStG 1994 idF AbgÄG 2012 hat eine Rechnung, soweit der Unternehmer im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt, für die das Recht auf…