…umfassende Amtshilfevereinbarung. Sofern positive Einkünfte in Staat Y erzielt werden, kann für diese auf Basis der VO zu § 48 BAO eine Entlastung von der Doppelbesteuerung herbeigeführt werden. Die VO sieht hierbei für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die aus einer im Ausland gelegenen Betriebsstätte stammen, die Anwendung…
…ist dieser Abzug nicht anrechenbar. Ist es in diesem Falle möglich, durch eine Maßnahme nach § 48 BAO eine "Entlastung" zu erzielen? 1.4.2. BMF/FB IStR Erzielt ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger im Jahr 2007 aus dem Ausland Lizenzgebühren, von denen gemäß dem anzuwendenden…
…1990, Z 04 0101/96-IV/4/90, AÖFV Nr. 49/1991 (Anrechnung ausländischer Steuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen und § 48 BAO-Bescheiden; Anrechnungshöchstbetrag) ist aufgrund aktuellerer Aussagen und Beispiele zur Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags in EStR 2000 Rz 7583, KStR 2013 Rz 1246, Punkt 2. des…
…der Anfrage aufgelisteten Nachweisunterlagen, der Arbeitgeber von einer Haftungsinanspruchnahme befreit ist. Die Voraussetzungen, unter denen eine Entlastung vom österreichischen Lohnsteuerabzug auf Grund der Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommens erfolgen kann, kommen im Rahmen einer Entlastung auf Grund der Bestimmungen der VO zu § 48 BAO, BGBl. II Nr…
…ungeachtet des Besteuerungsdurchgriffes nach § 99 EStG 1988 und der Neuregelung in EStR 2000 Rz 104 - keines weiteren Entlastungsbegehrens durch den mit der persönlichen Planerstellung beauftragten Architekten. Die Zurechnungsvorschrift der Rz 104 entfaltet im Verhältnis zum Ausland vor allem dort Wirkung, wo es um Aktivitäten geht…
…Erbschafts-(und Schenkungs-)steuer nicht mehr erhoben, liegt keine Doppelbesteuerung vor und sind allenfalls innerstaatlich erlassene Entlastungsmaßnahmen (§ 6 Abs. 3 ErbStG, § 48 BAO) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht mehr anwendbar. 2) Der Erlass vom 24.11.1952, Z 86 257-8a/52 wurde mit Erlass…
…kann in derartigen Fällen auf der Grundlage von § 48 BAO für das Unternehmen eine interimistische Doppelbesteuerung im Verhältnis zu dem Staat der anderen Konzerngesellschaft vermieden werden. Der Abschluss des BP-Verfahrens wird durch einen solchen Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens nicht behindert. Da in einem…
…Während der Dauer eines solchen Verfahrens ist das BMF zur temporären Steuerentlastung im Weg des § 48 BAO bereit. Im Rahmen einer allfälligen Verständigungsvereinbarung könnte im Verhältnis zum betroffenen Staat auf bilateraler Ebene gegebenenfalls auch eine vertragsautonome Auslegung dieses Begriffs herbeigeführt werden. Die Besteuerung von Piloten…
…Norwegen, Pakistan, Philippinen, Südafrika, USA. 16.2.7. § 48 BAO-Bescheide Rz 197 Bescheide, mit denen eine Befreiung von der Gewerbesteuer zuerkannt wurde, entfalten für die KommSt keine Wirkung. Die Beurteilung, ob Arbeitslöhne oder Gestellungsentgelte, die in einer inländischen Einrichtung des ausländischen Unternehmens anfallen, der…
…nach § 48 Abs. 5 BAO antragsbezogen eine unilaterale Entlastungsmaßnahme im Wege der Anrechnung der in Russland erhobenen Steuern unter Beachtung des Anrechnungshöchstbetrags gewährt werden. Die Anordnung einer solchen Entlastungsmaßnahme setzt die Erforderlichkeit des Ausgleichs einer in- und ausländischen Besteuerung im Sinne einer bereits eingetretenen, echten…
…Entlastung auf Basis von § 48 Abs. 5 BAO ist nicht möglich. Der Abgabepflichtige hat für Zwecke einer Entlastung zunächst - nach Einleitung eines Verständigungsverfahrens gem. DBA oder dem EU-Schiedsübereinkommen oder nach Einbringung einer Streitbeilegungsbeschwerde gem. § 8 EU-BStbG - einen Antrag gemäß § 48 Abs. 1 BAO…
…wird jedoch bei der Anwendung des § 48 Abs. 4 BAO eine Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit und damit die Festsetzung von Beschwerdezinsen nicht in Frage kommen. Durch die Einführung des § 295 Abs. 2a BAO soll nach Beendigung eines Verständigungs- oder Schiedsverfahrens, wenn die strittige Abgabenschuld bezahlt wurde…
… 299 BAO" buchungstechnisch umzusetzen? Gilt eine damals beim "wiederauferstandenen" Vorlageantrag bewilligte Aussetzung der Einhebung automatisch weiter oder ist ein neuer Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu stellen oder lebt der alte Antrag wieder auf? 28.3. Lösung § 214 Abs. 1 letzter Satz BAO ordnet an…
Die Haftung nach § 15 BAO besteht ua dann, wenn nach einem Wechsel in der Person des gesetzlichen Vertreters der Vertreter erkennt, dass bereits abgegebene Erklärungen zur Festsetzung von Abgaben unrichtig oder unvollständig sind oder dass die Einreichung solcher Erklärungen pflichtwidrig unterlassen wurde. Die Haftung für…
…AÖF Nr. 230/2004 idF 62/2006 "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen" wird wie folgt geändert: "Die Bestätigung der Ansässigkeit im Sinne des jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens hat durch das für die Erhebung der Abgabe vom Einkommen…
…230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbestätigungen" wird wie folgt geändert: "(2) Die Bestätigung der Ansässigkeit im Sinne des jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens hat durch das für die Erhebung der Abgabe vom…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie ist die Aussetzung der Einhebung zu erledigen? 25.4. Lösung Gemäß § 212a Abs. 2 BAO ist die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen, insoweit mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen…