…in eine österreichische Privatstiftung eingebracht, so kann eine hierbei auftretende internationale Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Schenkungsbesteuerung durch eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme beseitigt werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass Vermögenseinbringungen durch Steuerausländer nicht günstiger besteuert werden als durch Steuerinländer; es kann daher…
…2 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 auf Basis des § 48 BAO als Ausgabe geltend macht (vgl. EAS 1346) und der KESt-Abzug durch die inländische depotführende Stelle von der Nettodividende erfolgt. Eine Anrechnung oder Erstattung der jeweiligen ausländischen Quellensteuern kommt in solchen…
…BM für Finanzen ist daher bereit, auf Grund eines ausreichend begründeten Antrages ein auf § 48 BAO gestütztes Entlastungsverfahren zum Ausgleich der in- und ausländischen Besteuerung einzuleiten, wenn das Vorliegen einer ausgleichsbedürftigen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte ausreichend dokumentiert wird. Dazu zählt auch eine ausreichend nachvollziehbare…
…Salzburger Steuerdialog") die Bereitschaft zu bekunden, "ein auf § 48 BAO gestütztes Entlastungsverfahren zum Ausgleich der in- und ausländischen Besteuerung einzuleiten, wenn das Vorliegen einer ausgleichsbedürftigen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte ausreichend dokumentiert wird." Dies vor allem deshalb, weil es als Aufgabe des Ansässigkeitsstaates angesehen wurde…
…obligatorisch, unabdingbar, unentbehrlich, unerlässlich, vonnöten". Der Wortlaut impliziert daher, dass eine Entlassung nach § 48 BAO nur "subsidiär" (vgl. Seydl in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG V/A Kap. II Stand: 1.10.2014, rdb.at) erfolgen kann, also nur, wenn betroffenen Steuerpflichtige sonst keine sinnvoll erscheinende…
…den Quellenstaaten der Dividendeneinkünfte bewirkt. Denn wenn in derartigen Fällen mit den Drittstaaten keine Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, dann könnte durch eine Ausnahmegenehmigung nach § 48 BAO eine Entlastung von der Doppelbesteuerung herbeigeführt werden. 19. November 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme auf die österreichische Besteuerung zu verzichten (EAS 628). Eine andere Beurteilung ist allerdings dann anzustellen, wenn der im Ausland ansässige Geschenkgeber im Zeitpunkt der Schenkung die österreichische Staatsbürgerschaft besaß und mittlerweile eine Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich eingetreten ist. Denn…
…umfassende Amtshilfevereinbarung. Sofern positive Einkünfte in Staat Y erzielt werden, kann für diese auf Basis der VO zu § 48 BAO eine Entlastung von der Doppelbesteuerung herbeigeführt werden. Die VO sieht hierbei für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die aus einer im Ausland gelegenen Betriebsstätte stammen, die Anwendung…
…österreichischen Einkommensteuer vergleichbaren Besteuerung, dann besteht die Möglichkeit, beim Bundesministerium für Finanzen gemäß § 48 BAO eine Entlastung von der hiedurch eintretenden Doppelbesteuerung zu beantragen. In Fällen der vorliegenden Art könnte eine Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) gewährt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Steuerbelastung…
…österreichischen Einkommensteuer vergleichbaren Besteuerung, dann besteht die Möglichkeit, beim Bundesministerium für Finanzen gemäß § 48 BAO eine Entlastung von der hiedurch eintretenden Doppelbesteuerung zu beantragen. In Fällen der vorliegenden Art könnte eine Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) gewährt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Steuerbelastung…
…ist dieser Abzug nicht anrechenbar. Ist es in diesem Falle möglich, durch eine Maßnahme nach § 48 BAO eine "Entlastung" zu erzielen? 1.4.2. BMF/FB IStR Erzielt ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger im Jahr 2007 aus dem Ausland Lizenzgebühren, von denen gemäß dem anzuwendenden…
…solchen Fällen das Erfordernis einer Ausgleichungsmaßnahme nach § 48 BAO einer besonderen Prüfung zu unterziehen ist. Unter anderem wird hierbei zu ermitteln sein, welcher zusätzlichen ausländischen Steuerbelastung das österreichische Unternehmen unterworfen ist. Kein Entlastungserfordernis wird vermutlich dann bestehen, wenn die Gesamtsteuerbelastung trotz Verweigerung des Verlustausgleiches im…
…für Finanzen (kurz "BMF") auf Grundlage des § 48 BAO eine Entlastung von der tatsächlich eingetretenen Doppelbesteuerung mit österreichischer Glücksspielabgabe und ***LAND*** Lotteriesteuer durch Befreiung der im Zeitraum Jänner 2012 bis einschließlich April 2017 von österreichischen Spielteilnehmern geleisteten Spieleinsätze von der österreichischen Glücksspielabgabenpflicht gemäß § 57 Abs…
…auch darauf gestützt hat, dass der Sachverhalt das Vorliegen außergewöhnlicher - im Rahmen des Ermessens zu berücksichtigender - Umstände nicht erkennen lasse. Aus den dargelegten Gründen ist auch im Rahmen des Ermessens keine unilaterale Entlastung gemäß § 48 Abs. 5 BAO zu gewähren. 3.2. Zu Spruchpunkt II…
… 48 BAO übermittelt werde. Aus der übermittelten Antragskopie betreffend Verständigungsverfahren geht wiederum hervor, dass die Gehaltskosten nicht nach Deutschland weiterverrechnet wurden. Laut Kopie des beim Finanzamt eingereichten Antrages gemäß § 48 BAO wurde eine Entlastung der Auslandseinkünfte des Bf's in Höhe von 54.608,66…
…Bf. kein Rechtsmittel eingebracht. In der Folge brachte der Bf. einen Antrag auf unilaterale Entlastung gemäß § 48 Abs. 5 BAO und begehrte die Anrechnung der in Slowenien gezahlten Erbschaftsteuer auf die in Österreich zu zahlende Erbschaftsteuer. 2. Beweiswürdigung Die obigen Sachverhaltsfeststellungen sind allesamt aktenkundig. Dagegensprechende…
…Bf. kein Rechtsmittel eingebracht. In der Folge brachte der Bf. einen Antrag auf unilaterale Entlastung gemäß § 48 Abs. 5 BAO und begehrte die Anrechnung der in Slowenien gezahlten Erbschaftsteuer auf die in Österreich zu zahlende Erbschaftsteuer. 2. Beweiswürdigung Die obigen Sachverhaltsfeststellungen sind allesamt aktenkundig. Dagegensprechende…
…Beschwerdefall nicht erforderlich. Bezüglich des ersten Tatbestandes des § 48 Abs. 5 BAO ist festzuhalten, dass die Zulässigkeit einer Entlastungsmaßnahme unter dem Gesichtspunkt des "Erfordernisses der Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" von Lehre und Rechtsprechung nur dann bejaht wird, wenn eine "echte internationale Doppelbesteuerung" vorliegt…
…betreffend Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung gemäß § 48 BAO im Verhältnis zu China zu Recht erkannt: 1.) Der Beschwerde wird Folge gegeben. 2.) Die chinesische Steuer in der Höhe von 56.130,00 Euro für das Veranlagungsjahr 2012 72.717,57 Euro für das Veranlagungsjahr…
…März/18. April 1988, GZ H 1779/1/1-IV/4/88) über Antrag vom BMF gemäß § 48 BAO von dieser Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Diese Befreiung zieht allerdings nach Maßgabe des § 12 Abs. 3 UStG den Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach sich (unechte Befreiung). Mit Schweden…