…die während der Ansässigkeit in der Schweiz entstanden sind, nach den Regelungen des österreichischen nationalen Rechts bei einer späteren Veräußerung der Steuerpflicht in Österreich. Das aus dem Ansatz mit den ursprünglichen Anschaffungskosten entstehende österreichische Besteuerungsrecht wird jedoch durch Art. 13 Abs. 4 zweiter Satz DBA…
…Denn im zweiten Fall könnte eine Steuerfreistellung nur nach den Regeln der DBA-Entlastungsverordung, BGBl. III Nr. 92/2005, herbeigeführt werden. Die Steuerabzugsverpflichtung trifft gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 sämtliche Vergütungen, die an beschränkt steuerpflichtige "Architekten" gezahlt werden. Der Begriff "Architekt" erfasst…
…Grundsatz, dass die inländische Betriebsstätte des Unternehmens auch Betriebsstätten der ausländischen stillen Gesellschafter darstellt, wodurch die Anwendung des Art. 7 offensteht. Liegt hingegen eine Beteiligung als echter stiller Gesellschafter vor, dann knüpft die inländische beschränkte Steuerpflicht nicht an den Bestand einer inländischen Betriebsstätte an, sondern…
…Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Arbeitskräfte bei Bodenbohrungen laufend wechselnd in Deutschland und in Österreich eingesetzt, dann sind gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland jene Bezüge, die auf die in Deutschland - oder im Drittausland - ausgeübten Arbeiten entfallen, in Österreich von der Besteuerung freizustellen…
…nicht gewährt, um dadurch in der Vergangenheit erbrachte Leistungen abzugelten, sondern um eine Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen (EAS 2041 und BFH 24.01.2001, BStBl II 2001, 509 sowie im Ergebnis auch Z 12.13 zweiter Satz des OECD-Kommentars zu Art. 15…
…wird, nimmt einer solchen Veranstaltung ebenso wenig den Charakter einer "Unterhaltungsdarbietung" wie etwa die Darbietung hochwertiger Werke der Tonkunst im Rahmen einer Konzertaufführung (EAS 983). Im zweiten Fall (Nutzungsüberlassung) würden die Entgelte für die Überlassung der Skulpturen nur dann der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen…
…von § 98 Abs. 1 Z 2 erster bzw. zweiter Teilstrich EStG 1988 im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht zu erfassen, wenn die Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Dabei wäre die Steuer aber nicht im Wege der Abzugsteuer zu erheben, weil sich § 99 Abs. 1…
…Universität entsandt wird, so unterliegen die von ihrem österreichischen Arbeitgeber aus inländischen öffentlichen Kassen gezahlten Einkünfte für die in China ausgeübte nichtselbständige Arbeit der beschränkten Steuerpflicht, da sie ihre Einkünfte aus "öffentlichen Kassen" bezieht (§ 98 Abs. 1 Z 4 zweiter Teilstrich EStG 1988); nach Auffassung…
…nach inländischem Recht (Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht) zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führt. Dies zieht gemäß § 31 EStG 1988 hinsichtlich der eingetretenen Wertsteigerung (Wert im Zeitpunkt des Wegzuges 150) die Steuerpflicht des Wertzuwachses (in Höhe von 50) nach sich. Allerdings sieht Art…
…der diese Besteuerung in Österreich gestattet. Zu diesem DBA-rechtlichen Lösungsmechanismus siehe die Ziffern 32.1 ff des OECD-Kommentars zu Art. 23A OECD-MA. Aber auch das DBA-Ö/Deutschland entzieht Österreich keine Besteuerungsrechte an den Veräußerungsgewinnen, da es sich um Gewinne aus der…
…denn dieses würde nach Art. 17 Abs. 2 DBA-Deutschland eine Besteuerung des gesamten nach Deutschland fließenden Entgeltes gestatten), sondern ausschließlich auf innerstaatliches Recht. Es ist wohl richtig, dass die deutsche Künstleragentur in diesem Fall Vergütungen an in Österreich beschränkt steuerpflichtige Künstler auszahlt und daher…
…bloß "beschränkte Steuerpflicht" herabmindern. In einem solchen Fall würde sich daher die Lohnsteuerabzugspflicht auf jene Bezüge beschränken, die auf eine in Österreich verwertete Tätigkeit entfallen. Um festzustellen, ob dieser "Verwertungstatbestand" erfüllt ist, wäre zu klären, ob die österreichische Kapitalgesellschaft ihrer US-Tochtergesellschaft mit der Entsendung…
…herangezogen werden ("beschränkte Steuerpflicht der zweiten Art"). Eine andere Betrachtung wäre nur dann anzustellen, wenn die laufenden Zuwendungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Erträge aus ausländischen Kapitalanlagen wären, die der österreichischen Körperschaft steuerlich zuzurechnen sind. In diesem Fall würde gemäß § 21 Abs. 3 KStG Steuerpflicht eintreten. 15…
…Denn die in § 94 Z.6 EStG vorgesehene KESt-Befreiung gilt nur für beschränkte Steuerpflichtige "der zweiten Art" (sonach nur für inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts und für die inländischen steuerfreien Körperschaften). 22. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…zweiten Fall wäre hingegen keine inländische Abzugspflicht gegeben (denn nur eine physisch in Österreich ausgeübte Beratungstätigkeit löst für gewerbliche Beratungseinkünfte inländische beschränkte Steuerpflicht aus: EAS 727). Infolge der vom OECD-Modell abweichenden Fassung des Artikels 14 DBA-Brasilien wird bei freiberuflichen Beratungseinkünften die inländische Steuerpflicht…
…2 zweiter Satz EStG ausdrücklich nur die unter § 18 Abs. 6 und 7 EStG fallenden Verluste in ihrer Vortragsfähigkeit einschränkt. IFB-Verluste fallen daher nicht unter die genannte Verlustvortragsbeschränkung für beschränkt Steuerpflichtige. 3. Dezember 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…in die beschränkte Steuerpflicht ist noch folgendes anzumerken: es ist zwar so, dass § 26 Abs. 2 zweiter Satz BAO die unbeschränkte Steuerpflicht bei einem Inlandsaufenthalt von mehr als 6 Monaten ohne weiteres eintreten lässt; für den umgekehrten Fall, dass der Auslandsaufenthalt eines Steuerpflichtigen mehr als…
…eine beschränkte Steuerpflicht ausgelöst werden. Inländische Steuerpflicht des ausländischen Unternehmens ist gemäß § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 gegeben, wenn das Homeoffice eine Betriebsstätte iSd § 29 Abs. 1 BAO begründet. Gemäß § 29 Abs. 1 BAO gilt jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der…
…Es ist daher erforderlich, dass zunächst von der französischen Muttergesellschaft entsprechende Körperschaftsteuererklärungen abverlangt werden. Sollte die - in Österreich beschränkt steuerpflichtige - Muttergesellschaft der Auffassung sein, dass keine inländische Vertreterbetriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Frankreich besteht oder dass die vorgenommene Gewinnzurechnung nicht mit Artikel 7…
…c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im Fall eines Antrages auf Veranlagung zu erfolgen hätte". Da beschränkt Steuerpflichtige stets die Möglichkeit einer Antragsveranlagung besitzen (in Bezug auf den KESt-Abzug siehe …