Erwerben inländische Körperschaften von einem argentinischen Financial Trust angebotene Anleihen, dann ist zumindest zweifelhaft, ob die hiefür bezogenen Zinsen auf Grund des DBA-Ö/Argentinien in Österreich Steuerfreiheit genießen. Denn nur aus Argentinien "stammende" Zinsen lösen Steuerfreiheit in Österreich aus. Zinsen stammen gemäß Artikel 11…
…sich in dem etwa 30 km entfernten Buchs befindet, an einen 370 km entfernten Wohnort in Deutschland, so ist ernstlich zweifelhaft, ob angesichts der Beibehaltung des schweizerischen Arbeitsortes eine Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen von Österreich nach Deutschland angenommen werden kann; und zwar selbst dann…
…Burgenland geborene Österreicherin die US-Staatsbürgerschaft erworben und bis 1993 in den USA gelebt und ist sie 7 Monate vor ihrem Tod in einem österreichischen Krankenhaus in das Haus ihrer österreichischen Nichte übersiedelt, dann erscheint angesichts des Umstandes der Beibehaltung ihrer US-Wohnung ernstlich zweifelhaft…
…in der Verordnung genannten 5-Jahresfrist geplant ist und dass in dieser Zeit beispielsweise durch Nutzung der britischen Besteuerung auf Remittance-Basis größere Einkünftezuflüsse unbesteuert bleiben sollen, dann erschiene ernstlich zweifelhaft, ob tatsächlich von einer Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen gesprochen werden kann. Polizeiliche Abmeldung…
…bei Hotelfernsehgeräten, die für ein grenzüberschreitendes Videofilmangebot in den Hotels benötigt werden, bereits als zweifelhaft angesehen (EAS 1339). Einem selbst genutzten Server kommt jedenfalls bereits Betriebstätteneigenschaft zu (EAS 926 und Z 42.1 ff OECD-Kommentar zu Artikel 5 OECD-Musterabkommen). Ist davon auszugehen, dass…
…10a". Diese Beurteilung, wonach Liquidationserlöse nicht der Zuteilungsregel für Dividenden, sondern jener für Veräußerungsgewinne zu unterstellen sind, wird nach dem im Entwurf vorliegenden Einführungsschreiben zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen auch weiterhin gelten. Es erscheint allerdings ernstlich zweifelhaft, dass eine deutsche GmbH, die in ihrem letzten, vor der…
…deren Betriebsgegenstand die gewerbliche Parkraumvermietung ist, dann muß nach inländischem Recht beurteilt werden, in welchem Umfang Vermögen des Österreichers der Betriebstätte der deutschen Personengesellschaft zuzurechnen ist. Nach inländischem Recht ist allerdings ernstlich zweifelhaft, ob die Einkünfte einer ausländischen Personengesellschaft nach § 5 EStG zu ermitteln sind…
…Ö/Deutschland unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freistellen. Wenn in Österreich kein Wohnsitz im Sinn von § 26 Abs. 1 BAO begründet wird, dann erscheint zweifelhaft, dass auf der Grundlage von § 26 Abs. 2 BAO unbeschränkte Steuerpflicht wegen der Begründung des inländischem gewöhnlichem Aufenthaltes eintreten könnte…
…wird, als Betriebstätte der österreichischen Gesellschaft zu werten ist, muss aus österreichischer Sicht als zweifelhaft angesehen werden. Diese Frage wird vor allem dann zu verneinen sein, wenn sowohl die Geräte wie auch die darin abgespielten Filmkassetten lediglich den tschechischen Hotels zur Nutzung überlassen werden, wenn…
…die unselbständig ausgeübte Inlandstätigkeit unterliegen gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Großbritannien der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Tritt bei den Festspielveranstaltungen ein bulgarischer Chor auf, so ist derzeit ernstlich zweifelhaft, ob auf der Grundlage des DBA-Bulgarien Steuerfreiheit in Anspruch genommen werden kann. Dies vor allem deshalb…
…Architekten gegeben (inländische Verwertung von Architektenleistungen), Artikel 14 des DBA-Liechtenstein würde indessen dem liechtensteinischen Architekten ein Anrecht auf vollständige Steuerentlastung vermitteln. In zweifelhaften Fällen (wenn der österreichische Vertragspartner des liechtensteinischen Architekten sich nicht in der Lage sieht, einen einwandfreien Nachweis für die DBA-Entlastungsberechtigung…