…sodann zusätzlich erwirkt werden, dass der Einkünftefluss in die Steueroase auch in Österreich quellensteuerfrei erfolgen kann. Eine berechtigte Inanspruchnahme der Vorteile des österreichisch-niederländischen DBA liegt aber nur dann vor, wenn die Lizenzgebühren nach österreichischem Recht der niederländischen Gesellschaft auch tatsächlich als deren Einkünfte steuerlich…
…erheben, sodass eine Lizenzgebührendurchleitung durch die Niederlande ohne nennenswerte zusätzliche niederländische Steuerbelastung erwirkt werden kann. Bei (berechtigter) Ausnutzung des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens könnte sodann zusätzlich erwirkt werden, dass der Einkünftefluss in die Steueroase auch in Österreich quellensteuerfrei erfolgen kann." Vorsorglich ist aber ergänzend anzumerken, dass…
…entrichtende Gebührenschuld zivilrechtlich auf den Diplomaten überwälzt, liegt dieser Vorgang außerhalb der Einflusssphäre der Finanzverwaltung. Angestellte der Internationalen Organisationen, die nicht im Diplomatenrang stehen, können sich nur auf einen steuerlichen Privilegienrahmen berufen, wie er in Abschnitt 27 lit. d und lit. e des UNIDO-Amtssitzabkommens…
…dass im Allgemeinen ein Handelsbetrieb, der als Wiederverkäufer von Markenprodukten auftritt, nicht neben dem Wareneinkaufspreis noch zusätzliche Zahlungen dafür leisten wird, dass auf der gekauften Handelsware die Markenbezeichnung des Herstellers aufscheint. In gleicher Weise wird daher auch innerhalb eines Konzerns eine inländische Vertriebstochtergesellschaft von Konzernprodukten…
…seine weitere kulturelle Betätigung in Österreich einstellt, wenn als zusätzliche Belastung eine österreichische Abzugssteuer von S 20.000,- (20% gemäß § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG) hinzutritt. Diese österreichische Steuerbelastung kann in derartigen Fällen jedoch dadurch herabgesetzt werden, dass die 1989 in Österreich eingeführte Möglichkeit…
…und löst beschränkte Steuerpflicht aus, da dieses Recht im Sinn von § 98 Z. 6 EStG in einer inländischen Betriebstätte verwendet wird. § 99 EStG Abs. 1 Z. 3 EStG sieht hiefür die Vornahme eines Steuerabzuges vor. Der österreichische Steuerabzug stellt indessen dann keine zusätzliche Belastung für…
…in gewissen Fällen eine Steuerbefreiung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern vor; nämlich dann, wenn sie allein infolge des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes des Bediensteten oder seiner Familienangehörigen in Österreich eintritt. Denn es soll durch die berufsbedingte Wohnsitznahme in Österreich keine zusätzliche Steuerleistung in Österreich anfallen…
…österreichischen Festivalveranstalter die Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG. Die österreichische Steuer hätte allerdings auf Grund der sowohl mit Italien wie auch mit Großbritannien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen bei der offensichtlich in den beiden Staaten erfolgten Besteuerung angerechnet werden müssen. Werden in einem derartigen Fall zusätzliche Verträge mit dem…
…das Abkommen hatte allerdings weder zum Ziel, für die österreichischen Zugrestaurantbetreiber eine zusätzliche Beschwernis durch eine anteilige tschechische Besteuerung herbeizuführen, noch für die in den Gegenzügen tätigen tschechischen Zugrestaurantbetreiber auf der Abkommensebene eine österreichische Steuerberechtigung entstehen zu lassen. Aus dieser Sicht erscheint es daher gerechtfertigt…
…eine Erklärung abzugeben, wonach dieser die in § 3 Abs. 1 DBA-Entlastungsverordnung genannten Substanzkriterien kumulativ erfüllt. Eine zusätzliche Dokumentation könnte außerdem erforderlich sein, wenn sich dies aus der besonderen Rechtslage des Abkommens ergibt (vgl. auch BMF-Erlass vom 10.3.2006, AÖF Nr. 127/2006…
Die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen multinationaler Unternehmen wird gegenwärtig im Rahmen von OECD Arbeiten untersucht. Bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse wird auf österreichischer Seite die bisherige Auffassung weiterhin aufrechterhalten, deren Eckwerte in Folgendem liegen: 1. Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein nicht handelbares…
…zur Steuerentlastung verpflichtende Gegebenheiten vorliegen, müsste von der Steuerverwaltung des Ansässigkeitsstaates des Orchesters bestätigt werden (siehe EAS 2551 betr. ein schweizerisches Orchestergastspiel). Wird dem österreichischen Veranstalter in einem solchen Fall auf dem Vordruck ZS-QU2 die Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Steuerverwaltung sowie die zusätzliche Bestätigung über…
…Filmschauspielern einerseits und dem österreichischen Filmproduktionsunternehmen andererseits zustande, und erfolgt weiters die Mitwirkung an der inländischen Produktion auf freiberuflicher Basis (und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses), dann unterliegen die an die Schauspieler gezahlten Entgelte dem 20%igen Steuerabzug gem. § 99 EStG. Weder das DBA-Ö…
…abgegolten werden. Ob diese zusätzliche Voraussetzung erfüllt ist, kann aber dahingestellt bleiben, weil gleichzeitig auch der Befreiungstatbestand des § 3 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 erfüllt ist. Denn der in Österreich ansässige Steuerpflichtige erhält das Stipendium für eine im Ausland auszuübende Tätigkeit (LStR…
…japanischen Investmentfonds erforderlich. Andererseits wäre zusätzlich eine listenmäßige Erfassung der in den qualifizierten Drittstaaten mit günstigerem Steuersatz ansässigen Anteilsinhaber nötig (unter Anschluss der erwähnten Ansässigkeitsbescheinigungen), wobei in dieser Liste die Differenzsteuerbeträge (also die zusätzlich zur Grundrückerstattung von 5%-Punkten anfallenden Steuerbeträge) zusammenzufassen wären. Die Summe…
…beschränkte Steuerpflicht aus, da dieses Recht im Sinn von § 98 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 in einer inländischen Betriebstätte verwertet wird. § 99 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sieht hierfür die Vornahme eines Steuerabzuges vor. Der österreichische Steuerabzug stellt indessen dann keine zusätzliche Belastung…
…der tschechischen Betriebstätte zurechenbaren Gewinn einer Besteuerung zu unterziehen. Ein Transfer dieser Gewinne nach Österreich oder andere Formen von Gewinnentnahmen dürfen nach dem Abkommen daher keiner zusätzlichen Steuer in Tschechien unterworfen werden. 4. Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…
…Ausgleichungsmaßnahme nach § 48 BAO einer besonderen Prüfung zu unterziehen ist. Unter anderem wird hierbei zu ermitteln sein, welcher zusätzlichen ausländischen Steuerbelastung das österreichische Unternehmen unterworfen ist. Kein Entlastungserfordernis wird vermutlich dann bestehen, wenn die Gesamtsteuerbelastung trotz Verweigerung des Verlustausgleiches im Ausland niedriger ist, als wenn…
…neben der Steuerbefreiung - zusätzlich noch Körperschaftsteuer, die von den Inlandseinkünften erhoben wird, einer Kürzung unterliegt. Dies aber wäre der Fall, wenn die Bruttoerträge aus den Argentinien-Transaktionen von der Körperschaftsteuer befreit werden und darüber hinaus die durch diese Transaktionen verursachten Aufwendungen die verbleibenden steuerpflichtigen Inlandseinkünfte…
…erzielten Einkünfte nach französischem Recht der französischen Besteuerung; diese Einkünfte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Sollte Frankreich tatsächlich neben der Besteuerung der Mieteinkünfte von den nach Österreich transferierten Beträgen zusätzlich eine 25%ige Abzugssteuer erheben, so kann aus dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen für eine…