…dem österreichischen Bauunternehmen zu vertreten sind, weil der Auftraggeber zusätzliche Leistungen in Auftrag gibt und sich zudem weitere Entscheidungen über den Bauablauf noch vorbehält, oder weil zwei Lieferanten mangelhafte Produkte geliefert haben und daher noch zusätzliche Tests beizubringen sind. 25. Februar 2005 Für den Bundesminister…
…um dadurch in der Vergangenheit vor Einräumung des Optionsrechtes erbrachte Leistungen abzugelten, sondern um eine zusätzliche Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen (siehe EAS 2041 und das dort zitierte deutsche BFH-Urteil). Die genannten Einkünfte beziehen sich daher auf die Arbeitsleistungen von Jänner 1997 bis…
…Das Optionsrecht wir regelmäßig nicht gewährt, um dadurch in der Vergangenheit erbrachte Leistungen abzugelten, sondern um eine zusätzliche Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen (siehe vorzititiertes BFH-Urteil). 3. Die Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit werden in Doppelbesteuerungsabkommen auf der Grundlage des Kausalitätsprinzips und…
…einem ausländischen Unternehmen (Produzent) einen Vertrag, in dem sich der ausländische Produzent verpflichtet, von ihm unter Vertrag genommene Künstler zu einem Konzertauftritt nach Österreich zu entsenden und zusätzlich umfangreiche Leistungen zu erbringen (Bereitstellung von Licht, Ton, Technik usw.), dann unterliegen die an ihn für diese…
…in Deutschland ansässiger Bauingenieur (Ziviltechniker) von österreichischen Baufirmen Aufträge mit dem Inhalt, Mehrkostenforderungen und Nachträge aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen festzustellen und zu bewerten sowie Vorschläge für Nachbelastungen bei gestörten Bauabläufen zu erstellen, so liegt hierbei eine Mitwirkung an den Bauausführungen vor. Mit der deutschen…
…Nachträge aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen zu ermitteln und zu bewerten sowie Vorschläge für Nachbelastungen bei gestörten Bauabläufen zu erstellen. Unter EAS 3155 wurden allerdings auch gewisse Grenzen aufgezeichnet, wonach die Mitwirkung zumindest eine Einflussnahme auf die Bauausführung erfordert; der bloße Zusammenhang einer Leistung mit…
…macht, als dem branchenüblichen Berufsbild eines unabhängigen Vertreters entspricht; oder noch anders ausgedrückt : wenn durch eine bloß branchenübliche Abgeltung ihrer Leistungen (ohne zusätzlicher steuerlicher Heranziehung der österreichischen Muttergesellschaft zur deutschen beschränkten Steuerpflicht) der deutsche Besteuerungsanspruch ungebührlich geschmälert würde. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr…
Erhält ein in Österreich ansässiger Profiradrennfahrer, der überwiegend Rennen im Ausland bestreitet, von einem deutschen Team eine feste Jahresvergütung für werbliche Leistungen (Pressekonferenzen, Foto- und Filmtermine unter Abtretung der Persönlichkeitsrechte), dann unterliegen diese Vergütungen grundsätzlich der Besteuerung in Österreich; Deutschland ist gemäß Artikel 17 Abs…
Ist eine britische Gesellschaft auf weltweiter Basis im Auftrag von Schnellrestaurants als deren Einkaufsagentin für Verpackungsmaterialien tätig und erbringt sie zusätzlich Beratungsleistungen im Bereich Qualitätssicherung, Umweltmanagement und Marketing, dann deutet alles daraufhin, dass diese Gesellschaft in Österreich über eine Betriebstätte im Sinn des DBA…
…Kunde allerdings ein Entgelt dafür, dass er über eine Hotline während der Öffnungszeiten des österreichischen Unternehmens zusätzlich beratende Auskunft und Support bekommt, dann stellen sich diese Entgelte als Vergütung für die Erbringung einer technischen Leistung im Sinn des Artikels 12 Abs. 4 DBA-Indien dar…
…der österreichischen Firma arbeiten und hiefür in Österreich einen Wohnungszuschuss und ein Taggeld von S 360,00 ausbezahlt erhalten, und zwar zusätzlich zu den weitergezahlten Bezügen von ihrem chinesischen Arbeitgeber, dann ist Folgendes zu beachten: Besteht zwischen dem österreichischen Unternehmen und den Volontären kein Vertragsverhältnis…
…Ausübung des Berufes eines Betriebsberaters oder Betriebsorganisators abgeleitet werden (VwGH 18.07.1995, 95/14/0026). Zusätzlich muss die Tätigkeit als Unternehmensberater bestimmte Beratungsgebiete umfassen (EStR 2000 Rz 5266 und AÖF Nr. 265/1992). Die Türkei ist allerdings nicht verpflichtet, der österreichischen Rechtslage zu folgen…
…montieren, dann wird ein fremdes Unternehmen für diese Montagetätigkeit einen angemessenen Preis in Rechnung stellen können; es wird aber nicht verlangen können, dass ihm zusätzlich noch eine Abgeltung für tatsächlich nicht erbrachte Leistungen (z.B. für Ankauf und Finanzierung der montierten Bauteile) gewährt wird. Zählt…
…israelischen Software-Unternehmen für die kaufmännische Kundenverwaltung und Kundenabrechnung von einem österreichischen Unternehmen Software für den Einsatz in der eigenen EDV-Anlage erworben, dann stellen die hiefür zu leistenden Vergütungen keine Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD-Musterabkommens dar (Z. 14 zu Art…
…künftig für eine ausländische Konzerngesellschaft tätig werden soll (mit der er allerdings zu diesem Zweck einen gesonderten Dienstvertrag abschließt) und geht die inländische Gesellschaft in ihrem Vertrag neben der Einräumung einer Rückkehroption die Verpflichtung zur Leistung von Differenzzahlungen zu den Bezügen der ausländischen Gesellschaft ein…
…einer nichtselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer einer polnischen Gesellschaft nach und erhält er hierfür zusätzlich zur leistungsunabhängigen Vergütung auch leistungsabhängige Vergütungen aus einem "Phantom Share Agreement", so bestehen grundsätzlich keine Bedenken, neben der leistungsunabhängigen Vergütung auch die leistungsabhängigen Vergütungen aus dem Phantom Share Agreement als "Gehälter…
…Weise beurteilt, dann folgt daraus, dass es sich bei den von der österreichischen Gesellschaft zusätzlich gewährten Vorteilen um ein Entgelt von dritter Seite handelt. In einem solchen Fall wäre bei Anwendung eines auf OECD-Basis geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens nicht nur der vom ausländischen Arbeitgeber unmittelbar, sondern…
…zusätzlicher Kapitalbedarf der österreichischen KG aus Anlass ihres Betriebsausbaues nicht nur durch Eigenkapital, sondern auch durch Fremdkapital gedeckt, das von den beiden deutschen Komplementären und den rund 40 Kommanditisten der deutschen Organträger-KG aufgebracht wird, dann sind die hierfür von der österreichischen KG zu leistenden…
…der Sicht des zwischenstaatlichen Steuerrechts insb. folgende Fragen: allfällige Quellenbesteuerung von an den deutschen Hersteller zu leistenden Zahlungen, allfällige Begründung einer inländischen Betriebsstätte der D-AG. Hinsichtlich der an die D-AG zu entrichtenden Zahlungen ist zunächst zu prüfen, ob diese unter die beschränkte Steuerpflicht…
…seiner österreichischen Konzerngesellschaft eine Assistenzleistung (= aktive Leistung) durch die Entsendung des Dienstnehmers erbringt. In diesem Fall würden jene Räumlichkeiten, die dem deutschen Dienstnehmer in Österreich zur Verfügung gestellt werden, eine inländische Betriebstätte (Lohnsteuerbetriebstätte) begründen, würden Lohnsteuerpflicht (der deutschen entsendenden Gesellschaft) auslösen und zusätzlich bewirken…