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17 Treffer1544 msnur geltende Fassungen
EAS 490Anspruchsberechtigung auf den französischen "Avoir Fiscal"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1035/2/1-IV/4/9412.08.1994

…dass Dividenden, die von einer inländischen GesmbH nach Erwerb der Anteile einer französischen Gesellschaft aus Frankreich bezogen werden; infolge hoher Verlustvorträge zu keiner inländischen Körperschaftsteuerzahlung führen, stellt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen keinen Hinderungsgrund für die Inanspruchnahme des in Artikel 17 Abs. 4 DBA…

EAS 3805jährige Versetzung zu einem niederländischen Konzernunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3427/1/1-IV/4/9402.02.1994

…Höhe der Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung weiter gezahlt, so deutet dies darauf hin, dass das steuerliche Dienstverhältnis zur inländischen Gesellschaft auch während der Konzernversetzung weiterhin aufrecht bleibt. Infolge des Wechsels der Ansässigkeit mit 1. August 1992 steht an diesen Inlandsbezügen das Besteuerungsrecht den Niederlanden zu…

EAS 2256Keine Veranlagungspflicht für echte stille Gesellschafter nach dem DBA-Deutschland 1954
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/0324.03.2003

…darf. Eine Veranlagung des oder der deutschen still Beteiligten zur 34-prozentigen Körperschaftsteuer kann daher nur dann stattfinden, wenn dies zu einer Steuerentlastung führt (zB wegen hoher Refinanzierungsaufwendungen). Denn DBAs können keine über das innerstaatliche Recht hinausgehende Besteuerungsrechte begründen. 24. März 2003 Für den Bundesminister…

EAS 521DBA-widrige Berechnung des Progressionsvorbehaltes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/9411.11.1994

…| -100.000 | 5% | -5.000 | in Staat A zu versteuernde Einkünfte | 400.000 | 36,25% | 145.000 In einem solchen Fall wäre das in Staat A zu besteuernde Einkommen mit einem Steuersatz (36,25%) belastet, der höher ist…

EAS 766Langjährige Entsendung zur US-Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2286/1/1-IV/4/9527.11.1995

…Steuer höher wäre). Die gleiche Rechtslage gilt für Zeiträume ab der Pensionierung des Dienstnehmers. Nicht nur die österreichische Sozialversicherungspension, sondern auch die vom inländischen Arbeitgeber gezahlte Firmenpension unterliegen infolge der Aufrechterhaltung des inländischen Zweitwohnsitzes gemäß Artikel XV DBA-USA der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Sollte es zu…

EAS 813Verrechnungspreis für Roggenpollen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 14/1-IV/4/9622.02.1996

…ansässige Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet, damit ihr diese für die Medikamentenerzeugung benötigte Roggenpollen in gesäubertem und abgepacktem Zustand beschafft, dann sind richtigerweise vor Abschluss der konzerninternen Lieferverträge die Methoden festzulegen und zu dokumentieren, nach denen fremdverhaltenskonforme Lieferpreise angesetzt werden. Es ist weiters richtig…

EAS 1132Anmietung von Schalungsteilen aus der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 89/1-IV/4/9729.09.1997

…gegebenen Zusammenhang eine Rolle spielen; für das Vorliegen eines "Sachinbegriffes" würde es auch sprechen, wenn der Wert der kompletten Schalungsausstattung insgesamt höher einzustufen ist, als die Summe der Werte der Einzelteile. 29. September 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1852Auf deutscher Seite verunglückte Kapitalbeteiligungseinbringung in eine österreichische GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 229/1-IV/4/0118.05.2001

…in der Beteiligung der gemeine Wert nicht über den Anschaffungskosten liegen. Kommt nun die deutsche Betriebsprüfung im Jahr 2001 zu dem Ergebnis, dass - wegen außergewöhnlich hoher GmbH-Gewinne im Jahr 1996 - Ende 1995 doch bereits ein Wertzuwachs in der eingebrachten Beteiligung stattgefunden hat und verweigert…

EAS 3459Anwendung der Anrechnungsmethode bei in Österreich ansässiger Person mit US-Staatsbürgerschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.650.57214.08.2025

…Kraft wäre und die in Österreich und in den USA besteuerten Einkünfte sind nach den Regelungen des Art. 22 Abs. 2 DBA-USA von der Doppelbesteuerung zu entlasten. Art. 22 Abs. 2 DBA-USA enthält eine Sonderregelung für die Vermeidung der Doppelbesteuerung für US-Staatsbürger…

EAS 3344Arbeitnehmerentsendung nach Finnland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0004-VI/8/201410.04.2014

…im Übrigen überspitzt, darin die Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens zu erblicken. Ist die finnische Steuer hingegen höher als die österreichische und beträgt sie für das Jahr X1 25.000 Euro wohingegen die österreichische Einkommensteuerbelastung sich für das Jahr X1 mit 20.000 Euro ergibt, dann ist…

EAS 3319Finnischer Seemann auf norwegischem Seeschiff mit Wohnsitz in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0065-IV/4/201301.02.2013

…norwegischen Reederei gezahlten Lohnbezügen der österreichischen Besteuerung. Die Beurteilung, ob bei einem Arbeitsablauf mit jeweils 5 Wochen Arbeit auf Hoher See und 5 Wochen Heimaturlaub der österreichische Wohnsitz den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet und daher eine österreichische Ansässigkeit iSd DBA-Norwegen begründet, ist eine Sachverhaltsfrage…

EAS 2247KESt auf deutschen Lebensversicherungssummen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 294/1-IV/4/0303.03.2003

…Steuer bei einer in Österreich ansässigen Versicherungsnehmerin, weil der Versicherungsschutz durch eine fremdfinanzierte Einmalprämie erlangt wurde und die Finanzierungskosten höher sind als die Differenz zwischen der Auszahlung der Versicherung und der Einmalprämie (und weil daher keine österreichische Einkommensteuer anfällt, auf die die deutsche KESt angerechnet…

EAS 2842Zur Frage der "Verlustdoppelverwertung" im DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0206-IV/4/200725.04.2007

…eine deutsche Steuerersparnis, die nicht erheblich mehr als 20% der österreichischen Steuerersparnis beträgt, als unwesentlich und nicht verlustvortragshindernd zu werten ist. Ist die deutsche Steuerersparnis deutlich höher, würde sie einer vollständigen Verlustverwertung in Österreich entgegenstehen, könnte dann aber möglicherweise noch eine Ausgleichungsmaßnahme nach § 48 BAO…

EAS 2716Engagementvertrag mit einer deutschen Orchester-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0223-IV/4/200627.04.2006

…restlichen nur 100 Euro erhalten, dann käme die im zitierten Erlass erstmals eingeführte Verpflichtung zur Anwendung, dass für das höher (über dem Grenzwert von 440 Euro) bezahlte Orchestermitglied die steuerliche Erfassung in Österreich sichergestellt werden muss. Es bestehen keine Bedenken, dies in der Form durchzuführen…

EAS 604Mitwirkungspflicht bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/12-IV/4/9527.03.1995

…1985, 85/14/0056, ÖStZB 1986, 160) höher angesetzt als sonst üblich. Die "erhöhte Mitwirkungspflicht" inkludiert eine Beweisbeschaffungspflicht" (zB VwGH 8.4.1970, 1415/68). Diese Beweisbeschaffungspflicht wird durch die Möglichkeit internationaler Amtshilfe nicht außer Wirksamkeit gesetzt (VwGH 30.1.1991, 90/13/0165). Es…

EAS 1523Treuhandveranlagungen in Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1442/2-IV/4/9913.09.1999

…Mio. Bruttozinsenabzüglich vorweg vereinbartem Verlust der Darlehensvaluta in Höhe von S 20 Mio.). Falls keine weiteren Aufwendungen mit dieser Transaktion im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, führt das Brasilien-Geschäft sonach zu einer österreichischen Steuerbelastung von S 340.000,00 (34% von S 1 Mio.). Dieser…

EAS 1667Einbringung einer Ungarn-Beteiligung in die französische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 385/1-IV/4/0029.05.2000

…in den Büchern der französischen Tochtergesellschaft hat sich hiebei allerdings nach französischem Recht zu richten. Sollte auf französischer Seite die eingebrachte Ungarn-Beteiligung mit dem Marktwert, sonach mit einem Wert angesetzt werden, der höher ist als der korrespondierende österreichische Wertansatz (der sich aus der "Buchwertfortführung…