…in Österreich tätig wird, in erster Linie nach österreichischem innerstaatlichen Recht beantwortet werden. Darnach geht bei einem freischaffenden Künstler die Künstlereigenschaft nicht dadurch verloren, dass das von ihm geschaffene Kunstwerk zu gewerblichen Zwecken verwendet wird (Abschn. 77 Abs. 3 ESt-RL 1984). Im Allgemeinen wird…
Schließen sich in Österreich ansässige Theaterschauspieler zu einer Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) zusammen, und führt diese ARGE auch in Deutschland Theatervorstellungen durch, so ist gemäß Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf die Deutschland-Tourneen zurückzuführenden Gewinnanteilen der…
…nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden. Der abkommensrechtliche Progressionsvorbehalt zeitigt indessen keine Wirkung, wenn bereits nach inländischem Recht (§ 37 Abs. 8 Z 2 EStG 1988 idF vor dem BBG 2011) die ausländischen Dividenden weder beim Gesamtbetrag der Einkünfte noch beim Einkommen zu berücksichtigen sind…
…Zuteilungsregeln für gewerbliche Gewinne fallen. Die im ggstl. Fall erbrachten Leistungen der technischen und kaufmännischen Assistenz, der Haftungsübernahme sowie der Hilfestellung zur Bonitätsverbesserung sowie zur Verbesserung der wirtschaftlichen Selbständigkeit sind nicht dazu bestimmt, vom tschechischen oder slowakischen Vertragspartner für eigene Zwecke verwendet (vermarktet) zu werden…
…KG hindurch in den (hier vernachlässigbaren) gewerblichen Bereich der deutschen Betriebe hineinwirken zu lassen und den Einkünfteanteil der deutschen GmbH nach den Regeln der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und damit in einem gesonderten Feststellungsverfahren (VwGH 11.9.1997, 93/15/0127, ÖStZB 1998, 452) zu ermitteln…
…Kommentars zu Artikel 23A des OECD-Musterabkommens). Es ist daher unter diesen Gegebenheiten zutreffend, dass die US-Mieteinkünfte und die Kapitalerträge und Spekulationsgewinne aus dem schweizerischen Wertpapiervermögen der KG der österreichischen Besteuerung zugeführt werden, und dass die Einkünfte aus dem deutschen Immobilienvermögen für Zwecke des…
…stattfindet, kann keine Abzugssteuerpflicht bestehen. Auch aus der Sicht des Kommentars zu Art. 12 OECD-MA, dem das DBA Deutschland folgt, handelt es sich bei Zahlungen für den Erwerb einer Programmkopie für Zwecke der Nutzung auf der eigenen Festplatte des Erwerbers um gewerbliche Einkünfte, die…
…DBA-USA - der reduzierte Quellensteuersatz iHv 5% zu, so kann gemäß § 5 Abs. 1 DBA-Entlastungsverordnung eine Entlastung an der Quelle herbeigeführt werden, wenn den Dokumentationsanforderungen der §§ 2 bis 4 DBA-Entlastungsverordnung entsprochen wird. Für Zwecke der Glaubhaftmachung der Abkommensberechtigung von juristischen Personen hat der…
…12 Abs. 3 DBA-China fällt oder aber eine Dienstleistung darstellt. Zwar wird die Infrastruktur idR als "Ausrüstung" zu qualifizieren sein. Jedoch muss für Zwecke des Art. 12 Abs. 3 DBA-China - wie bereits oben dargelegt - auch eine Verfügungsmacht des Nutzers über einen Server erlangt…
…ist für Zwecke der Abkommensanwendung weit auszulegen; aus Ziffer 68 der OECD-Veröffentlichung "Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen" (Nr. 2 der Reihe "Issues in International Taxation", Paris 1987) ist zu ersehen, dass grundsätzlich alle Auftritte von Personen in der Öffentlichkeit, die zu Unterhaltungszwecken erfolgen…
…nämlich der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs auch hinsichtlich Art. 15 Abs. 3 DBA Deutschland größtmögliche Wirkung zu verschaffen, bezieht sich Art. 15 Abs. 3 DBA Deutschland nur auf die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung iSd Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, nicht hingegen auf konzerninterne Personalüberlassungen, hinsichtlich derer die durch das VwGH-Erkenntnis geschaffene…
…könnten die aus dem spanischen Immobilienbesitz resultierenden Verluste für die österreichischen Anleger nur im Wege des (negativen) Progressionsvorbehaltes steuerliche Wirkungen zeitigen. Da aber auch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes ausländische (positive und negative) Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln sind, bedarf es noch der Überprüfung…
…der für Zwecke der Abkommensanwendung unter den in diesem Erlass näher genannten Voraussetzungen vom ausländischen Beschäftiger als wirtschaftlichen Arbeitgeber ausgeht, ist im Verhältnis zu Deutschland gemäß Abs. 5 dieses Erlasses nur auf Fälle konzerninterner Personalgestellung und nicht auf eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes…
…Firma den Auftrag, sich im norddeutschen Raum an Schiffsbauinnenmontagen dieser Firma zu beteiligen, dann wird in erster Linie vor Ort mit der deutschen Steuerverwaltung zu klären sein, ob man deutscherseits die Einkünfte als gewerblich einstuft und den Bestand einer Betriebstätte in Deutschland als gegeben annimmt…
…einer Vielzahl von Fällen zu unbesteuerten Einkünften hätte führen können", nicht angesprochen. Das genaue Gegenteil ist aber der Fall. Der Verwaltungsgerichtshof stützt seine Auslegung gerade auf diesen Aspekt: Vertritt man - wie die belangte Behörde - den Standpunkt, dass Musiker (hier: Sportler), gewerblich und nicht freiberuflich tätig…
…Recht ist eine Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter an einer nur Vermögensverwaltung betreibenden Kapitalgesellschaft nicht möglich, weil eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit keinen "Betrieb" bildet. Auch im Fall einer GmbH+Still vermag die GmbH den gemeinschaftlich erzielten Einkünften keinen gewerblichen Charakter zu verleihen (ESt-RL 2000…
…Betrieb gewerblicher Art" von Körperschaften öffentlichen Rechts gewertet werden. Zumal - zumindest im österreichisch-deutschen Verhältnis - bisher sogar die Krankenbehandlung in den öffentlich-rechtlichen Spitälern als gewerbliche Betätigung der öffentlichen Hand gewertet wurde. Auch im Verhältnis zu Liechtenstein wurde Einvernehmen erzielt, dass Krankenbeförderungsdienste als Betrieb gewerblicher…
…12 des OECD-Musterabkommens dar (Z 14 zu Art. 12 OECD-MA 1992). Das zwischen Österreich und Rumänien abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen folgt indessen bei der Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffes noch den OECD-Musterabkommen vor 1992, die auch die Überlassung von gewerblichen und kaufmännischen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten…
Mit der bargeldlosen Treibstoffversorgung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs durch ein deutsches Unternehmen hat sich bereits EAS 127 befasst; es wurde darin folgende Auffassung vertreten: Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer…
…abkommensrechtlich steuerfrei zu stellenden Auslandsbetriebstätte die im Inland steuerlich erfassbaren Gewinnteile der inländischen Personengesellschafter unabhängig davon kürzen, ob oder ob nicht von diesen Gesellschaftern eine Tätigkeit in der Auslandsbetriebstätte ausgeübt wird. Die Richtigkeit der vorbeschriebene Sichtweise einer Gleichbehandlung der Auslandsbetriebstätten von freiberuflichen und gewerblichen Personengesellschaften…