…ansässigen Steuerpflichtigen eine in seinem Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer österreichischen GmbH zivilrechtlich auf eine slowakische K.S. übertragen, dann ist vorweg auf der Grundlage von EAS 3010 und EAS 3018 zu beurteilen, ob dieser zivilrechtliche Vermögenstransfer steuerlich korrespondierende Rechtsfolgen in Österreich nach sich zieht. …
…denn dies setzt eine eingehendere Auseinandersetzung mit allen im konkreten Fall maßgebenden Gegebenheiten voraus, wie dies nur im Rahmen eines auf der Grundlage der freien Beweiswürdigung von den Abgabenbehörden zu führenden Ermittlungsverfahrens möglich ist. Dennoch verdient festgehalten zu werden, dass eine Umqualifizierung des vertraglich Vereinbarten…
…das das Flugzeug im internationalen Verkehr betreibt, in Malta befindet. Dies gilt ungeachtet des Umstands, dass der zivilrechtliche Arbeitgeber in Dubai ansässig ist (EAS 2800; EAS 3287; Salzburger Steuerdialog 2010 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht). Folglich nimmt Österreich die Einkünfte im Wege der Befreiungsmethode iSd Art…
…dass die schweizerische Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin der deutschen KG nicht ohne weiteres berechtigt ist, auf der Grundlage von Artikel 10 DBA-Österreich/Schweiz einen Anspruch auf Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer geltend zu machen, da sie 20% des Kapitals der österreichischen GmbH nicht - wie in Artikel…
…Gesellschaft und EAS 637 betr. steuerfreie Bermuda-Gesellschaft). Denn nicht nur die zivilrechtliche, sondern auch die steuerrechtliche Behandlung des ausländischen Rechtssubjektes durch den Ansässigkeitsstaat ist für die inländische Vergleichbarkeitsbewertung bedeutungslos (KStR 2001 Rz 110). Aus dem VwGH-Erkenntnis vom 19.1.2005, 2000/13/0176…
…Geschäftsleitungsverlegung verlagert sich die Ansässigkeit der juristischen Person gemäß Artikel 4 Abs. 3 DBA-Deutschland nach Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn Deutschland auf zivilrechtlicher Grundlage die in sein Land zugezogene Gesellschaft bloß als nichtrechtsfähigen Verein iSd § 1 Abs. 1 Nr. 5 dKStG behandeln sollte…
Soll für Zwecke der Besteuerung auf der Grundlage von § 21 BAO von der zivilrechtlichen Gestaltung geschäftlicher oder beruflicher Beziehungen im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abgewichen werden, so ist stets ein strenger Maßstab anzulegen (VwGH 04.03.1983, 81/17/0102, ÖStZB 1983, 339). Dies gilt…
…ist, wenn nicht auch zivilrechtlich das Arbeitsverhältnis zur inländischen Gesellschaft gelöst und an dessen Stelle ein solches zur britischen Gesellschaft begründet wird. Soll für Zwecke der Besteuerung auf der Grundlage von § 21 BA0 von einer zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abgewichen werden…
…auf der Grundlage von § 21 BAO eine Nichtanerkennung dieser vertraglichen Beziehungen für steuerliche Zwecke nur dann möglich ist, wenn unter Berücksichtigung aller im gegebenen Zusammenhang maßgebenden Umstände die wahre Arbeitgeberfunktion nicht vom Gesteller, sondern vom Gestellungsnehmer wahrgenommen wird. Bei Abweichung von der zivilrechtlichen Gestaltung im…
…Grundlage von Art. 21 des DBA-Deutschland) zur Haftung für den eine Doppelbesteuerung verursachenden Steuerabzug nach § 99 EStG herangezogen würde. In (Grenz)fällen dieser Art wird die Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung von Amts wegen zu suchen sein, da die deutsche Steuerpflichtige - wenn sie zivilrechtlich…
…die Vergütungen das Entgelt für eine unselbständige oder selbständige Arbeit darstellen, ist eine Sachverhaltsfrage, die auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechts zu entscheiden ist (Hinweis auf LStR 2002 Rz 981). Von dieser Entscheidung hängt ab, ob auf der Abkommensebene die Zuteilungsregel des Artikels 15 …
…ist nicht die Diskothek; denn sie schuldet Einkünfte an eine unbeschränkt steuerpflichtige Agentur. Zwar ist auch die österreichische Agentur nicht zivilrechtlicher Schuldner der dem ausländischen Unterhaltungskünstler zufließenden und daher steuerpflichtigen Einkünfte, wenn diese Künstler in der Vertragsverkettung nicht von dieser österreichischen, sondern von einer weiteren…
…Aussicht auf Erfolg, wenn es das rumänische innerstaatliche Recht nicht zulässt, auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zivilrechtlich als Mietverträge abgeschlossene Vereinbarungen für steuerliche Zwecke als Kaufverträge zu werten. Ist der Qualifikationskonflikt sonach wegen Unterschiedlichkeiten im nationalen Recht der beiden DBA-Partnerstaaten unbehebbar, dann liegt…
…ob der Trust eigene Einkünfte erzielt, die auch tatsächlich in seinen Händen der argentinischen Besteuerung unterzogen werden. Weiters ist zu beachten, dass der Ausdruck "Schuldner" im gegebenen Zusammenhang nicht im zivilrechtlichen, sondern im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen ist. Der Trust kann nur dann "Schuldner" in…
…wäre damit auch die Steuerpflicht des Künstlers abgegolten. Durch eine "Steuertragungsklausel" in dem vom österreichischen Konzertveranstalter mit der schweizerischen Gesellschaft abgeschlossenen Konzertproduktionsvertrag kann zwar eine zivilrechtlich wirksame Anspruchsverlagerung nicht aber ein Übergang der im öffentlichen Recht statuierten Steuerabzugspflicht auf die schweizerische Gesellschaft herbeigeführt werden. 14…