…Da die körperschaftsteuerrechtlichen Bestimmungen in Zusammenhang mit Privatstiftungen nur auf zivilrechtlich wirksam zustande gekommene Privatstiftungen bezogen werden können, kann eine zivilrechtlich als nichtig anzusehende (zB nur mündlich errichtete) Privatstiftung nicht die im KStG 1988 vorgesehenen Rechtsfolgen auslösen. 2.3 Ende der persönlichen Steuerpflicht Rz 23…
… Vollzeit | | Prüfung | ECTS | Datum | Beurteilung | BW 1 | Betriebswirtschaftliche Grundlagen 1 Betriebswirtschaftlehre; IL Buchhaltung; IL Zivilrechtliche Grundlagen; IL | 2 2 2 | 16.10.2018 16.10.2018 16.10.2018 16.10.2018 | angerechnet angerechnet…
…der ausschüttungsfähige Gewinn heranzuziehen. Nur im Falle der Beendigung des Fruchtgenussrechtes könne die tatsächliche Ausschüttungspraxis auf Grundlage von § 295a BAO überprüft werden. 3.3 Zivilrechtliche Ausgestaltung des Fruchtgenussrechtes 3.3.1 Zivilrechtliche Grundlagen Auch die Judikatur des RFH und des BFH zeigt, dass nicht unbedingt…
…BBG 2001 dienen sollten, haben umfassende (auch Dienstbarkeiten und damit Fruchtgenussverträge erfassende) Befreiungen enthalten. Nichts deutet darauf hin, dass der Fruchtgenuss dann ausgerechnet hier unberücksichtigt bleiben sollte. d) Zivilrechtliche Grundlagen 1. Nach § 478 ABGB ist die "Fruchtnießung" eine der persönlichen Servituten. Sie ist das Recht…
…ist. Der Text dieser Tz wird oben unter Punkt A/1 vollständig zitiert. 4.2 Zivilrechtliche Grundlagen für die Nutzung des Gebäudes und deren Umsetzung Bezüglich der vertraglichen Gestaltung der Gebäudeüberlassung kann dieser Begründung eine Erweiterung des Wissensstandes des Finanzamts durch die Prüfung II (ABNr…
…Einwände gegen die Sachverhaltsfeststellungen der Referentin zu Punkt 1 des Schreibens vom 3. Dezember 2008 erhoben hat und auch die Ausführungen zu Punkt 2 des Schreibens (zivilrechtliche Grundlagen) als zutreffend erachtet hat, können diese unbedenklich der Berufungsentscheidung zu Grunde gelegt werden und wird auf die…
…Schulmediation -Mediation in der sozialen Arbeit -Trennungs- und Scheidungsmediation -Interkulturelle Mediation *Persönlichkeitstheorien und psychosoziale Interventionsformen *Gestaltung der professionellen Rolle als Mediatorin, Position der/des Mediatorin, Ethik in der Mediation; *Rechtsseminar inkl. Zivilrechtliche Fragen: Grundlagen der Österreichischen Rechtsordnung, Vertragsrecht, Verfahrensrecht, Wirtschaftsrecht, Rechtsfragen im Zusammenhang mit Familienmediation…
…gemeinsam von rund 4.000,00 € pro Monat (zwölf Monate/Jahr) als Basis für eine Darstellung einer Tätigkeitsvergütung von monatlich 2.000,00 € für die Beschwerdeführerin herangezogen, um sowohl eine zivilrechtliche, als auch steuerliche Zurechnung in der bisher langjährig geübten Form wieder herzustellen…
…Gegenstand einer Abtretung iSd § 33 TP 21 GebG können auch zukünftige und ungewisse Rechte sein. Ebenso können auch künftige Forderungen, sofern ihre Grundlagen (Rechtsgrund und Person des Schuldners im Zeitpunkt der Abtretung) vorweg feststehen, Gegenstand einer Zession sein (vgl. VwGH 17.11.1965, 142/64).…
…des Abgabepflichtigen ein Schenkungsangebot eingeräumt. Demnach wäre es dem Abgabepflichtigen jederzeit möglich gewesen, durch Annahme des Schenkungsangebotes auch das zivilrechtliche Eigentum an der Liegenschaft zu erlangen. Die Überlassung von 50 % des Überschusses aus der Veräußerung des Grundstückes KG Ed., EZ 871, Parzelle 2071/2 beruht…
…wenn diese später erst - wie im Zuge einer nachträglichen GPLA - evident werden) auf die übernehmende GmbH über. Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Einbringenden ist somit nicht zulässig. Dieser (zivilrechtliche) Übergang der Verbindlichkeiten ist auch steuerlich zu beachten, und unabhängig von dem uns bekannten Grundsatz zu sehen…
…als Vermieter gegenüber der J_GmbH aufgetreten sei. Das Finanzamt gehe in der Niederschrift über die Nachschau davon aus, dass die Zurechnung der Einkünfte an das zivilrechtliche Eigentum der Liegenschaft geknüpft sei. Dem könne nur dann gefolgt werden, wenn damit gleichzeitig auch eine Verfügung über…
…Y. Z. Austria Nfg GmbH & Co KG nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes und unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Art. II des Umgründungssteuergesetzes auf der Grundlage der Bilanz zum 31. Dezember 1999 und unter Zugrundelegung des Umgründungsplanes vom 16. Juni 2000. Zu diesem Tagesordnungspunkt führte der…
…eine auf § 252 Bundesabgabenordnung (BAO) gestützte, abweisende Berufungsvorentscheidung und führte weiters aus, dass seines Erachtens nach ein Gebäude aus zivilrechtlicher Sicht entweder nur dem Grundeigentümer oder einem anderen Erwerber oder Errichter eines Superädifikates allein, nicht aber zu ideellen Anteilen beiden, zugerechnet werden könne. Überdies würde…
…die Anwendbarkeit von § 14 BAO unmöglich. Die Gesetzesintention des § 14 BAO beruhe ebenfalls wie die zivilrechtlichen Bestimmungen der Erwerberhaftung darauf, dass durch den Übergang des Unternehmens oder eines Betriebes der Haftungsfonds des Fiskus nicht verloren gehe. Entscheidend für die Anwendbarkeit der Haftungsbestimmung des § 14 BAO…
… 14 Abs 1 BAO - ist zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum erforderlich? Die grundlegende Frage liegt zunächst darin, ob unter einer "Übereignung" iSd § 14 Abs 1 BAO der Übergang des zivilrechtlichen oder aber die Verschaffung des wirtschaftlichen Eigentums zu verstehen ist. Die ältere Judikatur des VwGH geht…
…Betrachtungsweise sei festzuhalten, dass das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz nicht an den wirtschaftlichen Eigentumsbegriff des EStG anknüpfe. Die Schenkungssteuer als Verkehrsteuer stelle einzig auf zivilrechtliche Eigentumsübertragungen für erbschafts- und schenkungssteuerliche Tatbestände - einschließlich der Befreiungen - ab. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise diene nicht der Klärung von Rechtsfragen, sie habe…
…September 2008 beim UFS vor, wo zu diesem Zeitpunkt nur der Vorlagebericht und elektronisch abrufbare Informationen greifbar waren. Dabei ersuchte der Referent den Bw um die Einreichung von Ablichtungen der Grundlagenbescheide, d.h. der an die KG zu seinen Handen gerichteten Bescheide betreffend Einkünftefeststellung 2005…
…2017 übergegangen. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Am 1. Februar 2017 übernahm der Beschwerdeführer auf der Grundlage einer mündlichen Vereinbarung von seinem Vater ***AB*** unentgeltlich das nicht protokollierte Einzelunternehmen "***AB***", Tapezierer und Möbelhandel mit dem Standort ***Plz1*** ***Ort1***, ***Straße1***. Konkret übernahm der Beschwerdeführer…
…Zahlung (§ 951 ABGB) keine Zuwendung im Sinne des § 27 Abs. 5 Z 7 EStG 1988 an den Pflichtteilsberechtigten darstellt. Der Rechtsgrund für die Zahlung war ein rein zivilrechtlicher. Der Anspruch der X*** Y*** basierte nicht auf stiftungsrechtlichen Grundlagen, sondern ausschließlich auf § 951 ABGB. Er bestand…