…eine Steuerpflicht für einen vor der Wohnsitznahme gesetzten steuerlichen Tatbestand herbeigeführt werden. Zinsen für den "loan stock" - der vermutlich im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als Kaufpreisforderung aus der seinerzeitigen Beteiligungsveräußerung zu sehen sein wird - unterliegen, soweit sie auf Zeiten nach Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht entfallen…
…Fällen dieser Art kann sich aber die Frage stellen, welche sonstigen Funktionen der Generalunternehmer ausübt und ob seine Zwischenschaltung beachtliche wirtschaftliche Gründe hat. Geht man wegen der Vertragserfüllung durch Subauftragnehmer von der Existenz einer Baubetriebsstätte des IT-Generalunternehmers in Österreich aus, wäre Österreich durch Art…
…das schwedische Unternehmen in die Lage versetzt wird, den Österreich-Markt mit gleicher Intensität wie bei Begründung einer inländischen Niederlassung zu betreuen, ginge hiedurch entweder die Nichtbetriebstätteneigenschaft des Auslieferungslagers verloren oder es müsste dem inländischen verbundenen Unternehmen die Eigenschaft eines ständigen Vertreters zugemessen werden (dann…
…so spricht vieles dafür, dass die Begründung eines solchen Zweitwohnsitzes in Tschechien nicht zu einer Verlagerung des "Mittelpunktes der Lebensinteressen" nach Tschechien führt. Ist die wirtschaftliche Grundlage dieser Gestaltung ein fremdüblich gestalteter Arbeitnehmergestellungsvertrag zwischen der österreichischen Mutter- und der tschechischen Tochtergesellschaft, dann erlangt Tschechien in…
…MA unberührt bleibt (vgl Rz 9 des OECD-MK zu Art. 5 OECD-MA). Dabei müssen aber auch die allgemeinen Voraussetzungen für die Begründung einer Betriebsstätte erfüllt sein, insbesondere das Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit (vgl Rz 6 des OECD-MK zu Art. 5 OECD-MA…
…gewählte Gestaltung in einer Weise betreut werden, wie dies sonst nur bei Begründung einer österreichischen Niederlassung bewerkstelligt werden könnte. Denn gleiche wirtschaftliche Funktionen von Steuerausländern in Österreich sollen ungeachtet der gewählten formalen Darstellungsform gleiche Steuerfolgen nach sich ziehen. 5. Februar 1996 Für den Bundesminister: Dr…
…eine Kaufpreisnachbesserung von über 50.000 Euro zu, dann unterliegt diese nicht der österreichischen Besteuerung. Allerdings muss sichergestellt sein, dass diese Zahlungen auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise noch kausal aus dem Veräußerungsgeschäft herrühren. 23. November 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…in österreichischen festverzinslichen Wertpapierkonten an, dann mag das den Zinsenertrag abwerfende Vermögen wohl (zivilrechtlich) der ausländischen Stiftung gehören, doch werden die wirtschaftlichen Eigentümer dieses Vermögens - und in Fällen dieser Art daher auch des daraus abreifenden Ertrages (BFH 20.1.1999, BStBl II 1999, 514) - die…
Ob eine Film-Koproduktion als Mitunternehmerschaft eingestuft wird, hängt davon ab, ob hierbei in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die typische Erscheinungsform einer Mitunternehmerschaft gewählt wird. Erfolgt die Koproduktion nicht in der Rechtsform einer im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaft (OHG, KG, Erwerbsgesellschaft), sondern in jener einer Gesellschaft nach bürgerlichem…
…das den Zinsenertrag abwerfende Vermögen wohl (zivilrechtlich) der ausländischen Kapitalgesellschaft gehören, doch werden die wirtschaftlichen Eigentümer dieses Vermögens - und in einem solchen Fall auch des daraus abreifenden Ertrages - die inländischen Abgabepflichtigen sein. Denn sie begeben sich in solchen Fällen regelmäßig nicht der Verfügungsmacht weder über…
…der Sicht des zwischenstaatlichen Steuerrechts insb. folgende Fragen: allfällige Quellenbesteuerung von an den deutschen Hersteller zu leistenden Zahlungen, allfällige Begründung einer inländischen Betriebsstätte der D-AG. Hinsichtlich der an die D-AG zu entrichtenden Zahlungen ist zunächst zu prüfen, ob diese unter die beschränkte Steuerpflicht…
…Verständigung vom 7. Juni 1991). Bei einer lediglich sechs Wochen andauernden Tätigkeit im Inland mangelt es somit an der für die Begründung einer Betriebsstätte erforderlichen Dauerhaftigkeit der Einrichtung. Dass ein verbundenes Unternehmen (hier die M-GmbH) bereits eine Betriebsstätte in Österreich unterhält, ist im vorliegenden…
…Musterabkommen, dass diese Bestimmung nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu verstehen ist, sondern dass dem Wortlaut ein wirtschaftlicher Verständnisinhalt zukommt. Denn nach Z 33 (vierter Satz) des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens übt eine Person bereits dann eine Verkaufsvollmacht aus, wenn…
…in Österreich begründen, wenn er die Vollmacht besitzt, im Namen des amerikanischen Unternehmens Verträge abzuschließen. Allerdings ergibt sich aus dem Kommentar der OECD zum Musterabkommen, dass diese Bestimmung nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu verstehen ist, sondern dass dem Wortlaut ein wirtschaftlicher Verständnisinhalt zukommt…
…das gemeinsame Kind ständig in der spanischen Villa aufhalten, spricht für eine starke persönliche Bindung an den spanischen Wohnsitz; doch auch wenn der VwGH die Bedeutung der persönlichen Beziehungen über jene der wirtschaftlichen stellt (VwGH 22.3.1991, 90/13/0073), erscheint im vorliegenden Fall…
…solange nicht in wirtschaftlicher Betrachtung die durch den Generalunternehmer durchgeführten Arbeiten Tätigkeiten des Subunternehmers darstellen. Transportanlagen, wie zB Gleisanlagen oder Rohr- und Leitungssysteme, können eine ortsbezogene Einrichtung darstellen. Für die Begründung einer Betriebsstätte ist dabei die dauerhafte Ausübung der Tätigkeit in oder an dieser Transportanlage…
…der Bauausführung und damit erst nach 12 Monaten als baubetriebstättenbegründend anzusehen sind, können nicht gleichzeitig bereits nach 6 Monaten zur Begründung einer Dienstleistungsbetriebstätte führen (siehe auch EAS 3245 und EAS 3253). Werden von dem tschechischen Unternehmen mehrere Tiefbohrprojekte ausgeführt, dann sind nach Artikel 5 Abs…
…auf VwGH 21.05.1997, 96/14/0084). Das bloße Tätigwerden in den Räumlichkeiten des Vertragspartners genügt für sich genommen selbst dann nicht zur Begründung der erforderlichen Verfügungsmacht, wenn die Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg erbracht wird (BFH 04.06.2008, I R 30/07…
…dass die vertragliche Vereinbarung mit den deutschen Stuntmen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht als Begründung eines Dienstverhältnisses zu werten ist, unterliegen die Vergütungen an die deutschen Stuntmen nicht der beschränkten Steuerpflicht und es besteht folglich auch keine Steuerabzugspflicht für die österreichische Filmproduktionsgesellschaft. Die steuerliche Nichterfassung in…
…dass sämtliche Einzelelemente für sich betrachtet keine Betriebstätte begründen, dann muss damit gerechnet werden, dass sich die Finanzbehörde in ihrer Sachverhaltsbeurteilung nicht von dem bloß äußeren Erscheinungsbild, sondern vom wahren wirtschaftlichen Gehalt der Gesamtgestaltung leiten lassen wird. Folgende Aspekte werden hiebei eine Rolle spielen: der…