…Seite die Zustimmung nur dann zu erteilen ist, wenn das Begehren nach Bilanzänderung wirtschaftlich begründet ist. Da im speziellen Fall bloß steuerliche Überlegungen (Frau Dr. G. E. hat keine weiteren Einkünfte - die Einkommensteuer wäre die "billigere" Steuer) diese Bilanzänderung begründen, ist dieser Antrag abzuweisen. Das…
…der Geldeinlage des Gesellschafters einer GmbH zur Begründung einer stillen Mitunternehmerschaft an dieser als Kapitaleinlage im Sinne des § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 bzw. § 8 Abs. 1 KStG 1988 (siehe Rz 1496), das Fehlen einer wirtschaftlichen Begründung für den Zusammenschluss von nahen Angehörigen…
…zulasten eines Verlustes möglich ist, ist insofern zu folgen als in den von der Bw. zitierten Erkenntnissen eine wirtschaftliche Begründung für eine vom Beteiligungsverhältnis abweichende Gewinnverteilung gegeben war. Im Regelfall liegt in solchen Fällen eine gesondert abzugeltende Leistung eines der Gesellschafter vor. Dies wäre zB…
…die wirtschaftliche Voraussetzung des unwirtschaftlichen Preises als erfüllt anzusehen ist. Im übrigen darf auf die am 16. Jänner 2003 mit der Bf. aufgenommene Niederschrift verwiesen werden. Stellt sich im Zuge einer Überprüfung einer aktiven Veredelung heraus, dass die im Bewilligungsantrag ursprünglich geltend gemachte wirtschaftliche Begründung…
…kann daher mit folgender Begründung nicht erfolgen: Im Falle einer Berücksichtigung derartiger ausländischer steuerlicher "Nicht-Verluste" in Ö würden diese zu endgültig steuerwirksamen Inlandsverlusten werden. Dies widerspricht nicht nur dem Grundsatz der subsidiären Verlustberücksichtigung des § 2 Abs. 8 EStG 1988, sondern führt wirtschaftlich auch dazu…
…könnte bei gegenständlichem Sachverhalt im Fall der Beendigung des Mietverhältnisses der Bw. ohne wirtschaftliche Begründung wesentliche Beträge entziehen. Zusätzlich erscheint die Miete im Hinblick auf eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu niederig. Wie die Bp im Rahmen der Prüfung ausführte wäre bei Anwendung der…
…der Sechsmonatsfrist als neues Fahrzeug geliefert wurde. Eine Verschiebung dieses Lieferdatums ohne tatsächliche wirtschaftliche Begründung nur zur Vermeidung der Erwerbsbesteuerung in Österreich kommt in wirtschaftlicher Betrachtung einer bloßen Verzögerung der innergemeinschaftlichen Warenbewegung gleich und ist ebenso nicht anzuerkennen. Die Erwerbsteuer wurde daher durch das Finanzamt…
…angemessenen Aufschlag zum Ansatz kam, • eine wirtschaftliche Begründung des Darlehens unter Hinweis auf die daraus für die Gesellschaft erzielten Erträge gegeben ist, • aufgrund der Bonität des Darlehensnehmers für ausreichend Sicherheiten vorgesorgt war, • die Darlehensgewährung in guter wirtschaftlicher Situation der Gesellschaft (unter Hinweis auf Eigenkapital der…
…des Restbuchwertes bei einer Veräußerung aufwandswirksam. Bei Rückstellungen handelt es sich um Passivposten für noch ungewisse aber wahrscheinliche Aufwendungen in der Zukunft. Diese Aufwendungen müssen ihre wirtschaftliche Begründung in der Periode der Rückstellungsbegründung haben. Eine Rückstellung stellt eine Vorsorge für künftige sofort abzugsfähige Aufwendungen dar…
…1 Wirtschaftliche Begründung der Holdingfunktion: Im Gefolge der in 2003 erfolgten Einbringung der Beteiligungen an ***NC-GmbH***, ***N.Ib.***, ***N.I.***, ***LP-SA*** (***Land2***) und ***C-SA*** (***Land2***) sei die Bf. rechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin an den Beteiligungen der nicht-*** Tochterunternehmen geworden. Die wirtschaftliche Begründung…
…S. 4 der Berufung entgegengetreten mit dem Ergebnis, dass selbst bei Anstellung betriebswirtschaftlicher Überlegungen die von der Bw vorgenommene Aufteilung der Entgelte auf einer nachvollziehbaren wirtschaftlichen Begründung basiert. Eine "künstliche" Aufspaltung einer Lieferung in eine Liefer- und in eine Aufwandskomponente war nie Gegenstand bzw. Ziel…
…Gestaltung und der tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten sollten aber Überlegungen hinsichtlich BEPS beim Gesamtbild der Verhältnisse nach Meinung der Groß-BP miteinfließen. Im vorliegenden Fall sei der Sachverhalt in Punkt 2.1 der Beschwerde seitens der Bf. richtig dargestellt worden. 3.1 Wirtschaftliche Begründung der Holdingfunktion:…
…1 Z 1 UmgrStG) 4.5.2.1. Nicht äquivalente Beteiligungen Rz 1472: Eine Äquivalenzverletzung (siehe dazu auch KStR 2013 Rz 797) liegt vor, wenn die Beteiligungsverhältnisse abweichend von den Verkehrswerten der sich zusammenschließenden Vermögen ohne wirtschaftliche Begründung festgelegt werden. Die Ausführungen zu § 6 Abs…
…und der tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten sollten aber Überlegungen hinsichtlich BEPS beim Gesamtbild der Verhältnisse nach Meinung der Groß-BP miteinfließen. Im vorliegenden Fall sei der Sachverhalt in Punkt 2.1 der Beschwerde seitens der Bf. richtig dargestellt worden. 1.4.1 Wirtschaftliche Begründung der Holdingfunktion…
…diese eindeutig sind, im Vorhinein getroffen werden, eine entsprechende wirtschaftliche Begründung erfahren und einem Fremdvergleich standhalten. Eine solche Vereinbarung sei trotz des entsprechenden Ergänzungsersuchens vom 3.2.2021 nicht vorgelegt worden. Im dagegen erhobenen Vorlageantrag vom 13.6.2021 wurde darauf hingewiesen, dass die beiden…
…26.11.2010 die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat in Wien zur Entscheidung vor. Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht Ein Ersuchen um Ergänzung des Sachverhalts des Bundesfinanzgerichts vom 23.04.2021 (Darstellung der konkreten Unternehmertätigkeit der Bf, wirtschaftliche Begründung des Bau-Mietobjektes, Darstellung der Chronologie des Projektes…
…Die Fortführung des Betriebs als Einzelunternehmer hätte auch durch einfache Kündigung der Gesellschaft durch S A ohne Ablöse erfolgen können, sodass hierfür keine wirtschaftliche Begründung vorliege. Die Annahme eines Unternehmenswertes bei den vormaligen Gewinnen mit 120.000,00 € spreche nicht für eine Anteilsablöse in…
…sowie jährliche Anlagenverzeichnisse angeschlossen. Nähere Ausführungen wie bspw. eine wirtschaftliche Begründung für die gewählte Gewinnaufteilung wurden weder in diesen Feststellungserklärungen noch in den Beilagen gemacht. Die Veranlagung der Feststellungseinkünfte bezüglich der Jahre 2004 bis 2006 erfolgte erklärungsgemäß. Im Zuge der ho. Außenprüfung, die den Prüfungszeitraum…
…würden. Der Hinweis der Behörde, dass für die jeweiligen Veranlagungsjahre keine näheren Ausführungen, wie bspw. eine wirtschaftliche Begründung zur Gewinnaufteilung, gemacht wurden und aufgrund dieser fehlenden Ausführungen Gründe für eine Wiederaufnahme vorliegen würden, geht unserer Meinung insoweit ins Leere, da ihr eben die Sachlage genau…
…Gewinnvorträge als auch Agio seien lediglich zu Verlustabdeckungen und nicht zu einer Gewinnausschüttung verwendet worden. Dennoch sei es gelungen, die Gesellschaft 2012 mit Gewinn zu verkaufen. Zusammengefasst bestehe die wirtschaftliche Begründung i.w. darin, dass die „Neugesellschafter“ dem Verkauf ansonsten nicht zugestimmt hätten. Weitere Notizen…