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9 Treffer1522 msnur geltende Fassungen
EAS 489Grenzüberschreitender Transfer von Finanzmitteln zwischen verbundenen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/24-IV/4/9408.08.1994

…die österreichische Bank der formell den Kredit aufnehmenden inländischen OHG vorschreibt von dieser an die deutsche GesmbH & Co KG weiterbelastet werden. In diesem Fall hätte der Vorgang in wirtschaftlicher Betrachtungsweise für die österreichische OHG lediglich Durchlaufcharakter und würde weder als Entnahme- noch als Darlehensvergabe anzusehen…

EAS 2875Schweizerische Beteiligungserträge und Kapitalverkehrsfreiheit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0971-IV/4/200704.09.2007

…Schutzwirkung der Niederlassungsfreiheit kommt damit einer (Auslandskapital aufnehmenden) Kapitalgesellschaft ungeachtet des Umstandes zu, ob das Kapital von Groß- oder Kleininvestoren stammt. In der Rechtssache Holböck gelangt der Gerichtshof in Rz 25 zu der Auffassung, dass im Beschwerdefall weder die Niederlassungsfreiheit noch die Kapitalverkehrsfreiheit gegenüber dem…

EAS 2048Wegzugsbesteuerung bei nur vorübergehendem Wegzug nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 780/1-IV/4/0229.04.2002

Besitzt ein Abgabepflichtiger, der anlässlich der Aufnahme einer Beschäftigung bei einem Berliner Arbeitgeber im April 2000 seinen Wohnsitz in Österreich aufgegeben hat, noch 20 Prozent der Anteile an einer österreichischen GmbH, dann verliert Österreich auf Grund des DBA-Deutschland aus Anlass dieser Wohnsitzverlegung das Besteuerungsrecht…

EAS 2788Abstandnahme von der Abzugsbesteuerung bei gewinnlosen Orchestervereinen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0599-IV/4/200620.11.2006

…Abs. 1 Z 3 EStG die gesamte Abzugssteuer wieder rückzuerstatten ist, der Steuerabzug von vornherein unterbleiben. Der Erlass zeigt auf, unter welchen Bedingungen der Veranstalter diese Voraussetzung als gegeben annehmen kann. In EAS 1501 wurde für Gastspiele ausländischer Orchester ein Textvorschlag für eine Erklärung vorgesehen…

EAS 1556Zur Frage der Ausweitung des Anwendungsbereiches des Auslandskünstlererlasses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/39-IV/4/9917.11.1999

… 102 Abs. 1 Z. 3 EStG die gesamte Abzugssteuer wieder rückzuerstatten ist, der Steuerabzug von vornherein unterbleiben. Der Erlaß zeigt auf, unter welchen Bedingungen der Veranstalter diese Voraussetzung als gegeben annehmen kann. Es ist einzuräumen, daß vieles dafür spricht, diesen Vereinfachungsgrundsätzen sinngemäß auch außerhalb von…

EAS 1501Abzugssteuerfreiheit für ausländische Orchester
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 650/1-IV/4/9926.07.1999

…1 Z. 3 EStG die gesamte Abzugssteuer wieder rückzuerstatten ist, der Steuerabzug von vornherein unterbleiben. Der Erlaß zeigt auf, unter welchen Bedingungen der Veranstalter diese Voraussetzung als gegeben annehmen kann. Das Vorliegen der ersten Bedingung (keine Vergütung über S 6.000,- bzw. S 12.000…

EAS 1928Zur Frage der Ausweitung des Anwendungsbereiches des Auslandskünstlererlasses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 148/1-IV/4/0104.09.2001

…1 Z. 3 EStG die gesamte Abzugssteuer wieder rückzuerstatten ist, der Steuerabzug von vornherein unterbleiben. Der Erlass zeigt auf, unter welchen Bedingungen der Veranstalter diese Voraussetzung als gegeben annehmen kann. Unter EAS 1556 ist daher zum Ausdruck gebracht worden, dass kein Einwand dagegen erhoben würde…

EAS 1489Grenzgängereigenschaft bei Hauptwohnsitzverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 133/1-IV/4/9905.07.1999

…arbeitstäglich zwischen dem deutschen Arbeitsplatz und seinem österreichischen Elternhaus die Grenze überschreitet und er sich lediglich aus Anlaß der Aufnahme einer Beziehung zu einer Lebensgefährtin gemeinsam mit ihr in Wien eine kleine Wohnung mietet und wenn in dieser Wiener Wohnung lediglich die Wochenenden verbracht werden…

EAS 671Hotelreinigung durch ein portugiesisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 1299/1/1-IV/4/9520.07.1995

…wäre; binnen 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit müssten sich hiezu die betroffenen Mitglieder des Personals beim zuständigen österreichischen Finanzamt melden (§§ 120 und 121 BAO). Die Umsätze des portugiesischen Unternehmens würden wieder - da sie mit inländischen Grundstücken im Zusammenhang stehen - der inländischen Umsatzbesteuerung unterliegen, für…