…Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall einer späteren Veräußerung der Kapitalanteile an der neugegründeten GesmbH wird das Besteuerungsrecht der Republik Österreich durch das DBA-Deutschland für alle Gesellschafter gleichermaßen ausgeschlossen: für wesentlich Beteiligte durch die hiefür eigens…
…die als Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig sind; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, daß es sich hiebei nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelt. Sobald das paraphierte neue DBA-Deutschland in Wirksamkeit tritt, wird allerdings eine Rechtsänderung eintreten und das Besteuerungsrecht Deutschland zufallen…
…dem Zuwendungsempfänger in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die gleiche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zu wie einem wesentlich Beteiligten im Fall seiner Kapitalgesellschaft, dann würde dies im Sinn von Artikel 10 Abs. 3 der DBA als Beteiligung an der Stiftung (= abkommensrechtlich : Gesellschaft) zu werten sein…
…nicht dazu. Ist eine in Österreich ansässige natürliche Person zu 5% an einer französischen Kapitalgesellschaft beteiligt und werden weitere 20% an der französischen Kapitalgesellschaft von einer österreichischen Kapitalgesellschaft gehalten, die zu 100% dieser natürlichen Person gehört, dann liegt eine wesentliche Beteiligung dieser natürlichen Person im…
…ein deutscher Staatsbürger, der wesentlich an einer deutschen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, am 1. Jänner 2009 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und soll die Gesellschaftsbeteiligung in der Folge an eine gemeinsam mit den in Deutschland verbliebenen Familienmitgliedern gegründete deutsche Privatstiftung übertragen werden, so wird…
…Einkünfte von der Besteuerung freistellen muss und dass andererseits korrespondierend dazu für Österreich insoweit die Verpflichtung zur Steuerfreistellung entfällt. Unter solchen Gegebenheiten würde daher eine wesentliche Beteiligung des Dienstnehmers kein anderes Ergebnis zeitigen als sich bei nicht wesentlich beteiligten Dienstnehmern ergibt. Bundesministerium für Finanzen, 26…
…Die Einordnung als notwendiges Betriebsvermögen führt ebenso wenig zu einer zwingenden Zurechnung, da es auch hier an einem funktionalen Zusammenhang fehlen kann (VwGH 18.10.2017, Ro 2016/13/0014). Vielmehr müssten von Unternehmensmitarbeitern der Betriebsstätte wesentliche Funktionen ("significant people functions") in Bezug auf die…
…eine Verminderung österreichischer Steuern bewirkt, erscheint die gewählte Gestaltung aus österreichischer Sicht jedenfalls unbedenklich. Der Umstand, daß durch die Bündelung der Anteile an dem deutschen Familienunternehmen in der österreichischen Holding-GmbH die Vorteile der Endbesteuerung genauso wirksam werden wie im Fall von Gewinnausschüttungen österreichischer Kapitalgesellschaften…
…die als Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig waren (wenn es sich nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelte) (EAS 1553). Mit dem Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Deutschland im Jahr 2003 ist allerdings eine Rechtsänderung eingetreten und es wurde das Besteuerungsrecht an Geschäftsführerbezügen Deutschland zugeteilt…
…als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit zu qualifizieren. In einem mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahren war Einigung erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens (Zuteilungsregel…
…deutschen Kapitalgesellschaften beschäftigte Geschäftsführer in Österreich steuerpflichtig, vorausgesetzt, dass die Arbeit tatsächlich im deutschen Grenzgebiet ausgeübt worden ist und dass sie an der Kapitalgesellschaft nicht wesentlich beteiligt waren. Im Geltungsbereich des ab 1. Jänner 2003 anzuwendenden Abkommens vom 24. August 2000 ist aber insoweit eine…
…10.1959 unterliegen Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine französische Kapitalgesellschaft gezahlt werden, dann einem mit 10% begrenzten österreichischen Steuerabzug, wenn die die Lizenzgebühren empfangende französische Gesellschaft "zu mehr als 50 vom Hundert am Kapital der auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist". Da das als…
…Der Umstand, dass die Gewinnausschüttung der österreichischen Tochter-GmbH (an ihre österreichische Mutter-KG) im Wesentlichen aus Gewinnausschüttungen einer ungarischen Kapitalgesellschaft stammt und diese ungarischen Gewinnausschüttungen kraft internationaler Schachtelbefreiung in Österreich steuerfrei bezogen werden, ist für die Inanspruchnahme der Beteiligungsertragsbefreiung nicht schädlich. Desgleichen ist unerheblich…
…Umstandes, dass nach dem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden. Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 75% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig", dann…
…österreichischen Kapitalgesellschaften an belgische Gesellschaften fließende Lizenzgebühren einer 10%igen Quellenbesteuerung in Österreich, wenn die belgische Gesellschaft "zu mehr als 50 von Hundert am Kapital der auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist". Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen ist diese Voraussetzung nicht nur im Fall einer unmittelbaren…
…dieser Art ist eine Unternehmenscharakterisierung unerlässlich, in der zu klären ist, welches der beteiligten Unternehmen nur Routinefunktionen ausübt und welches Unternehmen das wesentliche Unternehmerrisiko (Entrepreneurfunktion) trägt. Routinefunktionen sind Funktionen, bei denen nur in geringem Umfang Wirtschaftsgüter eingesetzt werden und die nur zu einer geringen Risikotragung…
…Räumlichkeiten einer deutschen KG, in denen eine bloß vermögensverwaltende Aktivität vorgenommen wird, nicht als deutsche Betriebstätte des österreichischen Gesellschafters gewertet werden. Denn in beiden Szenarien (Gewerblichkeit kraft Rechtsform bei Kapitalgesellschaften einerseits und Gewerblichkeit kraft Einheitsbetrachtung bei Personengesellschaften andererseits) fehlt es an dem wesentlichen Merkmal einer…
Beteiligt sich eine österreichische Kapitalgesellschaft zu 50% an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft, deren Aufgabe im Halten von Auslandsbeteiligungen sowie in Aktivitäten wie Bau und Errichtung von Kraftwerksanlagen, Grundstücksdevelopment für Industrie-, Gewerbe- und Wohnzwecke, Konsulententätigkeit in Finanzierungsfragen, treuhändige Abwicklung von Durchfuhrgeschäften, besteht, wobei sich diese Aktivitäten primär…
…Ist an der SNC im Wesentlichen nur eine niederländische Kapitalgesellschaft beteiligt, dann kommt nicht das österreichisch-französische Doppelbesteuerungsabkommen, sondern jenes das zwischen Österreich und den Niederlanden besteht, zur Anwendung. Dieses teilt - zum Unterschied vom DBA mit Frankreich - das Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn in Artikel 14…
…deutscher Konzern an einer österreichischen KG beteiligt, die 1988 bis 1994 Verluste erlitten, seit 1995 aber Gewinne in größerem Ausmaß zu erwarten hat, dann ist dieser Fall noch nach der bis Mitte 1996 weiterhin anzuwendenden geltenden Regelung zu beurteilen. Hat daher die deutsche Kapitalgesellschaft in…