Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler, KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG 1988): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital…
…Auslandsbetriebstätten erzielten Gewinne stets eine Steuerbefreiung zuerkannt. Anders als bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens musste diese Steuerbefreiung aber an die Bedingung geknüpft werden, dass die Betriebstättengewinne im Ausland tatsächlich zu einer vergleichbaren Besteuerung herangezogen werden. Denn die gesetzliche Ermächtigung des § 48 BAO gestattet eine Steuerbefreiung nur…
Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung…
Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung…
Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital…
…gemäß § 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 295/2004 einer "vergleichbaren" Körperschaftsteuer unterliegt. Nimmt die genannte britische Tochtergesellschaft am britischen "Group Relief-System" teil, bei dem eine Saldierung ihres positiven Einkommens mit den Verlusten anderer britischer Konzerngesellschaften ermöglicht wird, dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass…
…werden und wird in weiterer Folge von der verbleibenden Körperschaftsteuer 2/3 an die österreichische Muttergesellschaft refundiert, sodass im Ergebnis eine Steuerleistung von 4,17% in Malta verbleibt, dann ist keine Vergleichbarkeit der maltesischen Besteuerung im Sinn von § 3 Z 3 der VO BGBl. Nr…
…ankommt, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Ist eine ausländische Gesellschaft hinsichtlich ihres Aufbaues und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbar, dann ist sie nach diesen Grundsätzen in Österreich als Personengesellschaft zu behandeln (zB EAS 303, EAS…
…ankommt, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen läßt. Ist eine ausländische Gesellschaft hinsichtlich ihres Aufbaues und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbar, dann ist sie nach diesen Grundsätzen in Österreich als Personengesellschaft zu behandeln (zB EAS 303, EAS…
…Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Auf der Grundlage dieser Betrachtungsweise verliert daher eine amerikanische Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, diese Eigenschaft nicht dadurch, dass sie nach amerikanischem Steuerrecht für die Behandlung als "S…
…entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Eine Beteiligung an einer ungarischen KG, die einer österreichischen KG vergleichbar ist und die ausschließlich über Betriebstätten in Ungarn verfügt, hat demnach zur Folge, dass Gewinnanteile aus einer solchen Beteiligung aus…
…Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Auf der Grundlage dieser Betrachtungsweise verliert daher eine amerikanische Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, diese Eigenschaft nicht dadurch, dass sie nach amerikanischem Steuerrecht für die Behandlung als "S…
…Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Auf der Grundlage dieser Betrachtungsweise verliert daher eine amerikanische Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, diese Eigenschaft nicht dadurch, dass sie nach amerikanischem Steuerrecht für die Behandlung als "S…
…Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Auf der Grundlage dieser Betrachtungsweise verliert daher eine amerikanische Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, diese Eigenschaft nicht dadurch, dass sie nach amerikanischem Steuerrecht für die Behandlung als "S…
Die Frage, ob eine amerikanische Limited Liability Company (LLC) einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, kann derzeit im EAS-Verfahren nicht mit genereller Wirkung beantwortet werden. Grundsätzlich wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27…
…in Österreich eine Holdinggesellschaft, deren Aufgabe darin besteht, einen 25%igen Anteil an einer ostafrikanischen Fabrik zu halten, die in der Rechtsform einer Société à Responsabilité Limitée, sonach in einer der österreichischen GmbH vergleichbaren Rechtsform, betrieben wird, dann sind keine Gründe erkennbar, für Gewinnausschüttungen die…
Ausländische Gesellschaften werden in Österreich als Personengesellschaften behandelt, wenn sie in ihrem Aufbau und in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung eine weitgehende Übereinstimmung mit einer österreichischen Personengesellschaft aufweisen (EAS 303, EAS 493, EAS 1151, EAS 1198). Der bloße Umstand, dass die Einkünfte einer in der Schweiz eingetragenen…
…der Betriebstättengewinnbesteuerung im Quellenstaat Bedeutung zu, nicht hingegen für österreichische Besteuerungszwecke. Unterliegen die in Rede stehenden Gewinnanteile im Quellenstaat nachweislich einer der österreichischen Steuer vom Einkommen vergleichbaren Besteuerung und wird die dadurch drohende Doppelbesteuerung nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen vermieden, so könnte seitens des BMfF der…
In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des BFH 17.7.1968, BStBl II 1968, 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer…
Die Frage, ob eine amerikanische Limited Liability Company (LLC) einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, kann im EAS-Verfahren nicht mit genereller Wirkung beantwortet werden. Grundsätzlich wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27, 73…