Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1263
Schweizerische Kommanditgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftB 291/1-IV/4/98vom 25.05.1998
Wortlaut laut Findok
Ausländische Gesellschaften werden
in Österreich als Personengesellschaften behandelt, wenn sie in ihrem
Aufbau und in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung eine weitgehende
Übereinstimmung mit einer österreichischen Personengesellschaft
aufweisen (EAS 303, EAS 493, EAS 1151, EAS 1198). Der bloße Umstand,
dass die Einkünfte einer in der Schweiz eingetragenen Kommanditgesellschaft
von der schweizerischen lokalen Steuerbehörde durch einen einzigen,
lediglich an die Kommanditgesellschaft ergehenden Steuerbescheid der Besteuerung
unterzogen werden, vermag nicht zu bewirken, dass ein Gewinntransfer von der
schweizerischen Gesellschaft an den österreichischen Kommanditisten auf der
Grundlage von Artikel 10 DBA-Schweiz der österreichischen Besteuerung
unterliegt. Vielmehr müssen die den schweizerischen Betriebstätten der
Kommanditgesellschaft zuzurechnenden Gewinnanteile des österreichischen
Kommanditisten gemäß Artikel 7 DBA-Schweiz in Österreich von der
Besteuerung freigestellt werden.
25. Mai
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 7 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 291/1-IV/4/98
- Stammnummer
- 29942
- Gültig
- 25.05.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF