…erfolgt grundsätzlich mit dem ermäßigten Steuersatz des § 67 Abs. 8 lit. b EStG (Hälfte des Steuersatzes, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Bezugs auf die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungszeitraum ergibt). Soweit die Pensionsabfindung bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfällt (ursächlicher Zusammenhang zur Auflösung…
…Deutschland-2000 in Deutschland der Besteuerung unterworfen und wird hierbei auch der aus dem österreichischen Fremdwährungskonto abreifende Zinsenertrag in die deutsche Besteuerungsgrundlage einbezogen, dann kann der deutschen Steuerverwaltung hierbei nicht entgegengetreten werden, wenn der Zinsenertrag "in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens…
…der in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, nicht unter Artikel 10 bzw. 11 des Abkommens, sondern wird noch von Artikel 6 erfasst. Insoweit sind daher auch Kapitalerträge, die in dem im Verständigungsprotokoll geforderten engen Zusammenhang mit den deutschen Immobilienerträgen stehen…
…Der Begriff der "Aufenthaltskosten" wird als Summe aller Aufwendungen anzusehen sein, die im Zusammenhang mit der Auftrittsveranstaltung anfallen, die sonach in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Zustandekommen der Gastspielveranstaltung und dem damit verbundenen Choraufenthalt in Österreich stehen. Da bei abkommensrechtlich ausreichender öffentlicher Finanzierung nicht nur…
In Konsultationsgesprächen mit Deutschland ist am 1. Juni 1994 folgende übereinstimmende Verwaltungspraxis festgestellt worden: "Es besteht Einvernehmen, dass Zinsenertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung…
…Liquiditätsgewinne nach Artikel 6 der Besteuerung in Österreich unterliegen, soweit sie in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens stehen. Liegt ein Fall eines deutschen Immobilien-Investmentfonds vor, dann erübrigt es sich somit, auf die übrigen Fragen (ob der deutsche GmbH-Anleger in…
…Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt nicht unter Art. 11 (Verständigung vom 1. Juni 1994)". (Gleichlautend mit EAS 2083). Die Frage der erbschaftsteuerlichen Behandlung…
…dort folgende Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt nicht unter Art. 11 (Verständigung vom 1.6.94…
…auf die Erfassung der Wertpapier- und Liquiditätsgewinne nicht verzichtet werden, weil dies nur zulässig wäre, wenn Artikel 6 des DBA zur Anwendung kommt, was aber - wie ausgeführt - nicht der Fall ist. Denn nur dann wäre Kapitalertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des…
…Reisekosten, Zuführungen zur Pensions- und Abfertigungsrückstellung u.ä.) im Verrechnungspreisweg insoweit der deutschen Konzerngesellschaft weiterbelastet wird, als er mit der für sie erbrachten Arbeitsleistung in ursächlichem Zusammenhang steht. Sollten allerdings die auf die Geschäftsführertätigkeit in Deutschland entfallenden Bezugsteile in Deutschland der Lohnsteuer unterzogen werden, so…
…Denn mit Deutschland ist in Konsultationen vom 1. Juni 1994 Einigung erzielt worden, dass Zinsertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit Einkünften aus unbeweglichem Vermögen steht, unter die Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen zu subsumieren ist. Diese auf der Abkommensebene geltende Beurteilung hat allerdings keine Rückwirkungen…