…lit. b EStG (Hälfte des Steuersatzes, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Bezugs auf die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungszeitraum ergibt). Soweit die Pensionsabfindung bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfällt (ursächlicher Zusammenhang zur Auflösung des Dienstverhältnisses), kommt vorrangig die Begünstigung des § 67 Abs. 6…
…folgende übereinstimmende Verwaltungspraxis festgestellt worden: "Es besteht Einvernehmen, dass Zinsenertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung unterliegt. Dies entspricht der im Verständigungsfall "XXXX" getroffenen Lösung…
…Zinsenertrag in die deutsche Besteuerungsgrundlage einbezogen, dann kann der deutschen Steuerverwaltung hierbei nicht entgegengetreten werden, wenn der Zinsenertrag "in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht" (Z 7 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 1. Juni 1994). Dies wäre zB gegeben…
…neuen Abkommen wird an dieser Regelung festgehalten. Es findet sich dort folgende Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt nicht…
…Abkommen wird an dieser Regelung festgehalten. Es findet sich dort folgende Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt…
…1994 Einigung erzielt worden, dass Zinsertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit Einkünften aus unbeweglichem Vermögen steht, unter die Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen zu subsumieren ist. Diese auf der Abkommensebene geltende Beurteilung hat allerdings keine Rückwirkungen auf die Anwendung des inländischen Rechtes; es kann hiedurch…
…ausgeführt - nicht der Fall ist. Denn nur dann wäre Kapitalertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht im Ansässigkeitsstaat von der Besteuerung freizustellen (Z 7 des Ergebnisprotokolls über österr.-deutsche Verständigungsgespräche vom 1.6.1994). Rz 26. Jänner 2004: Für…
…1. Juni 1994 (Z 7 des Ergebnisprotokolls) auch die Liquiditätsgewinne nach Artikel 6 der Besteuerung in Österreich unterliegen, soweit sie in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens stehen. Liegt ein Fall eines deutschen Immobilien-Investmentfonds vor, dann erübrigt es sich somit, auf…
…der "Aufenthaltskosten" wird als Summe aller Aufwendungen anzusehen sein, die im Zusammenhang mit der Auftrittsveranstaltung anfallen, die sonach in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Zustandekommen der Gastspielveranstaltung und dem damit verbundenen Choraufenthalt in Österreich stehen. Da bei abkommensrechtlich ausreichender öffentlicher Finanzierung nicht nur Abs. 2…
…und Abfertigungsrückstellung u.ä.) im Verrechnungspreisweg insoweit der deutschen Konzerngesellschaft weiterbelastet wird, als er mit der für sie erbrachten Arbeitsleistung in ursächlichem Zusammenhang steht. Sollten allerdings die auf die Geschäftsführertätigkeit in Deutschland entfallenden Bezugsteile in Deutschland der Lohnsteuer unterzogen werden, so deutet dies darauf hin…
…der in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, nicht unter Artikel 10 bzw. 11 des Abkommens, sondern wird noch von Artikel 6 erfasst. Insoweit sind daher auch Kapitalerträge, die in dem im Verständigungsprotokoll geforderten engen Zusammenhang mit den deutschen Immobilienerträgen stehen…