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11 Treffer1445 msnur geltende Fassungen
EAS 918Geschäftsführerentsendung zur österreichischen Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/8-IV/4/9602.08.1996

…SWI 1995, Nr. 9, Seite 335, dargestellt. In beiden Fällen wäre es aber unrichtig, die Besteuerung des Geschäftsführers in Österreich bloß auf den Sachbezug der Zurverfügungstellung einer österreichischen Wohnung zu beschränken. Ebenfalls in beiden Fällen müssen Einkünfte, die unmittelbar von der österreichischen Schwestergesellschaft dem Geschäftsführer…

EAS 2425Steuerliche Behandlung der Betriebsausgaben eines in Österreich und Deutschland tätigen Künstlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 670/1-IV/4/0413.02.2004

…| Betriebseinnahmen Österreich | 500.000 | | Betriebsausgaben Österreich | - 200.000 | | steuerpflichtige Einkünfte | 300.000 | KZ 320   Nachstehende Vorgangsweise ist unrichtig, selbst wenn diese in Absprache mit dem Finanzamt und mit Billigung der Betriebsprüfung erfolgt sein sollte : &nbsp…

EAS 1442Österreicher als Dienstnehmer einer schweizerischen Firma mit Dauereinsatz in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 448/1-IV/4/9921.04.1999

…Die gegenteilige Auskunft auf schweizerischer Seite, wonach grundsätzliche Steuerpflicht in der Schweiz bestünde, verstößt gegen Artikel 15 des genannten Abkommens und ist daher unrichtig. Ein Besteuerungsanspruch der Schweiz bestünde nur in dem Ausmaß, als auf schweizerischem Staatsgebiet berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden; dies könnte bei den…

EAS 2003Wohnsitzverlegung nach Mexiko durch den Geschäftsführer einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 409/1-IV/4/0201.03.2002

…sondern auch mit einer hier verwerteten Arbeit verknüpft, besteht hinsichtlich der gesamten Geschäftsführerbezüge inländische beschränkte Steuerpflicht. Es wäre daher unrichtig, nur jene Bezugsteile der inländischen Besteuerung zu unterwerfen, die auf die rund 3 Monate dauernde Inlandstätigkeit des Geschäftsführers entfallen. 01. März 2002 Für den Bundesminister…

EAS 2008Inländische Dienstnehmer der inländischen Niederlassung eines britischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 704/1-IV/4/0203.04.2002

…und nicht - bei Annahme von 220 Arbeitstagen pro Jahr - mit 80/220) berechnet, so wird dem unter den gegebenen Umständen von österreichischer Seite Nichts entgegen zu halten sein. Unrichtig ist aber die Schlussfolgerung, dass in Österreich nur der verbleibende Teil des Jahresgehaltes der Besteuerung unterliegt…

EAS 534Frage des Geschäftsleitungsortes bei inländischen Seminar-GMBHs ohne durchgehendem Bürobetrieb
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2261/1/1-IV/4/9405.12.1994

…wenn feststeht, dass die deutsche Steuerverwaltung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgeht: denn wenn die österreichische GesmbH tatsächlich über einen Raum mit der üblichen Büroausstattung verfügt und sich darin auch ein Archiv für die Geschäftsunterlagen befindet, wenn weiters in diesem Büro vom deutschen Prokuristen in gewissen…

EAS 2523Zeitverschobene Anrechnung der italienischen Steuer bei Zahlung einer housing allowance an Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0273-IV/4/200430.11.2004

…italienische Besteuerungsniveau im ggstl. Fall nicht das österreichische, dann müsste bei dieser Sichtweise das durch die (unrichtige) Gesamtanrechnung der italienischen Steuer im Jahr 2002 entstandene Problem der Überschreitung des Anrechnungshöchstbetrages beseitigt sein. Einer Entlastungsmaßnahme nach 48 BAO bedarf es daher nicht. 30. November 2004 Für…

EAS 1149Österreicher mit ungarischem Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 274/1-IV/4/9709.10.1997

…ungarischen Arbeitgeber in Ungarn beantragten Arbeitserlaubnis der Gesamtbezug der ungarischen Besteuerung unterliegt, durch die DBA-Rechtslage nicht gedeckt. Sollte diese unrichtige Ansicht - was nicht angenommen wird - auch von der ungarischen Steuerverwaltung vertreten werden, dann würde sich empfehlen unverzüglich beim Bundesministerium für Finanzen in Wien die…

EAS 828Besteuerung ausländischer Orchester
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/1-IV/4/9605.03.1996

…Steuerfreiheit zuerkennen würde. Die bereits einleitend dargestellten Rechtsunsicherheiten werden zudem durch Z 11 des OECD-Kommentars zu Art. 17 intensiviert, weil dort die - aus österreichischer Sicht unrichtige - Ansicht vertreten wird, dass die an das Orchester gezahlten Vergütungen auch bei Fehlen einer dem Art. 17 Abs…

EAS 884Gastspiel eines israelischen Theaters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/3-IV/4/9823.05.1996

…genannten Rechtsunsicherheiten werden zudem durch Z. 11 des OECD-Kommentars zu Art. 17 intensiviert, weil dort die - aus österreichischer Sicht unrichtige - Ansicht vertreten wird, dass die an ein Orchester gezahlten Vergütungen auch bei Fehlen einer dem Art. 17 Abs. 2 OECD-MA nachgebildeten Bestimmung einer…

EAS 2497Vom BFH verursachter österreichisch-deutscher Qualifikationskonflikt bei Sportlern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 259/1-IV/4/0419.07.2004

…bei der Staatsvertragsauslegung zu berücksichtigen. Der Gerichtshof hat sich im Übrigen zwar mit dem erwähnten österreichischen Verwaltungsgerichtshoferkenntnis auseinandergesetzt, hierbei aber zu der Auslegung des österreichischen Gerichtes eine ho. Erachtens unrichtige Feststellung getroffen. Der deutsche Gerichtshof ist der Auffassung, der österreichische Gerichtshof habe den "entscheidenden Gesichtspunkt…