Artikel 5 Abs. 5 des DBA-Großbritannien stellt klar, dass ein britisches Unternehmen nicht schon deshalb in Österreich eine "Vertreterbetriebstätte" besitzt, weil es hier seine Tätigkeit durch einen Makler oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, vorausgesetzt, dass dieser Vertreter im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit handelt…
…im Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 3 OECD-MA eine 12-Monats-Frist maßgeblich. Werden von einem Subunternehmer mehrere, voneinander unabhängige Aufträge ausgeführt und liegt keine künstliche Aufspaltung der Verträge vor (OECD-MK Art. 5 Z 52), dann sind nach Art. 5 OECD-MA die…
…Fahrzeugs noch nicht funktionstauglichen Hard- und Softwarekomponenten (zB im Bereich Navigation, Klima, Power-Upgrade des Motors) gegen Entgelt auf Grund von Verträgen an, die zwischen dem Kunden und der D-AG abzuschließen sind, so stellen sich im Bereich des Ertragssteuerrechts aus der Sicht des zwischenstaatlichen…
…von Verträgen mit den künftigen Anlegern soweit ausverhandelt wird, dass die schließliche Unterschriftsleistung nur mehr eine Formsache ist; Kontaktaufbau und Kontaktpflege zu Banken und Versicherungen, unabhängigen Vermittlern mit dem Zweck diese über die Produkte der englischen Investmentgesellschaft zu informieren; Informationsstelle für Banken, Versicherungen und unabhängige…
…in Deutschland gewertet werden. Die durch die Vermietungstätigkeit erzielten Gewinne unterliegen daher der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Der bloße Umstand, dass mit den erforderlichen Wartungsarbeiten unabhängige deutsche Unternehmen betraut werden, führt zu keiner anders lautenden Beurteilung. Allerdings wird zu bedenken sein, dass geschäftliche Aktivitäten der…
…Steuerabzuges nach § 99 EStG zu erheben. Diese Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob die Lizenzgebühren regelmäßig zu zahlen sind oder im Wege einer Einmalzahlung abgegolten werden. Vor allem bei Einmalzahlungen stellt sich aber die Frage, ob nicht möglicherweise eine Veräußerung des Lizenzrechtes erfolgt ist. Trifft dies…
…Arbeitgeber bleibt, sondern auch feststellbar sein, ob der Fall einer bloßen Arbeitsgestellung oder jener einer Assistenzleistung gegeben ist. Unterlässt man wegen der Konzernverbundenheit den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen den beiden Gesellschaften, dann wird die österreichische Konzerngesellschaft vermutlich nicht in der Lage sein, ausreichend nachzuweisen…
…hierbei die Frage spielen, ob die dem Stromlieferungsprojekt zugrundeliegenden Verträge (und das durch diese Verträge übernommene kaufmännische Unternehmensrisiko) von den Verantwortungsträgern der Stammbetriebstätte der AG ausgehandelt wurden. Jedenfalls kann erst nach Aufteilung des Gesamtgewinnes zwischen der Stammhausbetriebstätte und der E-Werksbetriebstätte, sonach erst in einem…
…übrigen unabhängig davon, ob die Vergütungen unmittelbar an die ausländischen Agenturen oder - im Fall der Tragung der Aufenthalts- und Reisekosten - an Dritte (Hotels, Fluggesellschaften) gezahlt werden. Die ausländische Künstleragentur darf allerdings nicht als "Agentur", also nicht bloß als Vermittler auftreten, sondern muss die Verträge sowohl…
Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einer italienischen konzernzugehörigen Gesellschaft einen Vertrag über die Gestellung des handelsrechtlichen Geschäftsführers, dann ist vorweg im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise festzustellen, ob in einem solchen Fall die typischen Arbeitgeberfunktionen weiterhin bei der italienischen Kapitalgesellschaft gegeben sind, oder ob die österreichische…
…vorausgesetzt, dass kein Naheverhältnis zwischen der deutschen Gesellschaft und der österreichischen Mineralölfirma im Sinn von Artikel 9 DBA-Deutschland besteht, ist dies aber die Position eines "unabhängigen Vertreters", der - da seine Aktivitäten auf den Treibstoffhandel beschränkt bleiben - nicht über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit hinausgeht…
…vorausgesetzt, dass kein Naheverhältnis zwischen der deutschen Gesellschaft und der österreichischen Mineralölfirma im Sinn von Artikel 9 DBA-Deutschland besteht, ist dies aber die Position eines "unabhängigen Vertreters", der - da seine Aktivitäten auf den Treibstoffhandel beschränkt bleiben - nicht über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit hinausgeht…
…dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Handelsgesellschaft in Österreich entsteht; und zwar auch dann, wenn der Vertreter formell als unabhängiger Handelsvertreter bezeichnet wird. Denn das deutsche Unternehmen wird hiedurch in die Lage versetzt, den österreichischen Markt mit einer im Wesentlichen gleichen Intensität wie bei…
…und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob bzw. wann der deutsche Abgabenschuldner in Österreich einen Wohnsitz begründet hat. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…
…Deutschland steht einer solchen Beurteilung die in Z 9 des Schlussprotokolls wesentlich enger gefasste Liste der "Hilfsstützpunkte" entgegen, sodass Räume der genannten Art Betriebstätteneigenschaft besitzen. Im Übrigen liegt - unabhängig davon, ob eine Betriebstätte im Sinn des DBA gegeben ist - jedenfalls eine Betriebstätte im Sinn des …
…daher im gegebenen Zusammenhang sachgerecht sein, funktional von einem fiktiven und unabhängigen österreichischen Veranstalter auszugehen, der einerseits die Aufführungsentgelte vereinnahmt und andererseits die für ihn in Deutschland erbrachten Leistungen abzugelten hat. Die deutschen "Vorlaufkosten" (Auswahl der österreichischen Besetzung, Vertragsabschlüsse, Organisation und Marketing des österreichischen Gastspieles…