Stellt ein österreichisches Unternehmen einem chinesischen Unternehmen gegen Zahlung eines einmaligen Anschaffungsbetrags ein Lizenzpaket zur Verfügung, welches technisches Know-how für die Serienfertigung einer E-Maschine, eines Inverters (Leistungselektronik) und eines Getriebes sowie Steuerungssoftware umfasst, ist bei der steuerlichen Beurteilung des dafür zu entrichtenden…
…hier relevanten Aspekten mit den einschlägigen Regelungen des OECD-Musterabkommens, sodass dessen Kommentar für die Auslegung heranzuziehen ist. Nach Ziffer 11 des OECD-Kommentars liegt Know-How-Überlassung vor, wenn "Außenstehenden nicht zugänglich gemachtes technisches Wissen, das zur gewerblichen Nachahmung eines Erzeugnisses oder eines Verfahrens…
…auch durch Ziffer 11 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 des OECD-Musterabkommens verdeutlicht; darnach liegt eine zu den Lizenzgebühren zählende Know-How-Überlassung vor, wenn "Außenstehenden nicht zugänglich gemachtes technisches Wissen ....., das zur gewerblichen Nachahmung eines Erzeugnisses oder eines Verfahrens unter denselben Bedingungen notwendig…
…nbsp; Verpflichtet sich eine österreichische Gesellschaft gegenüber einer indischen Gesellschaft, die eine Magnesium-Gewinnungsanlage errichtet, zu folgenden Leistungen: Überlassung von Technologie; Überlassung von technischem Know-How; Technische Assistenz bei Errichtung, Inbetriebnahme und laufendem Betrieb; Training von Personal der indischen Gesellschaft; Assistenz bei Beschaffung von Ausrüstungen…
…einen auf die Assistenzleistung (Art. 7 bzw. 14 OECD-MA) und einen auf die Know-How-Überlassung (Art. 12 OECD-MA) entfallenden Teil aufgespalten werden. Wird mit einer niederländischen (nicht nahestehenden) Kapitalgesellschaft von einem österreichischen Unternehmen eine derartige Vereinbarung eingegangen, dann ist im allgemeinen eine…
…als die Vergütungen für die Zurverfügungstellung von "Know-How" - vom Lizenzgebührenbegriff des DBA-CSFR nicht erfasst. Im allgemeinen werden steuerliche und rechtliche Beratungen anlässlich einer Unternehmensgründung, ferner Organisationsberatungen und technische Hilfeleistung bei der Inbetriebnahme eines Werkes oder einer Produktionsanlage nicht als quellensteuerpflichtige "Know-How-Vergütungen"…
…jene der Z 5. Des Weiteren lässt der Gerichtshof auch eine Stützung der Abzugspflicht auf § 99 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nicht zu (kein Konnex mit einer Know-How-Überlassung). Der Gerichtshof, dessen Entscheidung sich auf die Beschwerdepunkte zu beschränken hatte, geht jedenfalls nicht…
…nbsp; Wird von einem österreichischen Industriebetrieb einem italienischen Industriebetrieb Know-how in der Form von technischer Beratung zur Verfügung gestellt und wird in diesem Zusammenhang ein Mitarbeiter des österreichischen Betriebes durch etwa 18 Monate hindurch jeweils von Dienstag bis Donnerstag zu dem italienischen Industriebetrieb entsandt…
…Propriété Industrielle (ANBPPI): darnach bedeutet "Know-How" "die Gesamtheit des Außenstehenden nicht zugänglich gemachten technischen Wissens, das nicht unbedingt patentfähig zu sein braucht und das zur gewerblichen Nachahmung eines Erzeugnisses oder eines Verfahrens unter denselben Bedingungen notwendig ist; da das Know-how auf Erfahrungen beruht…
…29. August des Jahres 1 mit einem chinesischen Stahlwerk einen Vertrag über die Errichtung eines Gas-Wiederaufbereitungssystems abgeschlossen, auf Grund dessen maschinelle Ausrüstungen samt technischer Dokumentation, Know-How und technische Dienstleistungen zu erbringen sind, dann würden solche Leistungen nur dann zum Entstehen einer Betriebstätte führen…
… Know-How-Dokumentation; Einschulung des Personals des indischen Kunden), steht das ausschließliche Besteuerungsrecht Österreich zu (Art. VII DBA-Indien). Das in Ausarbeitung stehende neue österreichisch-indische Doppelbesteuerungsabkommen wird die vorstehend skizzierte Rechtslage verändern (insb. Einführung eines Quellenbesteuerungsrechtes von voraussichtlich 20% für technische Leistungen unter gleichzeitiger…
…Denn wäre eine Ausweitung der Quellenbesteuerungsrechte über den rein technischen Bereich hinaus angestrebt worden, dann hätte bereits die - für die Auslegung des Anwendungsbereiches jedenfalls relevante - Überschrift anders gestaltet werden müssen (etwa durch Weglassung des Ausdruckes "technische" oder durch Beifügung "und andere Leistungen"). Durch die aus…
…auf Ziffer 12 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 des OECD-Musterabkommens. Darnach liegt ein Know-how Vertrag (dessen finanzielle Gegenleistung als "Lizenzgebühr" einzustufen wäre) dann vor, wenn derjenige, der das Know-how zur Verfügung stellt, bei der Verwertung des Überlassenen durch den Abnehmer (Auftraggeber)…