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EAS 3433Geschäftsführervergütungen bei Ferngeschäftsführung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.451.61202.07.2021

…in Österreich ansässig. Damit kann zugleich der Anwendungsbereich des Art. 16 Abs. 2 DBA-Deutschland nicht erfüllt sein, sodass das Recht zur Besteuerung der Einkünfte des Geschäftsführers - je nach Ausgestaltung des konkreten Sachverhalts - nach Maßgabe von Art. 7, Art. 14 oder Art. 15 DBA-Deutschland…

EAS 2032Dienstnehmer der österreichischen Konzerngesellschaft mit Geschäftsführerfunktion in der tschechischen Betriebstätte einer deutschen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 774/1-IV/4/0213.06.2002

…Dienstnehmer (Verkaufsleiter für Osteuropa) einer österreichischen Kapitalgesellschaft, die einer deutsch-amerikanischen Konzerngruppe zugehört, zusätzlich zu seiner Tätigkeit für die österreichische Gesellschaft die Funktion des gewerberechtlichen Geschäftsführers in der Prager Betriebstätte einer konzernzugehörigen deutschen Kapitalgesellschaft, so ist vorweg abzuklären, auf welcher konzerninternen Rechtsgrundlage diese Tätigkeit für…

EAS 1404Belgischer Geschäftsführer einer österreichischen GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 81/1-IV/4/9904.02.1999

…Vertragsform (LStR 1999 Rz 930, vorletzter Satz) und andererseits von der tatsächlichen Art und Weise der Leistungserbringung ab (insb. LStR 1999 Rz 931 ff). Wenngleich im Wirtschaftsleben die üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages ist, kann die Anstellung in steuerrechtlicher Hinsicht…

EAS 499Schweizerischer Geschäftsführer einer österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 2104/1/2-IV/4/9419.09.1994

…auch zum Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GesmbH dieser schweizerischen AG bestellt, so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen Finanzamtes festzustellen, ob die tatsächlichen Gegebenheiten so…

EAS 1619Schweizerischer Geschäftsführer einer österreichischen GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 344/1-IV/4/0013.03.2000

…Vertragsform (LStR 1999 Rz 930, vorletzter Satz) und andererseits von der tatsächlichen Art und Weise der Leistungserbringung ab (insb. LStR 1999 Rz 931 ff). Wenngleich im Wirtschaftsleben die üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages ist, kann die Anstellung in steuerrechtlicher Hinsicht…

EAS 1444Geschäftsführerbeistellung durch eine nahestehende deutsche Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 93/2-IV/4/9922.04.1999

…die dem entsandten Geschäftsführer in dieser Eigenschaft zufließenden Einkünfte Österreich zu und es besteht daher korrespondierend hiezu Anrecht auf Steuerfreistellung in Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn die tatsächliche Aufenthaltsdauer in Österreich jährlich 183 Tage nicht überschreiten sollte und wenn Teile der Geschäftsführungsaktivitäten für die…

EAS 1712Inländische KG-Geschäftsführerbezüge nach Wohnsitzverlegung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/5-IV/4/0028.08.2000

…dass von einer tatsächlichen dauernden Trennung und damit von einer tatsächlichen Aufgabe des inländischen Zweitwohnsitzes gesprochen werden kann, ist sachverhaltsabhängig und kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht beantwortet werden. Für die Beantwortung der eigentlichen Frage, ob die von der österreichischen KG bezogenen Geschäftsführerbezüge der österreichischen…

EAS 318Dienstnehmer deutscher Konzerngesellschaften als Geschäftsführer einer inländischen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 657/2/1-IV/4/9320.10.1993

…der beiden ausschließlich im dienstlichen Auftrag der deutschen Muttergesellschaft tätig werdenden Geschäftsführer als inländische Betriebstätten der deutschen Muttergesellschaft zu werten sind. Reichen hingegen die tatsächlichen Gegebenheiten nicht aus, um in den Räumen der österreichischen Tochtergesellschaft eine Betriebstätte des deutschen Arbeitgebers der beiden Geschäftsführer zu erblicken…

EAS 1242Gleichzeitige Geschäftsführung für zwei verbundene Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 472/1-IV/4/9830.03.1998

…einschließlich Lohnnebenkosten, weiters alle auf Deutschland entfallenden Abschlussprovisionen sowie sämtliche anderen mit Deutschland-Bezug anfallenden Kosten (zB Reisediäten und KFZ-Kosten) von der deutschen Gesellschaft ersetzt werden, hängt von den tatsächlichen Gegebenheiten ab. Wesentlich ist, dass mit der Vergütung alle Aufwendungen der inländischen Gesellschaft abgegolten…

EAS 3118Vertrieb von Investmentfondsanteilen durch Gesellschaftergeschäftsführer einer irischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3362-IV/4/200917.12.2009

…der Gesellschaft A, sondern unmittelbar den Geschäftsführern zuzurechnen sind (woraus sich allerdings nur steuerliche Auswirkungen in Bezug auf den in Österreich ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer ergeben würden). Einkünfte sind nicht einer ausländischen Briefkastengesellschaft, sondern den "tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185…

EAS 1155Steuerliche Behandlung luxemburgischer Basisgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/26-IV/4/9731.10.1997

…errichtete Tochtergesellschaft tatsächlich eigenständige wirtschaftlich beachtliche Funktionen erfüllt oder ob sie bloß eine zu Steuerumgehungszwecken eingeschaltete Basisgesellschaft darstellt. Der Umstand, dass die als Verwaltungsrat der luxemburgischen Gesellschaft bestellten Mitarbeiter der österreichischen Muttergesellschaft ihre Sitzungen nicht in Österreich, sondern in Luxemburg abhalten, auch der Geschäftsführer der…

EAS 2479Geschäftsleitungsverlegung einer deutschen Komplementär-GmbH und Mindestbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 225/1-IV/4/0421.06.2004

…Bedeutung wird hierbei dem Umfang der Leitungsarbeit zukommen. Besteht diese Leitung bloß in der Abhaltung von Formalsitzung der Geschäftsführer im Inland, wird einer solchen Formalität nicht die Qualität einer Verlegung des "Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung" zuzumessen sein. Findet aber eine intensive Leitungsarbeit in Österreich statt…

EAS 3396Mitwirkung eines Österreichers in Beratungs- und Entscheidungsgremien von Hongkong-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0421-IV/8/201723.01.2018

…der geschäftlichen Oberleitung befindet. Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet sich dort, wo der für die Geschäftsführung maßgebende Wille gebildet wird. Entscheidend ist daher, an welchem Ort die tatsächlichen geschäftlichen Oberleiter ihren Willen zu den Geschäftsführungsmaßnahmen von einiger Wichtigkeit bilden (vgl. Staringer, Besteuerung doppelt ansässiger…

EAS 109Schweizerische Gesellschaftergeschäftsführer mit Tätigkeitsort in den GUS-Staaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1181/3/1-IV/4/9227.03.1992

…dem Ort an dem sich der Geschäftsführer tatsächlich aufhält; siehe hiezu BFH v. 15. Nov. 1971, BStBl. II. 1972, 68 und VwGH v. 7. Mai 1979, Zl. 2669/78). Hält sich daher der Schweizer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer überwiegend in der Schweiz und in…

EAS 1116Ferngeschäftsführung einer inländischen GmbH aus Thailand
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/61-IV/4/9721.07.1997

…geschehen, dass der betreffende Geschäftsführer auch tatsächlich im Sinn von Artikel 4 DBA-Thailand in Thailand ansässig ist und die (in ziffernmäßiger Höhe präzisierten) Geschäftsführergehälter nach thailändischem Steuerrecht ihm persönlich als seine Einkünfte zuzurechnen sind. Wird auch eine derartige Nachweisführung über die Abkommensberechtigung abgelehnt, dann…

EAS 2316Österreichische Grenzgänger-Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/2-IV/4/0311.07.2003

…Arbeit tatsächlich im deutschen Grenzgebiet ausgeübt worden ist und dass sie an der Kapitalgesellschaft nicht wesentlich beteiligt waren. Im Geltungsbereich des ab 1. Jänner 2003 anzuwendenden Abkommens vom 24. August 2000 ist aber insoweit eine Rechtsänderung eingetreten, als das Besteuerungsrecht Deutschland zufällt. Denn Geschäftsführer werden…

EAS 1066Slowenischer Geschäftsführer einer slowenischen Tochtergesellschaft eines österreichischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/3-IV/4/9728.04.1997

…dieser die Geschäftsführung der slowenischen Tochtergesellschaft mit Dienstort in Laibach übernimmt, und beträgt sein Jahresbezug etwa ATS 600.000,-, wobei die Hälfte durch die slowenische Tochtergesellschaft ausgezahlt wird, dann muss vorweg eine Entscheidung dahingehend getroffen werden, ob unter solchen Gegebenheiten die österreichische AG tatsächlich noch…

EAS 3259Betriebstättenleitender Geschäftsführer einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1508-IV/4/201123.12.2011

…Folge - neben den beiden österreichischen Geschäftsführern und ohne Änderung seines Betätigungsfeldes - zum Geschäftsführer berufen, dann könnte ein Wechsel des Besteuerungsrechtes von Deutschland nach Österreich nur dann eintreten, wenn ihm in der Folge die Bezüge tatsächlich in seiner "Eigenschaft als Geschäftsführer" und nicht weiterhin in seiner…

EAS 2758Österreichischer Gesellschafter-Geschäftsführer einer schweizerischen Gesellschaft mit überwiegenden Drittauslandsaufenthalten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0446-IV/4/200609.08.2006

…Ansässigkeit im Sinn von Artikel 4 des DBA nicht in Österreich, sondern in der Schweiz befindet und dass die Aufenthalte in Österreich tatsächlich ohne jegliche Beziehung zur erwerbswirtschaftlichen Betätigung stehen, dann hätte Österreich an den Geschäftsführervergütungen kein Besteuerungsrecht. Eine von der schweizerischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung…

EAS 1222Deutsche Gesellschaftergeschäftsführer österreichischer GmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 211/1-IV/4/9809.02.1998

…hingewiesen, daß für den handelsrechtlichen Geschäftsführer immer jene Gesellschaft zu deren Geschäftsführer er bestellt worden ist, als sein Arbeitgeber gilt, sodaß der Sitzstaat der Gesellschaft tatsächlich in allen Fällen das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen erlangt. Am 3.12.1997 wurde schließlich von Deutschland bestätigt, daß…