…selbst verfasst, dass der Bw. kaum auf die wirtschaftlichen Geschicke der Gemeinschuldnerin - hier sei die Abgabenschuldnerin gemeint - einen Einfluss gehabt haben dürfte. Tatsächlich Verantwortlicher sei Dr.WM, der einen Teil der Geschäftsführertätigkeiten einem Herrn JG, p.A. Wirtschaftstreuhänderin CK, seit November 1996 bis 10. März…
…Geschäftsführerin der GmbH war. Sie stellt jedoch ein Verschulden im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO in Abrede, indem sie insbesondere vorbringt, dass die GmbH auf Initiative ihres Ehegatten gegründet worden sei, welcher als tatsächlicher Geschäftsführer eingeschritten sei. Die Berufungswerberin sei nur als formelle Geschäftsführerin…
…zumal sich nachträglich herausgestellt habe, dass diese nicht ordnungsgemäß von GmbH abgeführt worden seien. Auch hierauf habe der Bf. keinen Einfluss gehabt. Die tatsächliche Geschäftsführung sei stets dem Vorgesetzten des Bf, Herrn T. oblegen, welcher das genannte Unternehmen geleitet und die Entscheidungen in den geschäftlichen…
…00 nicht angemessen. Der vom Finanzamt unterstelle Vorsatz sei überzogen, und die tatsächliche Verantwortung des Bf. als Geschäftsführer der q GmbH sei überbewertet. Zudem sei auch noch die teilweise Schadensgutmachung trotz finanziell nicht einfacher Lage zu berücksichtigen. In der mündlichen Verhandlung am 29. September 2016…
…19 der Anklageschrift betreffend ***9*** vom 27.8.2021). Die Anzahl der Mitarbeiter wurde im Jahr 2016 mit fünf Mitarbeitern angegeben. Tatsächlich ist die ***8*** der "Firmengruppe ***34***" zuzurechnen und war ***9*** deren faktischer Geschäftsführer. Die ***8***, ***EU-Mitgliedstaat 1*** ist die Nachfolgefirma der ***10…
…Fassung BGBl 1994/681) schuldig gesprochen worden, weil er im Amtsbereich des Finanzamtes Braunau Ried Schärding als tatsächlicher Geschäftsführer [und Gesellschafter] der B-GmbH [und Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen in den Jahren 2006 bis 2010] vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht 1…
… 33 Abs. 2 lit. b FinStrG schuldig gesprochen, weil er als tatsächlicher Geschäftsführer der erstschuldnerischen GmbH auf die beschriebene Weise Lohnabgaben für die Jahre 1997 bis 2000 im Gesamtbetrag von fast 383.000 € verkürzt hat. Zwar ist der Bw. einzuräumen, dass diese Abgabenverkürzung durch…
…FinStrG begangen hat Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 16. Oktober 2003, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Herr GS habe als "tatsächlicher Geschäftsführer" in der S-KEG agiert und habe die Bf. daher nie alle Unterlagen erhalten…
…dass ein de facto Geschäftsführer nicht als Vertreter im Sinne der §§ 80 Abs. 1 BAO und 18 Abs. 1 GmbHG angesehen werden könne, da einen zwar tatsächlichen Machthaber mangels rechtlich nach außen in Erscheinung getretener Bestellung keine abgabenrechtlichen Verpflichtungen treffen können (UFS 3.4.2007…
…2 Ausübung der aktiven Geschäftsleitungsfunktion: Tatsächlicher Geschäftsführer hinsichtlich des Haltens der Beteiligungen sei unwidersprochen ***W.K.*** gewesen, der für den ***T***-Konzern in seiner Gesamtheit verantwortlich sei. ***S.*** habe in seiner Funktion als Vertreter des ***HI-Ltd***-Konzerns keine direkte aktive Geschäftsführung bei der Bf…
…Spätherbst 1994 ihre Betätigung auf dem Gebiete der Gebäudereinigung aufgenommen hat. Als tatsächlicher Geschäftsführer und Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der N GmbH fungierte N, wobei aber seit 14. Mai 1996 bis zum 24. April 1997 seine Lebensgefährtin im Firmenbuch als Geschäftsführerin eingetragen war (Finanzstrafakt, StrLNr…
…somit als faktischer Geschäftsführer der ***XY*** GesmbH zur Haftung herangezogen worden ist und dieser Bescheid vom Bundesfinanzgericht in seinem Beschluss (Anmerkung BFG: richtig Erkenntnis) vom 8. Juni 2021 zur Zahl RV/7400110/2021 aufgehoben worden ist, ist er nunmehr als tatsächlicher Geschäftsführer der Primärschuldnerin im…
…in der Zeit als tatsächlicher Geschäftsführer alle Aktivitäten selbst geplant, Personal selbst eingestellt, den Einkauf selber organsiert, die Preise selbst festgelegt, das Controlling selbst durchgeführt, die Abrechnungen selbst entgegengenommen und kontrolliert, sogar in den Monaten, denen ich bereits lt. Eintragung im Firmenbuch handelsrechtlicher Geschäftsführer war…
…werden könnte. W.G. sei sehr wohl seit 21. Juli 2005 als tatsächlicher Geschäftsführer nach außen hin in Erscheinung getreten. Es seien liquide Mittel vorhanden gewesen und eine Einbringlichmachung beim Hauptschuldner machbar gewesen. Die Gesellschaft habe die Lokale veräußert und damit Geldmittel erzielt. Es wäre…
…| 131.750,00 | 144.050,00 | Änderungssumme | 2.077.419,60 | 1.134.495,00 | 1.240.404,00 Bei diesen Änderungen des Gewinnes handle es sich um verdeckte Gewinnausschüttungen an den tatsächlichen Geschäftsführer RN. Mit Bescheid vom 9…
…Spruches] angefochten und es werde beantragt, einen Freispruch zu fällen. Im Einzelnen werde zu Punkt 1) des angefochtenen Erkenntnisses des Spruchsenates ausgeführt, dass die Bw. nicht verantwortliche Geschäftsführerin der P-GmbH gewesen sei. Tatsächlicher Geschäftsführer und "spiritus rector" sei E. K. gewesen. Sie führe dazu…
…Verfahren wären darüber hinaus weitere Nachforschungen bei der involvierten Bank über die tatsächlich veranlassten Zahlungsschritte erforderlich gewesen. Es erscheint zudem völlig unglaubwürdig, dass die Unterlagen beim Treuhänder - der immerhin im Zeitpunkt der angeblichen Zahlung als Geschäftsführer und Alleingesellschafter im Firmenbuch eingetragen war - in Verstoß geraten…
…2 Ausübung der aktiven Geschäftsleitungsfunktion: Tatsächlicher Geschäftsführer hinsichtlich des Haltens der Beteiligungen sei unwidersprochen ***W.K.*** gewesen, der für den ***T***-Konzern in seiner Gesamtheit verantwortlich sei. ***S.*** habe in seiner Funktion als Vertreter des ***HI-Ltd***-Konzerns keine direkte aktive Geschäftsführung bei der Bf…
…Der Haftungsvorhalt sei unbeantwortet geblieben. Der Bf. bringe weiters lediglich vor, dass die Abgabenbehörde Kenntnis davon gehabt habe, dass ***7*** tatsächlicher Geschäftsführer der Primärschuldnerin gewesen sei. ***7*** sei amtsbekannt dafür, für seine Geschäftsideen gewerberechtliche Strohmänner zu finden. Eine Strohmanneigenschaft schütze jedoch nicht vor einer Haftungsinanspruchnahme…
…Rücksprache mit M.M. gehalten. M.M. wurde als tatsächlicher Geschäftsführer der RT-GmbH und als faktischer und tatsächlicher Geschäftsführer der M-GmbH (nunmehr: T2-GmbH) mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 24. Februar 2010 wegen Nichtabfuhr der USt bzw. zu Unrecht geltend…