…Erträge würden nur dann für steuerliche Belange nicht dem betrieblichen Bereich der KG zugeordnet werden, wenn die Vermögenswerte weder zum "notwendigen" noch zum "gewillkürten Betriebsvermögen" der KG gerechnet werden könnten. Eine ziffernmäßige Aussage über die zum notwendigen bzw. gewillkürten Betriebsvermögen zu rechnenden Vermögenswerte kann im…
…stehenden österreichischen GesmbH aufgenommen werden (fremdverhaltenskonforme Gestion vorausgesetzt). Ist der Fall indessen so gestaltet, dass die inländische nahe stehende GesmbH die Finanzmittel bei einer Bank aufnimmt, um hiermit ihre Verrechnungspreisverbindlichkeiten gegenüber der inländischen OHG abzudecken, dann gehen hierdurch diese Finanzmittel in das steuerliche Betriebsvermögen der…
…dass ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger Beteiligungserträge aus Österreich bezieht; da eine bloße Mitunternehmerschaft aus der Sicht des österreichischen Einkommensteuerrechts kein Steuerpflichtiger ist, müssen die Beteiligungserträge den dahinter stehenden KG-Gesellschaftern steuerlich zugerechnet werden; und diese sind nicht in Deutschland sondern in Österreich ansässig. Allerdings…
Verlegt ein bisher in Deutschland ansässig gewesener Kommanditist einer deutschen Besitz-GesmbH & Co KG (die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und in deren Büchern die Beteiligung des Kommanditisten an der Betriebs-GesmbH als Betriebsvermögen erfasst ist) seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann sind die solcherart in das…
Ist der Kommanditist einer in Deutschland errichteten GesmbH & Co KG in Österreich ansässig, so unterliegen Gewinnausschüttungen an ihn nach deutschem Rechtsverständnis der ausschließlichen Besteuerung in Deutschland. Dies deshalb, weil nach deutschem inländischen Recht die Beteiligung an der Komplementär-GesmbH zum notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG…
Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig…
Nimmt eine österreichische GesmbH mit drei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern, die die Beteiligung in einem deutschen Betriebsvermögen halten, eine Erhöhung des Stammkapitals von S 700.000,- auf S 2,000.000,- vor, wobei hiezu der bilanziell ausgewiesene Gewinnvortrag herangezogen wird, so ist dieser Vorgang gemäß…
Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig…
Wird von einer englisch-französischen Unternehmensgruppe in Österreich eine GesmbH errichtet, so unterliegt diese mit ihrem gesamten Einkommen der inländischen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Solange die österreichische GesmbH im Ausland keine Betriebstätten unterhält, wird dieser universelle Besteuerungsanspruch durch die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen selbst dann nicht beschnitten, wenn…
…der Jahre 1 und 2, sonach -1500, in Österreich vortragsfähig werden. Die Verwertung des nach den vorstehenden Ausführungen in Österreich vortragsfähigen Betriebstättenverlustvolumens im Fall einer späteren Betriebstätteneinbringung in eine österreichische GmbH richtet sich nach den Grundsätzen des § 21 UmgrStG. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister…
…dann, wenn ausreichende stille Reserven einen positiven Verkehrswert bewirken) zwingend anzuwenden. Aus § 16 Abs. 1 ergibt sich, dass der steuerlich maßgebende Wert des Mitunternehmeranteiles zum Einbringungsstichtag laut Einbringungsbilanz - ermittelt aus dem starren und variablen Kapitalstand, allfälligem Sonderbetriebsvermögenskapital und allfälligem Ergänzungskapital nach dem zum Einbringungsstichtag aufgestellten…
…dass ausländische Staaten nicht auf Grund eines Doppelbesteuerungabkommens zur Aufgabe ihrer Besteuerungsrechte genötigt werden sollten, wenn die Dividenden in Österreich sodann ohnedies von der Besteuerung freigestellt werden. Eine österreichische Privatstiftung fällt kraft ihrer Eigenschaft als juristische Person unter den Begriff "Gesellschaft" im Sinn des Art…
…österreichischen Beteiligten erblickt werden, dann verletzt Deutschland nicht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen, wenn es die dieser Betriebstätte zuzurechnenden Gewinne der deutschen Besteuerung unterwirft. Gestattet das Abkommen solcherart eine steuerliche Erfassung der Einkünfte in Deutschland, dann ist die in Artikel 15 Abs. 1 DBA-D-1954…
…dann sind Einkünfte aus einer im gewillkürten Betriebsvermögen der deutschen Personengesellschaft gehaltenen 15%igen AG-Beteiligung (deutsche Vertriebs-AG von Sanitärartikeln) nicht in den betrieblichen Gewinn der deutschen Personengesellschaft einzubeziehen. Die Beteiligung steht diesfalls im steuerlichen Privatvermögen des österreichischen Beteiligten. Bei dieser Sichtweise ergibt sich…
Veräußern die in Deutschland ansässigen Gesellschafter einer österreichischen GmbH, die ein österreichisches Hotel betreibt, ihre Gesellschaftsanteile, dann unterliegen die hierbei erzielten Veräußerungsgewinne der inländischen Steuerpflicht, wenn ein Anwendungsfall von Artikel 13 Abs. 2 DBA-Deutschland gegeben ist. Dies ist der Fall, wenn der Buchwert der…
Wurde in Österreich eine GmbH errichtet und wird für diese Gesellschaft wegen ausschließlich im Baltikum und in Russland ausgeübter gewerblicher Betätigung im Inland eine gewerberechtliche Ruhensmeldung abgegeben, dann ist diese Gesellschaft dennoch kraft inländischem Sitz in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Bezüge der zu 80% beteiligten…
…bei der steuerlichen Sachverhaltsbeurteilung auf den Gesellschafter der deutschen Muttergesellschaft "durchgegriffen". Es sind daher die (anteiligen) stillen Reserven einschl. Firmenwert aufzudecken, der Freibetrag nach § 24 EStG bzw alternativ der ermäßigte Steuersatz nach § 37 EStG stehen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zu. Die Aufstellung einer Ergänzungsbilanz…
…Frage, welches Vermögen der inländischen Betriebstätte steuerlich zuzurechnen ist, wird - anders als in Bezug auf die Bilanzbündeltheorie - erbschafts- und schenkungssteuerlich schon auf die einkommensteuerlichen Zurechnungsgrundsätze zurückgegriffen. Eine Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft zählt daher erbschafts- und schenkungssteuerlich stets dann zum Betriebsvermögen dieser inländischen Betriebstätte, wenn…
…für die steuerliche Erfassung der den ausländischen Gesellschaftern zufließenden Gewinnanteile erfüllt. Diese im innerstaatlichen Recht verwurzelte Betrachtung ist auch für die Anwendung der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen maßgebend. Alle Abkommen teilen Österreich an gewerblichen Gewinnen ein Besteuerungsrecht nur dann zu, wenn sich im Inland eine Betriebstätte befindet…
…einer inländischen Betriebstätte gemäß Art. 10a Abs. 4 DBA-Deutschland nach Art. 4 der ausschließlichen österreichischen Besteuerung unterliegt, ist darnach zu entscheiden, ob die Beteiligung dem steuerlichen Betriebsvermögen der deutschen Hauptniederlassung der deutschen Lackfabrik oder jenem der inländischen Mitunternehmerschaft-Betriebstätte zuzurechnen ist. Dem steuerlichen Betriebsvermögen…