…der im Wesentlichen als Auslieferungslager dient, dann liegt jedenfalls eine inländische "Ständige Vertretung" im Sinn von Z 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland 1954 vor, die als Betriebstätte im Sinn des Abkommens zu behandeln ist und folglich zur inländischen Steuerpflicht der dieser Betriebstätte…
…wird zu prüfen sein, ob diese gewinnbringenden Aktivitäten der schweizerischen Gesellschaft, die auf österreichischem Staatsgebiet ausgeführt werden, möglicherweise unter Nutzung einer inländische Betriebstätte (örtliche Betriebstätte oder Vertreterbetriebstätte) der schweizerischen Gesellschaft erbracht werden. Der Umstand, dass die Aktivitäten der schweizerischen S.A. nicht in originär betriebstättenbegründender…
Schließt eine niederländische Kapitalgesellschaft mit ihrer österreichischen Tochtergesellschaft einen Lizenzvertrag, auf Grund dessen ein von der niederländischen Gesellschaft entwickeltes und urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm (betr. Inkasso von Kundenforderungen) dieser zur Nutzung überlassen wird, dann unterliegen die hiefür in angemessener Höhe an die niederländische Muttergesellschaft zu zahlenden…
…österreichischen, deutschen und schweizerischen Markt für ein Unternehmen in San Marino, dann unterliegen die bezogenen Konsulentenhonorare nur dann der Besteuerung in Österreich, wenn der Konsulent unter Nutzung einer österreichischen Betriebstätte tätig wird. Einer vom sanmarinesischen Auftraggeber in Wien als bloße Schlafstelle zur Verfügung gestellten Kleinwohnung…
…österreichischem inländischen Recht keine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht der deutschen Gesellschaft, wenn diese Arbeiten ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO ausgeführt werden (und wenn auch kein "ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens in Österreich auftritt). Unter diesen Umständen ist auf die sich aus dem…
…Interessenten für die Fachausstellung namhaft zu machen, dann deutet vieles darauf dass diesem Partnerunternehmen nicht die Funktion eines ständigen Vertreters im Sinn von Ziffer 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland beigemessen werden kann. Die weitere Frage, ob eventuell ein deutsches Besteuerungsrecht an den…
…österreichischem inländischen Recht keine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht der deutschen Gesellschaft, wenn diese Arbeiten ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO ausgeführt werden (und wenn auch kein "ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens in Österreich auftritt). Unter diesen Umständen ist auf die sich aus dem…
… 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 erfasst nicht die Überlassung von Rechten und gewerblichen Erfahrungen im Sinn einer Veräußerung, sondern nur eine Überlassung zur Nutzung auf Zeit ähnlich einer Vermietung und Verpachtung (VwGH 24.11.1987, 87/14/0001). Lizenzeinkünfte für die Überlassung von…
…OECD-MK Art. 5 Z 18). Bei einer Nutzung des Homeoffice an zwei Tagen pro Woche kann nicht von einer bloß gelegentlichen Nutzung ausgegangen werden (VPR 2021 Rz 262). Darüber hinaus kann eine Tätigkeit nur dann als bloße Hilfstätigkeit im Sinne des Art. 5 Abs…
…genügt für die Begründung einer Betriebstätte nicht die rechtliche Verfügungsmöglichkeit, wie sie einem Hauptmieter zusteht, sondern es kommt auf die tatsächliche Verfügung und Nutzung solcher Räumlichkeiten an. Allerdings wird möglicherweise eine "Vertreterbetriebstätte" im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 des DBA-Italien begründet; nämlich dann…
…den Arbeitskräften zur Verfügung stehen, als Betriebstätte zu werten ist. Dies wäre ab einer etwa 6monatigen Nutzung der Fall. Zu klären ist auch, ob in Österreich ein ständiger Vertreter des italienischen Unternehmens auftritt, der möglicherweise auch weitere Aufträge für Holzschlägerungsarbeiten requiriert. Es muss daher angeraten…
…der Grundlage der in Absatz 42.7 und 42.8 der OECD-Grundsätze aufgezeigten Prinzipien von Fall zu Fall entschieden werden (EAS 1804). Werden unter Nutzung dieses Servers "Sex-Hotline-Dienste" in Österreich verkauft, dann deutet dies jedenfalls auf den Bestand einer inländischen Betriebstätte hin…
…ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens stehen. Liegt ein Fall eines deutschen Immobilien-Investmentfonds vor, dann erübrigt es sich somit, auf die übrigen Fragen (ob der deutsche GmbH-Anleger in ein Feststellungsverfahren einzubeziehen ist, welche Auswirkung der Eigenschaft eines ständigen Vertreters in Gestalt…