…eines japanischen Unternehmens unterhalten hat, wobei die aus den Niederlanden zugeflossenen Einnahmen nicht in die österreichischen Steuererklärungen aufgenommen worden sind, dann kann von Parteienseite kein rechtlich erhebliches Ansinnen an die Finanzverwaltung gestellt werden, sich die erforderlichen Erklärungsangaben auf dem Amtshilfeweg aus den Niederlanden zu beschaffen…
…USA gelten Geschäftseinrichtungen, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten werden, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätten. Da bei jedem Einkaufsgeschäft auf die Einhaltung der benötigten Qualitätsstandards zu achten ist, kann eine Geschäftseinrichtung, die an sich nicht den Geschäftsabschlüssen selbst, sondern bloß…
…dann stellt sich auf Ebene des Abkommensrechts noch die Frage, ob die Beteiligung dem Stammhaus in Österreich oder der ungarischen Betriebsstätte zuzurechnen ist. Die Zurechnung der Beteiligung ist nach den Grundsätzen des AOA zu beurteilen, wobei es selbst bei Vorliegen von notwendigem Betriebsvermögen an einem…
Ein bloßes Auslieferungslager, das ein schweizerisches Unternehmen bei einem österreichischen Produktionsunternehmen unterhält, um sich den Handel mit dem EU-Raum zu erleichtern, stellt keine inländische Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 lit. a DBA-Schweiz dar. Maschinen, die von einem schweizerischen Unternehmen an…
…einer ausländischen Gesellschaft - an seine österreichischen Kunden verkauft, wobei noch dazu offenbar alle für den Inlandsvertrieb wesentlichen manipulativen Tätigkeiten von diesem österreichischen Produzenten selbst besorgt werden. Es wird unter solchen Umständen ausreichend zu dokumentieren sein, dass die Einschaltung des schwedischen Unternehmens nicht bloß formal erfolgt…
…das den Rechner bedient, oder wenn Ausrüstungen automatisch betrieben werden (vgl. OECD-MK Art. 5, Rz 127). Betreibt die schweizerische AG einen Rechner, um darauf Kryptowährungen zu minen, so ist von einer unternehmerischen Tätigkeit auszugehen. Wenn der Mining-Rechner selbst angeschafft oder gemietet und in…
…den Umstand außer Acht lassen darf, dass die Betriebstätte und das Stammhaus nur zwei Teilbereiche eines einzigen Steuerpflichtigen sind. Im Gegensatz zu einer Mutter/Tochter Gesellschaftsbeziehung, in der zwei Unternehmen in tatsächliche geschäftliche Vertragsbeziehungen treten, kann ein einziges Unternehmen nicht wirklich Verträge mit sich selbst…
…Verfahren geklärt werden. Darüber hinaus wird im gegebenen Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Abkommensvorteile - hier konkret jene des DBA Liechtenstein - nicht zu gewähren sind, wenn nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die beschriebene Gestaltung vorrangig auf die Erlangung dieser Abkommensvorteile gerichtet war…
…richtet sich nach den jeweiligen Branchengepflogenheiten. Wenn daher eine österreichische GmbH, die in der Metallbranche tätig ist, im Auftrag eines deutschen Edelmetallwerkes von österreichischen Kunden verunreinigte Metallegierungen entgegennimmt und diesen Kunden sodann das daraus zu gewinnende Edelmetall aus einem von der deutschen Gesellschaft in Österreich…
…ausgeübt wird (Arbeitszeiten, die auf polnischem Staatsgebiet zugebracht werden). Ob die Wahrnehmung der Steuerpflicht in Österreich nur im Veranlagungsweg oder auch im Lohnsteuerabzugsweg zu erfolgen hat, hängt davon ab, ob in Österreich eine Betriebstätte des Unternehmens unterhalten wird. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass nach der…
…Rechnung inländischer Kapitalanleger spanische Eigentumswohnungen oder selbst hergestellte spanische Appartmentanlagen, wobei die von diesen Gesellschaften erklärten Erträge ausschließlich aus der Verwertung der spanischen Liegenschaften stammen und die erklärten Aufwendungen sich aufgliedern in Kosten der spanischen Liegenschaften österreichische Finanzierungskosten österreichische Verwaltungskosten dann wäre zunächst zu klären…
…GmbH Edelmetalle aller Art anzukaufen und sodann der deutschen GmbH zu senden, dann wird hierdurch selbst dann keine inländische Betriebstätte begründet, wenn die Ladeninhaber durch die auf den Wareneinkauf ausgerichtete Zusammenarbeit mit der deutschen GmbH den Rahmen der sonst bei ihnen üblichen Geschäftstätigkeit überschreiten sollten…
…weil ihre Arbeit jeweils vor Ort bei den einzelnen Ansprechpartnern des auftraggebenden, österreichischen Unternehmens ausgeübt wird. Allerdings lässt sich zurzeit kein klares Bild gewinnen, ob möglicherweise auf der Grundlage von Artikel 5 DBA-Indien das gesamte Gebäude des österreichischen Unternehmens als "Betriebstätte" zu werten ist…
…den Tod selbst kein Besteuerungsrecht an einem "Veräußerungsgewinn" verloren geht, weil dieses - anders als im Fall der EAS 3176, die sich mit einer Inlandsbeteiligung zu befassen hatte - infolge des Haltens einer Auslandsbeteiligung bereits im Wegzugsjahr nach inländischem Recht untergegangen ist. Es kann daher durch den…
…ungeachtet dieses Verdachtes den Steuerabzug mit der Begründung zu unterlassen, dass (neben Namen, Sitz und Geschäftsleitungsort) nach den Regeln des BMF-Erlasses AÖF Nr. 142/1989 schriftlich lediglich festgehalten wird, dass aus der Sicht der die diesbezügliche Erklärung unterschreibenden Personen das Vermögen der ausländischen Stiftung…
…österreichische GesmbH im Ausland keine Betriebstätten unterhält, wird dieser universelle Besteuerungsanspruch durch die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen selbst dann nicht beschnitten, wenn die gesamten geschäftlichen Aktivitäten (Einkauf, Verkauf, Vermittlung) im Ausland abgewickelt werden. Eine differenzierte Betrachtung könnte nötig werden, wenn sich die Geschäftsleitung der inländischen GesmbH nachweisbar…
…Grundlage von Artikel 4 (allgemeine Zuteilungsregel für Unternehmensgewinne). Eine andere Beurteilung wäre nur dann nötig, wenn das österreichische Unternehmen in Bulgarien eine Betriebstätte unterhält und diese in den Vermietungsvorgang eingeschaltet worden wäre. 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sich die Anwendung der Kostenaufschlagsmethode anbieten (Abschn. 2.32 ff der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖFV. Nr. 114/1996), wobei im gegebenen Zusammenhang (d.h. im Fall von Kleinstbetriebstätten) nicht beanstandet werden sollte, wenn im Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt der anzuwendende Aufschlagssatz in Anlehnung an den…
…Artikel 2 Abs. 4 des OECD-Musterabkommens enthalten. Weder ist aber dies im DBA-Indien der Fall noch ließe sich - selbst wenn dies der Fall wäre (wie etwa im DBA-CSSR) - aus dem DBA eine Kommunalsteuerbefreiung ableiten, da diese nur dann eingreifen würde, wenn die…