RIS AI
16 Treffer1389 msnur geltende Fassungen
EAS 2354Kanzleiverlegung nach Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/5-IV/4/0306.10.2003

…Umstand, dass - anders als für die laufenden Gewinne einer liechtensteinischen Freiberufler-Betriebstätte - für Veräußerungsgewinne nicht das Freistellungs- sondern das Anrechnungsverfahren vorgesehen ist. Trotz dieser während der Ansässigkeitsdauer fortbestehenden inländischen Steuerhängigkeit steht das Abkommen einer bereits im Betriebsverlegungsjahr stattfindenden Besteuerung der stillen Reserven nicht entgegen, wenn…

EAS 2290Zwischenstaatliche Gewinnermittlungsunterschiede bei einer inländischen Bauaufsichtsniederlassung einer italienischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/20-IV/4/0310.06.2003

…Aktiengesellschaft in Österreich für Zwecke der Beaufsichtigung eines von 1998 bis einschließlich 2007 laufenden Bauprojektes eine inländische Zweigniederlassung, dann sollen zwischenstaatliche Unterschiede bei der Betriebstättengewinnermittlung nicht zu Ergebnissen mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung führen. Ergeben sich nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften während der Bauphase laufende Verluste…

EAS 3325Blockvorlesungen von Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0267-IV/4/201302.05.2013

…würde zu absurden Ergebnissen führen und wäre daher von der Gastlehrerbestimmung nicht mehr gedeckt. Denn dies würde bedeuten, dass bei Lehraufträgen mit laufender zweitägiger Blockveranstaltung pro Semester (bei angenommen 20 Aufenthaltstagen pro Jahr) die Frist erst nach 36 Jahren überschritten wäre und dass sodann rückwirkend…

EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

…jene Teile der laufenden und sonstigen Bezüge, die auf die in Deutschland ausgeübte Arbeit entfallen, unter Progressionsvorbehalt von der inländischen Besteuerung freigestellt werden. Dies erfordert eine entsprechende Aufteilung der Einkünfte, wobei die Frage der Vorgangsweise in Abschnitt B Z 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche…

EAS 2165Umgehung der Veräußerungsgewinnbesteuerung bei Inlandsbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 815/1-IV/4/0227.11.2002

…dass im wirtschaftlichen Ergebnis eine inländische Beteiligung mit einem Gewinn von 150 veräußert worden ist. Besteuerungsrelevant ist in Österreich gemäß § 21 und § 22 BAO nicht die formale Umwegkonstruktion, sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt der gewählten Gestaltungsmuster. Allerdings kann in einem laufenden Betriebsprüfungsverfahren im EAS-Auskunftsdienst…

EAS 1838Entsendung irischer Bankbediensteter in die österreichische Zweigniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/3-IV/4/0123.04.2001

…wann diese Voraussetzung vorliegt, ist am 1.6.1994 mit Deutschland eine Verständigungslösung getroffen worden, deren Ergebnis auch bei der Auslegung der übrigen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen angewendet wird. Gemäß dieser Verständigung werden die Vergütungen dann von einer Betriebstätte getragen, wenn die in diese Betriebstätte entsandten Arbeitnehmer…

EAS 1987Argentinisches Non-Profit-Theater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/1-IV/4/0228.01.2002

…731, 738, 783, 953, 1520 und 1578 befasst. Dies mit dem Ergebnis, dass der österreichische Veranstalter die Gastspielvergütung dem 20%igen Steuerabzug zu unterwerfen hat, wobei das ausländische Theater die Möglichkeit besitzt, in einem Veranlagungsverfahren eine Besteuerung auf der Grundlage des erzielten Reingewinnes zu erwirken…

EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

…österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen Aufwand wegen Periodenfremdheit zu Recht nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1997. Ob auf österreichischer Seite eine korrespondierende Gegenberichtigung in den bereits rechtskräftig veranlagten Jahren ab 1990 noch zulässig ist, hängt vor allem…

EAS 2746Betrieb einer schweizerischen Berghütte mit inländischem Hüttentransportdienst
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0410-IV/4/200619.07.2006

…Besteuerung zu überlassen. Keinesfalls kann aber bei einem insgesamt gewinnbringenden österreichischen Unternehmen mit schweizerischer Betriebstätte Österreich nur ein Verlustanteil aus der Gästezubringung verbleiben. Sollte von Parteienseite die Auffassung vertreten werden, dass Ergebniskorrekturen, die in einem Betriebsprüfungsverfahren unter Berücksichtigung der vorstehenden Überlegungen vorgenommen werden, zu einer…

EAS 377Lohnauszahlungen durch die österr. Firmenzentrale an Ortskräfte einer ukrainischen Niederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/15/1-IV/4/9428.01.1994

…Der Umstand, dass Artikel 11 DBA-UdSSR nicht dem OECD-Musterabkommen folgt und keine Grundzuteilung des Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat der Dienstnehmer enthält, führt zu keinem anders lautenden Ergebnis. Denn Artikel 11 ist nur auf Fälle anwendbar, in denen die Arbeit außerhalb des Ansässigkeitsstaates erfolgt…

EAS 565Kanadischer Kleinbeteiligungsertrag im Wege einer kanadischen Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/10/1-IV/4/9512.01.1995

…zumindest 15-prozentigen Körperschaftsbesteuerung unterzogen werden. Eine Steuerfreistellung unter Berufung auf Artikel 23 Abs. 2 lit. b DBA-Kanada kann idR schon allein deshalb zu keinem anders lautenden Ergebnis führen, da diese Abkommensbestimmung ausdrücklich unter nationalen Gesetzesvorbehalt gestellt worden ist. 12. Jänner 1995 Für den…

EAS 1981Auslandssteueranrechnung und Mindest-KÖSt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 747/1-IV/4/0216.01.2002

Hat eine laufend Verluste erleidende und daher der Mindestkörperschaftsteuer ausgesetzte österreichische GmbH eine Liegenschaft in Italien verkauft und hierbei einen Gewinn von 1,000.000 erzielt, der in Italien mit 37% besteuert worden ist, dann ist die italienische Steuer (370.000) auf die von dem…

EAS 1042Tschechische Immobilien-v.o.s
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/1-IV/4/9724.03.1997

…Allerdings wird zu beachten sein, dass die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften und die hiebei laufend auftretenden "Qualifikationskonflikte" zur Zeit im Rahmen der Arbeiten des Fiskalkomitees der OECD einer vertieften Untersuchung unterzogen werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass hiebei ein Ergebnis erzielt wird, das Österreich nötigt…

EAS 1059Tschechische Immobilien-k.s
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 44/2-IV/4/9721.04.1997

…gebracht wurde - zu beachten sein, dass die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften und die hiebei laufend auftretenden "Qualifikationskonflikte" zur Zeit im Rahmen der Arbeiten des Fiskalkomitees der OECD einer vertieften Untersuchung unterzogen werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass hiebei ein Ergebnis erzielt wird, das Österreich nötigt…

EAS 2333Österreichisches Fremdwährungskonto einer inländischen GmbH mit deutschem Grundbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/93-IV/4/0304.08.2003

…Zinsenertrag "in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht" (Z 7 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 1. Juni 1994). Dies wäre zB gegeben, wenn das Konto benötigt wird, um daraus laufend Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an dem deutschen Liegenschaftsbesitz zu finanzieren…

EAS 1569Veräußerung einer deutschen KG-Beteiligung mit österreichischer Tochter-KG durch eine brasilianische Kapgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/21-IV/4/9901.12.1999

…brasilianische Kapitalgesellschaft unterliegt mit dem hiebei auf das inländische Betriebstättenvermögen anteilig entfallenden Veräußerungsgewinn der beschränkten Steuerpflicht. Das DBA-Ö/Brasilien steht der Geltendmachung dieser Besteuerung nicht entgegen; dieses Ergebnis ist allerdings nicht auf die vom OECD-Konzept abweichende Bestimmung des Art. 13 Abs. 3 zurückzuführen…