…Umstand, dass infolge einer österreichischen Steuerbefreiung in Österreich keine Steuer anfällt, löst keine Steuerpflicht in Deutschland aus; auch ist unerheblich, dass das deutsche Bauvorhaben wegen Überschreitung der 12-Monats-Frist eine Betriebstätte für das österreichische Bauunternehmen darstellt. Die Grenzgängereigenschaft kann aber nur solchen Bauarbeitern zukommen…
Läßt ein österreichisches Unternehmen in Indien Produkte lohnfertigen und entsendet es österreichische Mitarbeiter zur Qualitätskontrolle nach Indien wobei wegen Überschreitens der 183-Tage-Frist das Besteuerungsrecht für die hiefür gezahlten Arbeitslöhne Indien zusteht, dann kann aus dem DBA-Indien für die Frage, ob neben der…
…österreichischer Bauunternehmer, der als Generalunternehmer eine über 12 Monate andauernde Bauausführung in der CSFR ausschließlich durch Subunternehmer erbringen lässt und selbst nur gelegentliche Tätigkeiten durch Mitarbeiter in den Büros der Subunternehmer entfaltet, hat dennoch - so wie seine Subunternehmer - eine Betriebstätte in der CSFR. Diese Auffassung…
…Montageprojekte allerdings in einem wirtschaftlichen und geographischen Zusammenhang, sind nach dem OECD-Kommentar nicht die Montagezeiten der einzelnen Teilprojekte maßgebend, sondern es hat eine Zusammenrechnung der für das Gesamtprojekt aufgewendeten Montagezeiten stattzufinden. Bei der Beurteilung, ob eine Zusammenrechnung der Montagezeiten erfolgen muss, lässt sich das…
…Zweitwohnsitz der Arbeitskräfte löst wohl unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich aus und es sind daher die Arbeitskräfte nach Auffassung des BM für Finanzen sowohl im Sinn des DBA-Österreich/Liechtenstein wie auch im Sinn des DBA-Österreich/Schweiz in Österreich ansässig. Allerdings ist in einer Verständigungsvereinbarung…
…Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen im Allgemeinen keine inländische Betriebstätte im Sinn der genannten DBA-Bestimmungen dar. Das Bundesministerium für Finanzen lässt sich hiebei von einer mit Deutschland getroffenen Vereinbarung leiten, wonach im Allgemeinen Einrichtungen erst ab einer Verfügungsdauer von 6 Monaten betriebstättenbegründend wirken. Allerdings…
…Jahre zu einer deutschen Konzerngesellschaft, bei der dieser dort die Leitung des Produktmanagements für einen bestimmten Bereich übernimmt, und wird in dem mit dem Mitarbeiter abgeschlossenen Entsendungsvertrag ausdrücklich vereinbart, dass für diese Zweijahresentsendung der Mitarbeiter "Dienstnehmer des Entsenders" verbleibt und dass nur im Fall einer…
…erfüllen sie für sich genommen in Ermangelung des Bestandes einer dauerhaft zur Verfügung stehenden "festen Geschäftseinrichtung" nicht die Voraussetzungen zur Begründung einer Betriebsstätte. Im Übrigen ist im Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 3 OECD-MA eine 12-Monats-Frist maßgeblich. Werden von einem Subunternehmer mehrere…
…5 OECD-MA. Darnach kann auch im Fall einer Unterschreitung der üblicherweise maßgebenden sechsmonatigen Frist eine wiederkehrende Benutzung der örtlichen Gegebenheiten zu einer Betriebstätte führen. Nach der Kommentarauffassung muss in solchen Fällen jeder Zeitraum, in dem der Standort genutzt wird, im Zusammenhang mit allen Nutzungszeiträumen…
Werden von einem österreichischen Unternehmen, das Fremdfertigungen in Indien vornehmen lässt, Unternehmensmitarbeiter zur Qualitätskontrolle nach Indien entsandt und halten sich diese Mitarbeiter länger als 183 Tage im "vorhergehenden Jahr" ("previous year") in Indien auf, dann hat Indien gemäß Artikel XIV Abs. 1 DBA-Indien…
…Drittstaaten dies verlangen. Es wird allerdings auch der OECD-Auffassung Beachtung zu schenken sein, derzufolge in Fällen der vorliegenden Art unter bestimmten Voraussetzungen der Leasingnehmer als Arbeitgeber anzusehen ist (AÖF Nr. 87/1993). Diesem Aspekt wird bei finanzamtlichen Überprüfungen vor allem dann besondere Beachtung zugewendet…
…Tätigkeitsdauer in diesen beiden Staaten 183 Tage überschreitet oder nicht ist unerheblich, da bei keinem dieser Staaten im gegebenen Zusammenhang die "183-Tage-Klausel" wirksam wird. Der Umstand, dass daher Deutschland auch tatsächlich die beschränkte Steuerpflicht der auf den dortigen Baustellen eingesetzten Österreicher wahrnimmt, löst…
…dass in dem in der Anfrage gegebenen Beispiel, in dem auf einem Abstellplatz 1000 KFZ im Auftrag von Autohäusern, KFZ-Werkstätten und/oder Kaskoversicherungen usw.) nach der Dellen-Gegendruck-Methode repariert werden sollen, die Frist von 6 Monaten nicht überschritten wird und folglich die Reparaturen…
…Lebensmittelpunkt für zumindest 5 Kalenderjahre im Ausland, dann löst ein inländischer Zweitwohnsitz keine unbeschränkte Steuerpflicht aus, wenn durch eine in Verzeichnisform geführte Aufschreibung belegt wird, dass die inländische Wohnung nicht länger als 70 Tage pro Kalenderjahr benutzt wird. Verlegen Abgabepflichtige ihren Hauptwohnsitz in das Ausland…
…Gefolge der Abnahme nicht noch Nachbesserungsarbeiten erforderlich werden. Die Zusammenführung dieser beiden EAS-Aussagen lässt die im Anlagenbau bestehende Problematik erkennen herauszufinden, wann nun der Zeitpunkt der tatsächlichen Fertigstellung anzusetzen ist. Bei EAS 357 ging es um einen nachfolgenden Probebetrieb, in dessen Verlauf Mängel auftreten…
…Arbeitszimmer) für die Dauer von zumindest 12 Monaten (bezüglich der Frist siehe AÖF Nr. 34/2000) zur Verfügung steht. Mit Deutschland ist im November 2006 Einvernehmen hergestellt worden, dass der Begriff der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der…
…um sie in der Folge wieder zu erstatten. Die Bestimmung lässt vielmehr lediglich die im innerstaatlichen Recht statuierte Kapitalertragsteuerabzugspflicht unberührt. Wird daher im Rahmen einer Betriebsprüfung im Jahr 2009 festgestellt, dass eine inländische GmbH an ihre schweizerische Muttergesellschaft im Jahr 2004 eine Gewinnausschüttung in unmittelbarer…
Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft Lebensversicherungsverträge ab, auf Grund derer nach Ablauf einer bestimmten Frist monatliche Renten zu leisten sind, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt. Deutschland ist daher verpflichtet, die Rentenzahlungen von der künftigen…
…führen, dass im Jahr 11 die Frist von vier Studienhalbjahren überschritten wird, wodurch eine rückwirkende Steuerpflicht der Jahre 1, 3, 5 und 7 einträte. Übersteigt daher die Abwesenheit in der Lehrtätigkeit in Österreich die Dauer von 1 Semester wird bereits von einer Fristunterbrechung auszugehen sein…
…tschechischen Gesellschaft entgegensteht. Unter den Gegebenheiten der VPR 2010 Rz 80 wird auf österreichischer Seite in diesem Zusammenhang keine Notwendigkeit gesehen, die Kostenweiterbelastung an die österreichische Tochtergesellschaft um einen Gewinnaufschlag zu erhöhen. Allerdings kann sich bei Überschreitung der 183-Tage-Frist des Artikels 14 Abs…