…nicht aber für den österreichischen Hauptauftragnehmer, soferne dieser nicht durch eigenes Personal an der Baubetriebstätte - mag dies auch nur für kurze Zeit der Fall sein (zB überwachend) - tätig wird. Allerdings ist derzeit international heftig umstritten, ob für einen Hauptauftragnehmer Baubetriebstätten im Sinn von Artikel 5…
…auf EAS 1932). Dieses schweizerische Besteuerungsrecht verlagert sich nicht auf Österreich, wenn die Pensionistin kurze Zeit nach dem Zufluss der Pensionsabfindung (im Oktober 1998) ihren Hauptwohnsitz und damit ihre Ansässigkeit aus der Schweiz nach Österreich verlegt. 21. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…5 Z 25; EAS 1596). In Zusammenschau mit der Tatsache, dass der Subunternehmer im Rahmen der jeweiligen Projekte bzw. Aufträge nur tageweise oder für relativ kurze Zeiträume im Ansässigkeitsstaat des Generalunternehmers tätig wird, sind die Tätigkeiten nicht zusammenzurechnen, sodass keine Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs…
…wenn er im Inland Eigentümer eines Einfamilienhauses ist; und zwar selbst dann, wenn Nahestehende in dieser Zeit das Haus benützen. Nur wenn tatsächlich der - unwahrscheinliche - Fall eintreten sollte, dass während der Entsendungszeit der inländische Wohnsitz aufgegeben wird, dann könnte nach herrschender Auffassung während eines zweijährigen…
…verallgemeinernde Aussage über die konkrete Dauer des Beobachtungszeitraumes macht, aber doch klarstellt, dass ein kurzer Zeitraum von etwa 1 Jahr jedenfalls hierfür nicht ausreicht). Auf dieser Grundlage wurde daher auch in EStR 2000 Rz 7596 dargelegt, dass bei Entsendungen unter 2 Jahren von keiner Verlagerung…
…Wird in der Schweiz keine weitere Maklertätigkeit ausgeübt und ist wahrscheinlich, dass der Betrieb in einem relativ kurzen Zeitraum (etwa 3 Jahre) in ähnlicher Weise wieder in Österreich aufgenommen wird, dann spricht dies für ein bloße Betriebsunterbrechung und nicht für eine Betriebsaufgabe oder eine Betriebsverlegung…
…entscheiden. Wird der Bestand dieser Beamteneigenschaft seitens der genannten UNO-Spezialorganisation bestätigt, geht die Steuerfreiheit auch dann nicht verloren, wenn dieser Status nur für den kurzen Zeitraum der Konsulententätigkeit eingeräumt worden ist. 12. Mai 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…seitens der genannten UNO-Spezialorganisation bestätigt, geht die Steuerfreiheit auch dann nicht verloren, wenn dieser Status nur für den kurzen Zeitraum der Konsulententätigkeit eingeräumt worden ist. Anmerkung : Im Wesentlichen gleichlautend mit EAS 260 (betr. Konsulententätigkeit für den Internationalen Währungsfonds): 08. Juli 1996 Für den Bundesminister…
…13 OECD-MA bezogen auf den Veräußerungszeitpunkt zu berechnen. Artikel 13 unterscheidet nicht anhand des Ursprungs des Veräußerungsgewinns, welcher über längere Zeit anwachsen oder in relativ kurzer Zeit entstehen kann, und überlässt es dem nationalen Recht, ob die jeweiligen Gewinne besteuert werden sollen oder nicht…
Bietet eine in Österreich ansässige Person Skipper-Trainings und Kurse für das kroatische Küstenpatent an, wobei die praktischen Einheiten auf einem eigenen Segelboot im Inland und die Ausbildungsfahrten auf einem für diese Zwecke angemieteten Segelboot in Kroatien stattfinden, stellt sich die Frage, ob dadurch in…
…Österreich aber besteuerten Arbeitgeberbeiträge in die spätere Pension einfließen und sodann bei Eintritt in den Ruhestand und nach Rückkehr nach Dänemark nochmals der dänischen Besteuerung unterliegen. Im vorliegenden Fall, in dem es um eine zeitlich eher kurz begrenzte Auslandsentsendung geht, sollte allerdings auch geprüft werden…
Wird ein in Österreich ansässiger Mitarbeiter eines österreichischen Bauunternehmens auf Grund eines Auslandsvertrages für die Zeit vom 9.1.1995 bis 31.12.1995 an die russische Baustelle eines Straßenbauprojektes entsandt, dann sind die hiefür gezahlten Vergütungen von der österreichischen Besteuerung freizustellen, wenn die…
…die sonach den Grenzbetrag von 730 um 70 übersteigen. Der zustehende Veranlagungsfreibetrag ist damit in Höhe von 660 (730 - 70) anzusetzen. Auslands- und Inlandsverluste müssen im gegebenen Zusammenhang die gleiche Auswirkung zeitigen. 19. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Auszahlungsbetrag aus Kapitalerträgen herrührt, tritt inländische Steuerpflicht ein, weil über diese Kapitalerträge erstmals mit der Auszahlung verfügt werden konnte und damit erst zu diesem Zeitpunkt der steuerliche Zufluss eintritt. Artikel 15 DBA-USA untersagt Österreich, jene Teile des Auszahlungsbetrages zu besteuern, die durch die Arbeitsausübung…
…nach den inländischen Grundsätzen des Verlustausgleiches vorzugehen: dies bedeutet, dass zunächst der "horizontale Verlustausgleich" innerhalb der Einkunftsart "selbständige Arbeit" vorzunehmen ist und dass erst ein danach noch verbleibender Verlustrest die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kürzt. Im vorliegenden Fall führt die steuerliche Erfassung der italienischen Einkünfte…
…5 dann aus Argentinien, wenn der "Schuldner" eine in Argentinien "ansässige Person" ist. Arbeiten innerhalb der OECD lassen erkennen, dass die Frage der Ansässigkeit von Trusts zur Zeit umstritten ist. Es lässt sich daher im EAS-Verfahren nicht verallgemeinernd feststellen, ob die Konstruktion des Trusts…
…5 OECD-MA. Darnach kann auch im Fall einer Unterschreitung der üblicherweise maßgebenden sechsmonatigen Frist eine wiederkehrende Benutzung der örtlichen Gegebenheiten zu einer Betriebstätte führen. Nach der Kommentarauffassung muss in solchen Fällen jeder Zeitraum, in dem der Standort genutzt wird, im Zusammenhang mit allen Nutzungszeiträumen…
…Weiters gilt: "ein Tag, an dem der Steuerpflichtige in einem Staat - wenn auch nur kurz - anwesend ist, zählt für die Berechnung des Zeitraums von 183 Tagen in diesem Staat als Anwesenheitstag" (Z 5 OECD-Kommentar zu Art. 15 OECD-Musterabkommen). Beschäftigt daher ein österreichisches Transportunternehmen…
…DBA-Portugal gestützt werden, weil auf der Abkommensebene das Kausalitätsprinzip gilt und Österreich daher an den portugiesischen Einkünften (Einnahmen abzüglich Werbungskosten) ungeachtet ihres zeitlichen Zu- oder Abflusses kein Besteuerungsrecht zugeteilt worden ist. Dem DBA kann jedoch nicht die Wirkung zugeschrieben werden, dass es die nach…
…6 Abs. 3 ErbStG auf die österreichische Erbschaftsteuer anrechenbar. Die im Zeitpunkt des Todes entstandene kanadische Einkommensteuerschuld des Erblassers stellt wie jede andere auf die Erben übergehende Verbindlichkeit des Verstorbenen eine in Österreich erbschaftsteuerwirksame Nachlasspassivpost dar; die Frage einer eventuellen antragsabhängigen Berücksichtigung der Steuerschuld nach §…