…in § 98 EStG 1988 aufgenommenen Tatbestand der Einkünfte aus öffentlichen Kassen, sondern - wie erwähnt - auf den Umstand, dass die solchen Zahlungen zugrundeliegenden Arbeitsleistungen im Inland erbracht bzw. vom inländischen Arbeitgeber verwertet worden sind. § 69 Abs. 2 EStG 1988 verpflichtet die Träger der österreichischen Sozialversicherung, bei…
Die Information des BM für Finanzen vom 18.9.2014, BMF-010203/0314-VI/1/2014 zur Rückerstattung der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige ordnet bei Aktienverkäufen mit "cum/ex-Aspekten" der Einlieferung in das Depot des Erwerbers die zentrale Rolle zu, um den…
…dem alten Abkommen gegebene Quellensteuerfreiheit kann nun noch für ein weiteres Jahr in Anspruch genommen werden. Allerdings wäre nicht ausreichend, dass diese Wahl vom österreichischen Lizenznehmer getroffen wird; auch dann nicht, wenn dieser auf Grund der Lizenzvereinbarung verpflichtet ist, für jegliche Abgabenbelastung durch Quellensteuern aufzukommen…
…EU-Beitritt der Slowakei insoweit geändert als in Fällen der vorliegenden Art Spontaninformationen an die slowakische Steuerverwaltung möglich geworden sind. Ob eine solche Information an die Slowakei weitergegeben werden soll, ist im Rahmen des freien Ermessens zu entscheiden (siehe die Verwendung des Wortes "kann" in …
Verlegt ein Steuerpflichtiger nach Eintritt in den Ruhestand seinen Hauptwohnsitz nach Österreich und bezieht er nach seiner Wohnsitzverlegung eine deutsche Sozialversicherungsrente, eine deutsche Firmenpension, deutsche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus einer inländischen Beratungstätigkeit, dann ist vor Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens das gesamte in…
…krankheitsbedingt keine Arbeitsleistungen erbringen kann; doch wird damit der Kausalzusammenhang mit den aktiven Arbeitsleistungen genausowenig unterbrochen wie beispielsweise bei Zahlungen für Urlaubszeiträume. Denn entscheidend für die Zuordnung zu der DBA-Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit ist einzig und allein, dass die Ansprüche auf solche Zahlungen vom…
…Deutschland zu werten ist. Deutschland muss angesichts dieser Verständigungsregelung die Bezüge gemäß Artikel 9 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 15 des DBA-Ö/Deutschland unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freistellen. Wenn in Österreich kein Wohnsitz im Sinn von § 26 Abs. 1 BAO begründet wird…
Gemäß Artikel 18 Abs. 2 DBA-Deutschland unterliegen Bezüge aus der deutschen Sozialversicherung nach dem "Kassenstaatsprinzip" der deutschen Besteuerung und sind gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass von der Sozialversicherung geleistetes Krankengeld eines Dienstnehmers sowohl…
Begründet eine österreichische Bau-GmbH in Deutschland eine Baubetriebstätte, an der durchwegs in Österreich ansässige Arbeitnehmer beschäftigt werden, dann unterliegen die Lohnbezüge der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes steuerlich zu berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden…
…Österreich nur mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beschränkt steuerpflichtig ist, erwächst aber selbst aus den laufenden Unfallrenten keine inländische Steuerpflicht, da die Unfallrente nicht vom Katalog des § 98 EStG 1988 erfasst wird. Soweit bereits nach österreichischem inländischem Recht keine Steuerpflicht eintritt, erübrigt es sich…
…ließe) kann im EAS-Verfahren nicht abschließend beantwortet werde, da diesbezüglich keine ausreichend gesicherten Informationen vorliegen. Eine solche Beurteilung erscheint aber vor allem deshalb unwahrscheinlich, weil im Rahmen der vorerwähnten österreichisch-deutschen Verständigung vom 7. Oktober 1994 u.a. folgende Übereinkunft erzielt worden ist: "Legen…
…Österreich keine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO unterhalten sollte; auch steht das DBA-Großbritannien einer Inanspruchnahme als Haftender für Steuerschulden der Mitwirkenden an der inländischen Unterhaltungsdarbietung nicht entgegen. Zu beachten sind aber diesfalls die österreichischen DBAs mit den Ansässigkeitsstaaten der Empfänger der vom britischen…
…um dort von besonderen steuerlichen Vorteilen Gebrauch zu machen. Nach hier vorliegenden Informationen genießen diese Koordinationszentren zwar keine Steuerfreiheit in Belgien, doch wird nicht ihr tatsächliches, sondern nur ein geschätztes Einkommen der Besteuerung zugrunde gelegt (8 bis 10 Prozent der neben Lohnaufwand und Finanzierungsaufwand anfallenden…
…ein solches Sachverhaltsbild wohl noch dahingehend gedeutet werden, dass dieses Kontaktbüro im Wesentlichen nur der Beschaffung jener wissenschaftlichen Informationen dient, die vom Verlag in seinen Publikationen sodann gewinnbringend vermarktet werden und dass darüber hinaus lediglich Aktivitäten gesetzt werden, die für das Verlagsgeschäft einen bloß unterstützenden…
…wird nur unter besonderen Umständen ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften zulässig sein: zB wenn in dem internationalen Verfahren innerhalb angemessener Frist keine für die Sachverhaltsaufklärung wesentlichen Informationen mehr zu erwarten sind. Der ausländischen Verwaltung wird hierbei aber eine zumindest 3 monatige Frist (ab Absendung des Amtshilfeersuchens…
…löst keine österreichische Steuerpflicht aus. Allerdings wird es vor allem in solchen Fällen unerlässlich sein, das Vorliegen eines US-Lebensmittelpunktes durch eine vom Internal Revenue Service auszustellende Ansässigkeitsbescheinigung zu belegen. Nach den hier vorliegenden Informationen werden solche Bescheinigungen auf "Form 6166" durch das Philadelphia Service…
…Beschränkt sich daher die vom Standort der österreichischen Wohnung ausgeübte Funktion auf die bloße Akquirierung der österreichischen Künstler und erfolgt die Vermarktung der Künstler sowie die Organisation der gesamten Tourneen von Brasilien aus, dann wird der inländischen Wohnung keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des DBA-Brasilien…
Werden von einem Zahnarzt nach Aufgabe seiner Praxisarbeit und nach einem Zuzug nach Österreich folgende drei Renten aus Deutschland bezogen : Rente aus dem berufsständischen Versorgungswerk (Körperschaft des öffentlichen Rechts), Unfallrente einer Berufsgenossenschaft, Berufsunfähigkeitsrente der Alten Leipziger Versicherung bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres, dann wird…
…1365). Desgleichen ist unerheblich, ob nachweisbar erwachsene Pensionsansprüche erst nach oder bereits vor der Ruhestandsversetzung abgefunden werden (so z.B. EAS 1320). Nach österreichischer Auffassung macht es daher auch keinen Unterschied, ob eine Abkommensbestimmung sich nur auf "Ruhegehälter" bezieht (wie z.B. Art. 19 Abs…
Bezieht ein deutscher Staatsbürger nach seiner Wohnsitzverlegung nach Österreich von einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechtes (Bezirksstelle Kassel der ärztlichen Vereinigung Hessen) monatliche Ruhegenüsse, dann sind diese gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. 11. November 1996 Für…