…ist für die Beurteilung der ertragsteuerlichen Folgen vorweg zu klären, ob die deutsche Agentur als bloßer Vermittler handelt und daher Leistungsbeziehungen zwischen den Mitgliedern der australischen Musikgruppe und dem österreichischen Veranstalter zustande kommen oder ob die deutsche Agentur in eigenständige Leistungsbeziehungen mit dem österreichischen Veranstalter…
…für Belange der Bau- und Montageführung genutzt werden, wird hierdurch keine eigenständige polnische Betriebstätte im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens begründet. Ob in den Gerichtseingaben auf diese Gegebenheiten hingewiesen wurde oder nicht, ist unerheblich; denn für die Beurteilung, ob eine Betriebstätte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt oder nicht…
…und erfolgt somit der "Betrieb" des Luftfahrtunternehmens von Österreich aus, so vermag ein bloß angemieteter Hangar in Italien keine automatische Verlagerung des Ortes der Geschäftsleitung nach Italien zu bewirken. Für die Beurteilung der Frage, ob das Besteuerungsrecht Österreichs an den Gewinnen der österreichischen Tochtergesellschaft durch…
…3 lit. a (Bau- und Montageleistungen) und des Art. 5 Abs. 3 lit. b (Dienstleistungen) eigenständige Tatbestände dar, die sich nicht überschneiden. Dienstleistungen, die als Mitwirkung an der Bauausführung und damit erst nach 12 Monaten als baubetriebstättenbegründend anzusehen sind, können nicht gleichzeitig bereits nach 6…
…sein. Keinesfalls aber könnten die Vorstandseinkünfte als solche aus einer Aufsichtsratstätigkeit gewertet werden. Diese aus dem inländischen Recht resultierende Beurteilung zeitigt entsprechende Folgewirkungen bei Anwendung des DBA-Schweiz. Im Regelfall werden daher die Einkünfte des Stiftungsvorstandes unter Artikel 14 des DBA-Schweiz zu subsumieren sein…
…tätig ist, seinen Arbeitplatz unter Aufrechterhaltung eines inländischen Zweitwohnsitzes nach Mauritius, wobei auch die bei einem österreichischen Unternehmen als Dienstnehmerin beschäftigte Ehefrau nach Mauritius mitzieht, dann ist für die Beurteilung der steuerlichen Situation vorweg zu klären, ob die Regeln der Zweitwohnsitzverordnung, BGBl. II Nr. 528…
…34/2000) international abgestimmt und wird daher auch gegenüber anderen Staaten solange angewendet, als sich nicht eine rechtliche Notwendigkeit für eine andere Beurteilung ergibt (z.B. im Fall des Erkennens fehlender Reziprozität). Vorsorglich wird allerdings noch Folgendes (aus EAS.886) beigefügt: Die Steuerentlastung nach Art…
…dann ist vorweg die Frage zu klären, ob diese Agenturen bloß als "Vermittler" auftreten, oder ob diese Agenturen die Schauspieler eigenständig verpflichten, so dass vertragliche Leistungsverpflichtungen nicht zwischen den Schauspielern und dem inländischen Filmproduktionsunternehmen, sondern zwischen den Schauspielern und den ausländischen "Agenturen" zustandekommen (die diesfalls…
…für jeden am Bauvorhaben Beteiligten: Werden auf einer Baustelle auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion sowohl ein österreichischer Generalunternehmer als auch österreichische Subunternehmer tätig, so ist für jeden an dem Bauvorhaben beteiligten österreichischen Unternehmer gesondert zu beurteilen, ob die maßgebende Baustellenfrist (24 Monate gemäß Art…
…Verbindung mit der ersten Anlage gebracht wird, als gesonderte Bauausführung mit einem eigenständigen Fristenlauf zu werten ist. Falls dies von der französischen Steuerverwaltung so beurteilt wird, würde auf österreichischer Seite dieser Beurteilung gefolgt werden. Doch es erscheint unwahrscheinlich, dass man auf französischer Seite getrennte Bauausführung…
…in der dieser in kaum begründeter Weise davon ausgeht, dass eine Tochtergesellschaft, die verschiedene Erzeugnisse vertreibt und eigenständig Dienstleistungen erbringt, jedenfalls als "unabhängig" anzusehen sei, wird daher auf österreichischer Seite nicht in dieser Form gefolgt werden können. Wenn die Tochtergesellschaft neben der allgemeinen Kontaktpflege mit…
…anderem folgende Aussage: "Anders als Zahlungen an Künstleragenturen sind Zahlungen an Künstler im Rechtskleid einer juristischen Person zu beurteilen. Die Künstleragentur ist ein vom Künstler zu unterscheidender Dritter, der eigenständige Managementleistungen erbringt, aber nicht selbst an der Unterhaltungsdarbietung beteiligt ist." Der Gerichtshof sieht sonach das…
…über die jedem Orchestermitglied gezahlten Vergütungen und die bei ihm abzugsfähigen Aufwendungen liegt als BEILAGE 1 bei). 3. Jedes Orchestermitglied hat durch eigenhändige Unterschrift bestätigt, dass in diesem Kalenderjahr in Österreich keine Einkünfte erzielt werden, die den Betrag von 2.000 EURO überschreiten und dass…
…sondern nach Artikel 5 Abs. 3 DBA-Ukraine zu beurteilen ist. Österreich vertritt - in Übereinstimmung mit der auch von Deutschland vertretenen Ansicht - die Auffassung, dass Abs. 3 einen eigenständigen Tatbestand und keinen Unterfall zu Abs. 1 darstellt. Die Ausübung einer Bauausführung oder Montage im Sinn…